Guten Tag
ist es möglich eine Feienwohnung zu einer Mietwohnung umzuwandeln?
Vorher wurde sie ausschließlich als Ferienwohnung betrieben und steht seit 3 Jahren leer und soll möglicherweise nun als Mietwohnung für ein Jahr dauervermietet werden.
Welche rechtlichen Sachen muss man hierzu wissen? Gibt es steuerliche Nachteile, wenn die Wohnung dann wieder als Ferienwohnung zählen soll?
Wer weiß was vom Finanzamt auf einem zukäme?
Allen Mitgliedern wünsche ich einen schönen Tag!
Das wäre eine Nutzungsänderung und dafür ist das Bauordnungsamt Deiner Stadt, Gemeinde etc. zuständig. lass dich da beraten, evtl. kann Dir dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
ramses90
Steuerrechtlich bleibt es bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und Absetzbarkeit der hierfür getätigten Ausgaben.
Eine Nutzungsänderung muss hier nicht zwingend vorliegen, wenn man betrachtet, dass auch die Vermietung für ein Jahr, ja durchaus eine eher kurzfristige und insbesondere befristete Angelegenheit ist, und man auch weiterhin vorhat die Wohnung nicht für eine dauerhafte Vermietung zu nutzen. Auch so genannte Monteurszimmer und Projektwohnungen werden häufig als Ferienwohnungen gem. Baugenehmigung betrieben.
Und so herum wird üblicherweise auch kein Hahn danach krähen, weil die längerfristige Vermietung im Einzelfall regelmäßig ein Minus gegenüber der Vermietung als Ferienwohnung mit häufigen Mieterwechseln darstellt, wenn wir nicht gerade von einer reinen Ferienanlage sprechen, in der ein dauerhaftes Wohnen Ausdrücklich nicht gestattet ist. Und schon insoweit würde ich auch versuchen, um die Nutzungsänderung herum zu kommen, weil es im der Zukunft immer schwieriger sein dürfte das Mehr einer Nutzung als Ferienwohnung wieder erneut genehmigt zu bekommen, wenn man erst mal wieder bei einer normalen Wohnnutzung gelandet ist. Das ist gerade auch in Bezug auf einen ggf. künftigen Verkauf wichtig.
Ich selbst suche gerade eine Immobilie, in der auch eine Ferienvermietung möglich wäre, und das ist - ohne dass diese bereits gegenüber dem aktuellen Eigentümer genehmigt wurde - dann natürlich ein ganz heikles Thema, zumal man als Käufer aktuell kaum die Zeit für eine Bauvoranfrage eingeräumt bekommt, wenn weitere Kaufinteressenten Schlange stehen. Hat man als Eigentümer einer aktuell nicht gefragten Immobilie vor zu verkaufen, wäre die Genehmigung der Ferienvermietung auf jeden Fall ein Pluspunkt.
Hallo,
einen Mietvertrag zu befristen braucht einen Grund, zB Eigenbedarf im Detail erlaeutert, wer soll dann reinziehen. Das wird schnell ein fristloser Mietvertrag, wenn der Vermieter ihn nicht wasserdicht gestaltet.
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Vielleicht sind einige Ferienwohnungsvertraege zeitlich hintereinander intelligenter.
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Gruss Helmut
Du musst doch die Einnahmen aus Vermietung so oder so versteuern, egal ob ferienwhg. oder dauerwohnung. Steuerlich ändert sich da m.E. nach nichts.
Das schon genannte ist viel wichtiger, also „Darfst Du es überhaupt zweckentfremden“. das kommt auf die Lage der Wohnung an und ob das Baugebiet eben nur für Ferienwohnungen ausgewiesen ist.
In jedem Fall ist es eine Nutzungsänderung wenn nun dauerhaft vermietet werden soll.
Übrigens, nur für 1 Jahr ? Wo wäre denn da überhaupt das Problem ? Darf denn ein Feriengast nicht 1 Jahr dort wohnen ? bzw. wie unterscheidet sich ein Mieter von einem Feriengast ? Die Whg. ist doch sicherlich möbliert und ein Mieter kann gar nicht viel eigene Möbel und Hausrat mitbringen.
MfG
duck313
Llink funzt nicht! ramses90
Jo, jetzt bei mir auch, eben ging er NICHT!
Wahrscheinlich hat´s dafür nur Deinen Klick gebraucht, tausend Dank!
Servus,
doch, genau ein Jahr maximal. Am 366. Tag wird der Feriengast Mieter und die Nutzungsänderung findet statt.
Schöne Grüße
MM