Ferienwohnung mieten

Hallo allerseits,

ich habe per Internet eine Ferienwohnung angemietet.
Das Angebot der FW hat weder AGBs noch sonst irgendwas !
Da ich die selbige wieder aufkündigen möchte, ist dies wohl sehr schwer nehme ich an.
Denn es gibt wohl, wenn ich mir vorstellen kann, Paragraphen oder irgendwelche Klauseln, wo Vermieter sich für alle und solche Fälle sich mit absichern können !!!

Hallo,

naja, zuersteinmal wo ist das denn (Land/Region)? Dann hast Du denn die jetzt gekündigt? Kann ja auch sein, das alles gut geht und klappt?!

Die FW liegt in Deutschland und ich habe die Kündigung noch nicht versucht, da ich erst einmal Meinungen dazu haben u. lesen möchte.

Hallo,

entgegen der landläufigen Auffassung sind AGB nicht zwingend erforderlich, da insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch für die meisten Gegebenheiten hinreichende Regeln bereits hält. Nur wenn man abweichend vom Gesetz etwas regeln will, sind entweder einzelvertragliche Regelungen erforderlich oder eben AGB.

Liegen also keine einzelvertraglichen Regelungen oder AGB vor, gelten die des BGB und das wäre in diesem Falle diese hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__537.html

Gruß
C.

Es besteht überhaupt keine Pflicht AGB einzusetzen. Verzichtet man hierauf, gilt ohne weiteres Zutun die gesetzliche Regelung. D.h. gegenüber Verbrauchern (private Endkunden) das BGB.

Speziell zum Thema der Zulässigkeit und Höhe von Stornogebühren bei der Buchung von Hotels und Ferienwohnungen/-Häusern existiert eine sehr umfangreiche Rechtsprechung. Zu beachten ist hierbei insbesondere, wie die Wohnung angemietet wurde. Denn nur bei einem gewerblichen Vermittler oder Anbieter gilt Reisevertragsrecht mit einer offiziellen Stornomöglichkeit. Bei privater Anmietung gilt hingegen Mietvertragsrecht ohne offizielle Stornomöglichkeit. Hier muss grundsätzlich voll gezahlt werden. Der Vermieter muss sich lediglich die Aufwendungen anrechnen lassen, die er durch die Nichtbelegung gespart hat. D.h. wenn es ihm gelingt, die Wohnung anderweitig zu vermieten, ist der erste Mieter raus. Stellt sich nur die Frage, warum ein Vermieter sich dies antun sollte, wenn er ja bereits jemanden hat, der zahlt. Bei dem muss er dann höchstens die nicht notwendigen Leistungen in Abzug bringen, die sich aus dem Beziehen der Betten, … ergeben, die er bei einem Leerstand nicht hat.

Investition in Immobilien ist wirklich eine sehr gute Lösung!

Hast Du eine Bestätigung des Vermieters erhalten? Wenn ja, s. weiter oben