Moin zusammen,
habe mal eine Frage zur Regelung der Umgangszeiten in den Sommerferien / Herbstferien und Feiertagen. Und vielleicht kann mir da jemand etwas mehr Klarheit hinein bringen.
Wenn ich kein gemeinsames Sorgerecht für meine Kinder habe (dieses wird mir von der Mutter verwehrt) und es eine Umgangsregelung (jedes 2 Wochenende) gibt - hab ich dann auch die Verpflichtung, in den Ferien, die hälfte der Zeit die Kinder zu Betreuen?
Bitte nicht falsch verstehen: ich lieben meine Kinder und möchte sehr gerne diese in den Ferien zu mir nehmen. Aber wir wohne recht weit auseinander (>500 Km) und die Mutter der Kinder verweigert mir, das ich die Kinder in der Zeit zu mir nehme. Sie verlangt das ich in der Zeit am Wohnort der Kinder verbringe. Die Kinder sind inzwischen 6 Jahre alt.
Vielleicht findet jemand von euch etwas klare Worte für mich. Das was ich sonst in Internet so lese ist schwer auf meinen Fall anwendbar.
Besten Dank schon mal im Voraus.
Jürgen