Moin geschätzte Experten,
mal angenommen in einem ehemaligen Gasthaus gibt es neben einer (ehemaligen Wirte-) Wohnung noch eine Etage mit 4 Gästezimmern. Der neue Besitzer möchte keine Ferienwohnung vermieten oder Gästezimmer, sondern im Sinne von Wohnraum schaffen daraus eine 3-Zi-Wohnung, KüBad, machen und an eine Familie vermieten. Also dauerhaft vermieten statt gewerblicher Vermietung.
Braucht es dafür eine Umnutzungsgenehmigung im Sinne einer umfangreichen Baugenehmigung? Oder reicht da ein einfaches Verfahren? Das Haus ist „leider“ über 7 m hoch, also nicht Kategorie 1 oder 3, so dass eine verfahrensfreie Umnutzung geht. (es gilt LBO Baden-Württemberg - damit ist auch das Bundesland geklärt)
Macht es Sinn, die ehemalige Gaststube und so weiter auch gleich umzunutzen in einer Genehmigung? Das würde es, wenn man eine „normale“ Baugenehmigung braucht, wobei es schön wäre, das zu vermeiden, denn aus dem Altbau einen Bau nach neuen Standarts zu machen, würde das Budget übersteigen. Umgebaut sollte dann auch da werden im 2. Schritt.
Das Ganze ist kein Gammelbau, wären darin schon drei Dauerwohnungen, bräuchte es in der ehemaligen Gästezimmeretage nicht viel und es wäre eine schöne Wohnung gesucht als Altbau nach Renovierung.
Danke und Grüße ynot
Hallo,
die allererste zu klärende Frage wäre nach der Zulässigkeit des (zusätzlichen) Wohnraums im Bebauungsplan.
&tschüß
Wolfgang
Man nehme die als gegeben hin, ob es einen Bebauungsplan gibt ist fraglich (kleiner Weiler), es ist schon Wohnen im Haus, es gibt ein paar auch größere Wohnhäuser außen herum in der Nachbarschaft. Es ist kein Industriegebiet.
Hallo,
das hier
ist in diesem Zusammenhang
äußerst riskant, denn auch für einen
kann es sehr wohl einen Bebauungsplan bzw. Baugrenzen/Beschänkungen (evtl. auch sehr alt)geben, aber auch Regelungen für den Außenbereich können gültig sein, denn
ist gerade im ländlichen Raum von Ba-Wü absolut kein Argument. Es kann sehr wohl sein, daß das bisherige Wohnen als Bestandsschutz zulässig war bzw. als einzelne „Betriebswohnung“ des Gasthofbetreibers.
Der Gang zum zuständigen Baurechtsamt der Stadt bzw. des Landkreises ist hier zur Klärung der rechtlichen Voraussetzungen unumgänglich, will man nicht einen evtl. Totalverlust der Umbaukosten riskieren. Bei unzulässigen Nutzungsänderungen und insbesondere damit einhergehenden Umbauten verstehen die Behörden und vor allem Gerichte in Ba-Wü schon lange keinen Spass mehr. Und so mancher Bauherr, der meinte die Vorschriften ignorieren zu können, mußte nicht nur die Umbauten rückgängig machen, sondern gerade im Außenbereich das Haus komplett abreissen, weil durch die Umbauten auch der Bestandsschutz erloschen war.
&Tschüß
Wolfgang
Klar, den wird man nicht versäumen. Ich versuche die Frage zu klären, was mit Genehmigung ist, wenn man als gegeben hinnimmt, dass dem Wohnen im Gebäude nichts entgegenspricht. Und nein, es ist kein Außenbereich, es ist ein Gebäude, das schon 100 Jahre dort seht und es wird nicht abgerissen werden müssen. Es steht in einem kleinen Weiler, d.h. außen herum stehen ca. 100 andere Häuser.
Hallo,
es kann natürlich sein, daß alles seine Richtigkeit hat, der Gasthof in einem ausgewiesenen Wohngebiet liegt und problemlos in ein reines Wohnhaus umgewandelt werden kann.
Wer aber wie ich im Rahmen einer Ausbildung in den 80ern zB mitbekommen hat, wie insbesondere in kleinen württembergischen Orten die Mißachtung von Bauvorschriften parallel einherging zur Aufstellung von Satzungen auf Grundlage der württembergischen Bauordnungen von 1872 und 1910, der muß angesichts des daraus resultierenden „Wildwuchses“ einfach auf das hohe Risiko hinweisen, das insbesondere im Außenbereich besteht, wozu auch kleinere Streusiedlungen gehören.
Deswegen kann es zumindest für den Bereich des ehem. Württemberg keine pauschale Antwort auf deine Frage geben.
In Bezug auf Baden vermute ich, daß die Lage ähnlich kompliziert ist.
&Tschüß
Wolfgang
Hmm, und dann erfahre ich, dass es keine Bauunterlagen gibt, mit der Begründung von 100+Jahren Alter und den 2 Kriegen dazwischen und so weiter, das macht die Sache nicht einfacher, auch der Eintrag im Lageplan ist da ja nur Hinweis, nicht mehr…
Knirsch, etwa wieder nichts? Hätte ich nur vor 25 Jahren gekauft, aber da hätte ich das alles ja auch noch nicht gewusst…
Grüße