Hallo, wer kann mir sagen, was es bedeutet wenn eine angebotene Ferienunterkunft als „Nichtraucherdomizil“ deklariert ist?
Nur Rauchverbot im Ferienhaus oder ist es dann auf dem gesamten Grundstück des Vermieters grundsätzlich unerwünscht?
Dass man in der Ferienunterkunft selbst nicht raucht, sollte eigentlich selbstverständlich sein aber wie siehts aus, wenn man abends bei einem Glas Wein auf Balkon/Terrasse den Urlaub mit einer Zigarette genießen möchte?
Bitte nicht antworten dass man dann doch buchen soll wo Rauchen ausdrücklich erlaubt ist, denn dann muss man wiederum befürchten, in eine nach Rauch stinkende Unterkunft zu kommen. Das will ja auch keiner.
LG, Lola