Vor ein paar Tagen hat mein Nachbar (Miteigentümer ) versucht mein Fenster ist ein Fenster von meinem Abstellraum auf einen Gang hinaus…geöffnet und zwar nicht einfach geöffnet sondern….mit einer Zange und Schraubenzieher……gott sei dank hab ich es gesehen weil ein anderes Familien mitglied zufällig in Nähe des ganges war mit gefilmt hat und mich dann verständigt hat……………ich stellte ihn zu Rede dieser sagte nichts und versdchwand.
Das schon bedenklich……handelt es sich hier um versuchten Einbruch? Oder Besitzstörung oder was macht man da und wie geht man vor? Danke für die Info
Besitzstörung ist ein Begriff aus dem Zivilrecht; letztlich geht es da um Ansprüche auf Unterlassung bzw. Beseitigung der Störung, die man geltend machen kann. Neben der Besitzstörung fiele mir da auch noch der Schadenersatz ein, den man für die Beschädigung der Sache (so eingetreten) fordern könnte.
Beim Einbruch bist Du hingegen im Strafrecht, wobei das StGB Einbruch als Straftat nicht kennt. Als „Einbruch“ werden umgangssprachlich einerseits der Hausfriedensbruch und der Diebstahl bezeichnet (letzteres, sofern der Einbrecher etwas mitgehen lässt). Zum Diebstahl kam es offensichtlich nicht und der Versuch eines Hausfriedensbruchs ist nicht strafbar.
Insofern bleibt es dann bei den o.g. zivilrechtlichen Ansprüchen, die man geltend machen könnte.
Hallo Chip,
dein Beitrag ist schwer zu lesen. Außer Punkten hat deine Tastatur sicher auch noch andere Zeichen zu bieten. Versuche die mal sinnvoll einzusetzen, dann bekommst du bestimmt auch mehr Antworten.
Dein Nachbar ist Miteigentümer wovon?
Ja ich versuche korrekt zu schreiben.
Das ist ein MIteigentümer da es mehrere Wohnungen gibt mit mehreren Besitzern ( einer bin ich davon), ja da kann man dann leider nichts machen, da er zwar mit dem Schraubenzieher das Fenster aufgeschraubt und ausgehängt hat, aber nichts beschädigt ( leider)
Dann kann ich wohl nur abwarten bis wieder was ärgeres passiert schade naja
Nein wurde nichts mitgenommen und Schadensansprüche schwierig wohl hier? Hat jemand eine Lösung?
NAbend Chip, NAbend C_Punkt,
Ist das so? Also meine Ausgabe des StGB kennt den Begriff des Einbruches sehr wohl. Wobei hier Absatz 1 Nr. 1a (Schraubenzieher) in Verbindung mit Absatz 2 greifen könnte.
Also ich würde ja mit der ganzen Sache bei der Polizei vorstellig werden, weil
- so amtlich dokumentiert wird was ihr gesehen habt und das natürlich nochmal interessant werden könnte, wenn bei Euch in ein paar Wochen / Monaten doch mal eingebrochen wird.
- die Polizei vielleicht schon weiterreichende Informationen über die Person hat die ihr helfen Eure Beobachtung richtig einzuordnen.
- eine Vorladung oder Gefährderansprache den Nachbarn davon abhalten könnte so einen Blödsinn noch mal zu versuchen.
Aber natürlich musst Du dann damit rechnen das der Haussegen dauerhaft schief hängt.
Ich hoffe das hilft Dir weiter.
Dein,
Ebenezer
Ja danke für die Info……
Hallöchen,
Aber eben nicht als eigenen Straftatbestand „Einbruch“, der ja im Volksmund gerne verwendet wird. Der Vorgang des Einbrechens taucht natürlich im StGB zweimal auf (243 und im von Dir erwähnten 244), aber „nur“ als Bestandteil eines Diebstahl-Deliktes. Wer einbricht, ohne zu stehlen, begeht eben im Sinne des StGB keinen Einbruch, sondern einen Hausfriedensbruch. Wer einbricht, um zu stehlen, begeht einen Einbruchsdiebstahl.
Zwar ist der Versuch des Einbruchdiebstahls nach 244 StGB tatsächlich strafbar, aber natürlich nicht immer leicht nachzuweisen.
Also ich würde ja mit der ganzen Sache bei der Polizei vorstellig werden,
Das schadet natürlich nicht (außer dem nachbarschaftlichen Miteinander, aber das sehe ich jetzt schon zumindest als etwas wackelig an). Vielleicht gab es in der Umgebung schon andere, vollendete Taten ähnlicher Art, ohne dass ein Täter ermittelt werden konnte. Da könnten die Beobachtungen den Ermittlungen u.U. auf die Sprünge helfen.
Gruß
C.
Sollte man zur Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft das machen? Lg
Hi
Bei bei der Polizei
Gruß h
da er zwar mit dem Schraubenzieher das Fenster aufgeschraubt und ausgehängt hat, aber nichts beschädigt
Rückfrage: Warum hat er das gemacht?
Warum er das gemacht hat gute frage ist pensionist aggressiv etc keine ahnung. Unter was würde also die anzeige lauten versuchten Einbruch oder gibts für sowas genau formulierung?
Versuch des Einbruchdiebstahls
Sorry ich formuliere genau
Versuch des Einbruchdiebstahls?
Beweis ist das genachte video das er aufgeschraubt hat und demontiert
Versuch des Einbruchdiebstahls?
Es gibt einen unmittelbaren Tatansatz für einen Hausfriedensbruch und es gibt eine Sachbeschädigung. Was es nicht gibt, ist ein Wohnungseinbruchdiebstahl, weil dafür der Diebstahl fehlt:
Natürlich kann man damit argumentieren, dass hier ein versuchter Einbruchdiebstahl vorliegt, aber wenn die Täter nicht ein paar Tragebehältnisse dabei hatten oder Auftragslisten oder als Diebe bekannt sind, wird es mit der Beweislage ein bisschen schwierig. Wenn die Täter nicht auf den Kopf gefallen sind (was sie vielleicht sind, wenn sie ernsthaft in der Nachbarschaft einbrechen), werden sie behaupten, sie hätten in der Wohnung etwas gesehen oder gehört oder gerochen, was auf eine aufkommende Gefahr hindeutete und Du seist nicht zu Hause gewesen und bevor die ganze Bude abbricht oder absäuft, hätten sie mal lieber nachsehen wollen. Oder aber, sie hätten nur mal wissen wollen, wie es bei Dir so aussieht und nach der zweiten Flasche Korn käme man halt manchmal auf echt doofe Ideen.
Hier das gleiche:
Für den Einbruchsdiebstahl (bzw. den besonders schweren Diebstahl) ist auch hier der Diebstahl relevant und den hat es halt nicht gegeben.
Bleibt der Hausfriedensbruch und der versuchte ist halt nicht strafbar.
Das mag sein u d stimmen nur war es vorher auch schon mal als er am fenster was probierte damals ohne werkzeug vor ca 1 monat das wird wohl schwer immer nur Hausfriedensbruch bruch sein es gibt immer videos das rein zufällig weil es gegen über achräg von der wohnung ist werde daher bei der Staatsanwaltschaft einbringen versuch des einbruchdiebstahles dann gleich eingebracht dann sieht man ja was rauskommt
Du musst Dich nicht um das konkrete Delikt kümmern. Du erstattest einfach Strafanzeige wegen aller infrage kommender Delikte und stellst bzgl. des vermuteten Hausfriedensbruchs Strafantrag, da das ein Antragsdelikt ist, welches nur auf Antrag verfolgt wird. That’s it! Polizei und Staatsanwaltschaft kümmern sich dann darum, welches Delikt ihrer Meinung nach tatsächlich verwirklicht worden ist. Der Versuch eines Hausfriedensbruchs ist übrigens nicht strafbar! Und daher wird da bei deiner Schilderung einer Ansprache vor dem Eindringen voraussichtlich nichts herauskommen. Dafür sehe ich hier durchaus Chancen in Bezug auf einen versuchten Diebstahl, wenn jemand Werkzeug mitbringt um anderer Leute Fenster zu öffnen. Aber wie schon geschrieben: Lass das Sache von Polizei und Staatsanwaltschaft sein.
Ja passt danke
So gestern Anzeige einbracht ich halte euch auf dem Laufenden lg
Und? Wurde was draus? Gruß
Also sehr spannender Vorfall.
Der Fall wurde zunächste von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Wegen zuwenig Beweismittel.
Nun haben wir eine Strafexperten beauftragt der hat Einspruch gemacht und den Akt angefordert.
Der Nachbar hat Falschaussage gemacht, ihn hat ein Schraube gestört und er wollte kurz nachschauen etc.
Die Bohrlöcher ( wo er das Fenster rausgeschraubt hat waren anscheinden schon was natürlich falsch war.)
Ebenso die Polizei beamten machten Fehler haben das Video nicht der Staatsanwaltschaft weitergeleitet nur Bilder.
So gehts natürlich nicht.
Fall lauft wieder………………ich halte auf dem Laufenden
Fall lauft wieder………………ich halte auf dem Laufenden
Und?
Halbes Jahr später. Die Ermittlungsbehörden sind ganz schön langsam.