Ferienhausanmietung

Hallo in die Runde; habe ein Ferienhaus über Vermittlung gemietet. Im Mietvertrag steht : … wird geschl. mit dem Eigentümer. Muss dieser seinen Namen und seine Kontaktdaten nicht ebenfalls angeben? Was wäre im Regressfall? Aufgrund dieser Floskel entzieht sich der Vermittler richtiger Weise ja jeden Verpflichtungen? Danke für Eure Antwort.

Besten Gruß
Annette

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