Fensterbruch Versicherung

Ich bin Mieterin. Ich möchte mich Haftpflichtversichern lassen. Was ist mit Glasbruch. Kann ich das zusätzlich bzw. zur Haftpflicht tun.

Freue mich über jede Antwort.

Ich bin kein Experte -mich wundert es dass Sie mich fragen, ich habe damit nichts zu tun- aber so viel ich im Internet gefunden habe, kann man nur Sachen versichern die einem auch selbst gehören. Am besten bei einer Versicherung direkt anrufen, würde ich sagen.

Hallo Apfelblüte,

die Haftpflichtversicherung schließt bedingungsgemäß Schäden aus, gegen die man sich selbst versichern könnte. Bedeutet: Wenn man in der Mietswohnung eine Scheibe beschädigt, dann zahlt die Haftpflicht nicht, weil man ja selbst eine Glasversicherung hätte abschließen können!
Also wenn so etwas versichert sein soll, dann eigene Glasbruchversicherung abschließen - gibt es als Erweiterung zur Hausratversicherung und kostet ca. 50,- EUR im Jahr. Erlaubt sei der Hinweise, dass die Reparatur eines geöhnlichen Fensters in der Regel mit 100,- EUR erledigt ist. Den Sinn (oder Unsinn) einer Glasversicherung möchte daher nicht bewerten.

Das gilt übrigens nur für die eigene Wohnung. Wenn du eine Scheibe im Hausflur beim Umzug zerdepperst, zahlt die Haftpflicht!

Ich hoffe die Antwort hilft!

Gruß
Bernd

Liebe/-r Experte/-in,
nach meiner Erfahrung lohnt sich eine Glasversicherung überhaupt nicht, es sei denn du hast teure Designerspiegel oder Cerankochplatte.

Stimmt das denn ?

Wenn man in Mietwohnung eine Scheibe fahrlässig beschädigt, dann hat man seinem Vermieter einen Schaden zugefügt und das trägt dann die eigene Privathaftpflichtversicherung mit Einschluss Mietsachschäden.

Und ist es ohne eigenes Verschulden (Spontanbruch, Vogelschlag, Steinwurf von außen, Ballwurf) dann muss das der Vermieter tragen. Der hat auch dafür meist eine Versicherung(Gebäudeversicherung).

Hi! Stimmt wirklich:
Die Haftpflicht schließt expliziet Schäden Dritter aus, gegen die man sich selbst hätte versichern können. Insofern wird ein Schaden am Fenster in der Mietswohnung niemals (außer durch Sofortregulierung eines nicht-wissenden Vertreters) durch die Haftpflicht des Mieters erstattet.

Wenn die Ursache für den Schaden an der Scheibe nicht eibndeutig ist, oder auch eindeutig nicht auf den Mieter zurück zu führen ist, kann es dennoch sein, dass der Vermieter im Rahmen der Schönheitsreparaturen die Reparatur vom Mieter verlangt, was schlicht aus dem Wortlaut des Mietvertrages resultiert, dass der Mieter die Wohnung in dem übernommenen Zustand wieder zurück zu geben hat (dabei geht es dann aber nicht um Versicherung, sondern um Mietrecht!).
Unterhält der Vermieter eine Gebäudeglasversicherung und legt die Kosten auf die Mieter um, wie bei der Gebäudeversicherung (normalerweise Feuer, Leitungswasser und Sturm) üblich, dann kann der Mieter verlangen, dass für das kaputte Fenster diese Versicherung durch den Vermieter in Anspruch genommen wird - selbst wenn die Scheibe durch Verschulden des Mieters beschädigt wurde.

vG
Bernd