Hallo…
Wir haben auf einem Campingplatz auf dem wir auch campingstrom (38centkw/h)zahlen,und ebenso eine Jahrespacht,nun ein schreiben bekommen,das wir unser darauf befindliches Holzhaus vermessen lassen müssen,und es anschliessend im Liegenschatskataster eingetragen wird.Da dies aber nicht unser grund und boden ist,und diese häuschen schon bis zu 40zig jahre stehen,(unsers ca 10Jahre)nun meine frage: wer zahlt die vermessung und anschliessende eintragung auf dem flurstück,von dem wir ja nicht mal die eigentümer sind?? Ist es nicht so,das der grundstückseigentümer,also der Campinplatzbetreiber,der ja auch im Grundbuch steht,dafür sorge zu tragen hat,das alles rechtens eingetragen wir? Weil in dem schreiben steht,das auf „unserem“ Flurstück…es ist aber nicht „unser“ Flurstück!!
Es würde uns 449 Euro kosten,und das sehe ich irgendwo nicht ein…Ich verstehe das nicht…Jahrzehnte hat es keinen interessiert,Bauamt war auch regelmässig da,und nun wird so getan,als ob,ach gott,ja,wir haben festgestellt,das für ihr flurstück keine vermessungen,bzw Liegenschaftsnachweise,in der Liegenschaftskarte,vorzufinden sind!!!Ich weiss nun nicht ob ich zwar als Hausbesitzer,jedoch nicht Grundstückseigentümer,verpflichtet bin,eben diese kosten allein,bzw überhaupt zu tragen???
Denn wenn,kann es dann rechtens sein,das wir noch campingstromgebühren zahlen,wir keinen freien anbieter aussuchen dürfen,obwohl es sich dann ja um einen wochenendplatz handelt,da es sich ja nun,laut behördlicher ausdrucksweise,um ein Ferienhaus handelt.Somit sind wir dann wohl kein campinplatz mehr,oder wie?? Der Besitzer sagt nix dazu,er meint nur das sei unser Bier…Sollen wir jetzt tatsächlich,jeder die vermessung selber zahlen,so das es amtlich eingetragen wird,wo wir doch garnicht als eigentümer drin stehen…ich versteh das alles nicht…bitte bitte helft mir…denn wenn ich den antrag erst einmal ausgefüllt,und unterschrieben habe,und weggeschickt,dann hab ich ja alles akzeptiert,und das möchte ich so nicht…vielen lieben dank schonmal an alle die uns hier helfen…
Leider keine Ahnung von Katastervermessung. Arbeite in der Ingenieurvermessung.
Alles Gute Gruß Meule
Werter Herr Pinius,
Wohnen Sie in NRW? Campingplatz und Wochenendplatz sind dasselbe. Auch ich stand damals vor Katasterkarten die völlig leer waren. In Wirklichkeit standen dort viele Häuschen. So hat der Regierungspräsident NRW gesetzlich festgelegt, dass ab 1972 dort „aufstehende“ Gebäude einzumessen und zu kartieren sind. Da haben Sie sicherlich Verständnis dafür. Die Kosten hat normalerweise der Eigentümer zu tragen. (Der könnte jedoch mit Ihnen einen Untervertrag machen, ob Sie nicht die Kosten übernehmen.) Ich bin inzwischen Rentner, es gibt noch andere Vermesssungfachleute bei „wer weiss was“. Fragen sie die und schreiben Sie mir bitte auch deren Meinung. mfg M.Plomann (Vermessungsingenieur)
Hallo…
Wir haben auf einem das wir unser darauf befindliches Holzhaus
vermessen lassen müssen,und es anschliessend im
Liegenschatskataster eingetragen wird.Da dies aber nicht unser
grund und boden ist,und diese häuschen schon bis zu 40
jahre stehen,(unsers ca 10Jahre)nun meine frage: wer zahlt die
vermessung und anschliessende eintragung auf dem flurstück,von
dem wir ja nicht mal die eigentümer sind?? Ist es nicht so,das
der grundstückseigentümer,also der :auch im Grundbuch steht,
Es würde uns 449 Euro kosten,und das sehe ich irgendwo nicht
ein…:ich zwar als Hausbesitzer,jedoch nicht
Grundeigentümer.
Hallo Michael,
Sie haben leider nicht geschrieben, in welchem Bundesland das Ferienhaus steht. Ich bin nur für NRW zuständig. Somit kann ich nur das hier gültige Gesetz aufführen: Lt. § 16 Abs. 2 des Vermessungskatastergesetzes NRW sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes verpflichtet, aufstehende Gebäude auf eigene Kosten einmessen zu lassen (keine Pächter!). (Es gibt keine Verjährungsfrist). Es könnte jedoch möglich sein, dass Sie in Ihrem Campingpachtvertrag einen Passus finden, der den Campingplatzbesitzer dazu berechtigt, diese Pflicht auf den Pächter abzuwälzen. Also bitte kontrollieren. Zu den Kosten: Die Einmessung wird nach einer Gebührenordnung abgerechnet, die sich auf den Wert des Objektes bezieht. In NRW von 0-15 T Euro = 300 Euro, von 15-60 T Euro = 480 Euro immer zzgl. MwSt. Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Michael
Hallo Michael,
ich hoffe ein paar Experten haben Dir bereits geholfen, ich war etwas länger im Urlaub.
Also:
Deine Frage ist in der Tat ziemlich schwer zu beantworten. Vermessungsgesetze in Deutschland sind Landessache, dh. jedes Bundesland hat sein eigenes Gesetz. Berlin zB. sagt:
http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/organi…
man erkennt dort sofort aber auch die Schwächen, …" Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer…"! Normalfall: Gebäude=Grundstückseigentümer!
Bei Deinem Fall ist zu klären, was sagt das Landesgesetz und fällt Dein Gebäude womöglich unter die Ausschlußpflichten.
Ich denke auch Dein Pächter macht sich die Sache auch etwas einfach! Er geht scheinbar davon aus, dass Du als Gebäudeeigentümer die Pflichten eines Grundstückeigentümers hast, also warum dann Pacht zahlen?
Etwas Aufschluß könnte auch Dein Pachtvertrag geben, einige Details zu Rechten und Pflichten sollten dort schon drin sein.
Mir ist an sonsten rätselhaft warum gerade eine so schöne runde Summe von 449€ zu Stande kommt.
In Brandenburg, hat eine mir bekannte Gemeinde vor ein paar Jahren auch Ihr Liegenschaftkatatster erneuert und das Gebäude einmessen lassen. Dabei sind keine Kosten entstanden obwohl sogar Eigentum vorlag.
Tut mir leid das ich nicht mehr helfen kann.
Gruß Tim
Hallo,
also in aller kürze:
Die Vermessung geschieht von Amts wegen und der Eigentümer muss erst einmal bezahlen. In Ihrem Fall wird der Eigentümer des Flurstücks aber die Kosten auf die einzelnen „Parzellenbesitzer“ umlegen, oder die Vermessungsverwaltung hat sich direkt an Sie gewandt. In Baden-Württemberg sind die Bauherrn inzwischen anzeigepflichtig, es muss also der Abschluss der Bauarbeiten gemeldet werden, dann kommt der staatliche Vermesser und misst die Gebäude ein. Die Vermessung hat übrigens nichts mit dem Bauamt zu tun, denn die Fortführung des Liegenschaftskatasters ist bei der Vermessungsverwaltung angesiedelt.