Ferienwohnung Nichtraucherdomizil

Hallo, wer kann mir sagen, was es bedeutet wenn eine angebotene Ferienunterkunft als „Nichtraucherdomizil“ deklariert ist?

Nur Rauchverbot im Ferienhaus oder ist es dann auf dem gesamten Grundstück des Vermieters grundsätzlich unerwünscht?
Dass man in der Ferienunterkunft selbst nicht raucht, sollte eigentlich selbstverständlich sein aber wie siehts aus, wenn man abends bei einem Glas Wein auf Balkon/Terrasse den Urlaub mit einer Zigarette genießen möchte?

Bitte nicht antworten dass man dann doch buchen soll wo Rauchen ausdrücklich erlaubt ist, denn dann muss man wiederum befürchten, in eine nach Rauch stinkende Unterkunft zu kommen. Das will ja auch keiner.

LG, Lola

Hallo Lola,

„Domizil“ bedeutet „Haus, Heim, Wohnung“, also: Auch bei Regen, raus ins Freie!

Schönen Urlaub

Danke für die Antwort aber „Domizil“ bedeutet auch „Wohnsitz/ Wohnort“, da gehört meines Erachtens Garten und Balkon dazu. Dass eh nur draußen geraucht wird ist klar aber die Frage war, ob es auch dann mit intoleranten Vermietern Ärger geben könnte wenn das Ferienobjekt ausdrücklich als „Nichraucherdomizil“ ausgewiesen ist.

Hi,

Dass eh nur draußen geraucht wird ist klar aber die Frage war,
ob es auch dann mit intoleranten Vermietern Ärger geben könnte
wenn das Ferienobjekt ausdrücklich als „Nichraucherdomizil“
ausgewiesen ist.

Also wenn ich das lesen würde, ginge ich davon aus, dass da überhaupt kein Rauchen/r erwünscht ist. Bei der Militanz vieler NR ist schon der Anblick eines Rauchenden in 50 m Entfernung Körperverletzung.

Gruß,
Anja

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