Hallo,
kann man für irgendwelche Kosten für eine eigene eigengenutzen Ferienwohnung in Österreich steuerlich geltend machen (Einkommenssteuer). Z.B. Zweitwohnungssteuer.
VG
H.
Hallo,
kann man für irgendwelche Kosten für eine eigene eigengenutzen Ferienwohnung in Österreich steuerlich geltend machen (Einkommenssteuer). Z.B. Zweitwohnungssteuer.
VG
H.
Servus,
wenn mit der Wohnung keine Einkünfte erzielt werden und dies auch nicht beabsichtigt ist, welche zu erzielen, ist da nichts zu machen.
Konstrukte wie die Außergewöhnliche Belastung, die daraus erwächst, dass man einen bedürftigen Angehörigen dort wohnen lässt, sind wegen § 42 AO von vornherein zum Scheitern verurteilt; auch für den wegen einer besonderen, seltenen Form von Asthma notwendigen Aufenthalt im alpinen Reizklima, aus dem die außergewöhnliche Belastung mit Krankheitskosten in Gestalt der Ferienwohnung erwächst, wird sich kaum ein Gutachter finden.
Aber vielleicht sehe ich das ja auch viel zu sehr in früherer Routine eingefahren. Mit etwas Phantasie gibt es vielleicht noch Möglichkeiten - jedenfalls in Richtung Außergewöhnliche Belastung nachgraben, alles andere ist schon besetzt. Zur Anregung der Fantasie ein hübsches (ich meine gar höchstrichterliches) Urteil betreffend die berühmte Schlafcouch, die in einem häuslichen Arbeitszimmer anlässlich eines (in den 1990er Jahren noch üblichen) Ortstermins vorgefunden wurde: Der StPfl machte geltend, dass mit seiner beruflichen Tätigkeit manchmal Gedankengänge verbunden seien, die so komplex wären, dass er ihnen nur im Liegen nachgehen könne. Klagte durch die Instanzen und bekam schließlich Recht.
Er war von Beruf Richter.
Schöne Grüße
MM