Ferienwohnung Türschloss kaputt

Wir mussten im Urlaub (Spanien) nachts um 23:30 Uhr den Schlüsseldienst holen, weil sich der Knauff (aussen kein Schloss, innen kleiner Riegel zum Verschließen) von unserer Ferienwohnungstür sich nicht mehr zum Öffnen drehen ließ (waren noch 2 andere Schlösser an dieser Tür, haben gut funktioniert). Wir mussten sofort 112,- € bezahlen (Schlüsseldienst meinte, Schloss ist alt und defekt). Die Vermieterin (Privatvermietung) will uns dies nicht ersetzen, obwohl sie zugegeben hat beim Herrichten der Wohnung zur Vermietung einen Vermerk über diesen Riegel geklebt zu haben, diesen nicht zu benutzen. Leider waren wir die letzten Mieter und dieser Vermerk war nicht mehr dran. Auch hat sie das Schloss inzwischen erneuern lassen. Haben wir ein Recht auf Erstattung? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten

Wenn seitens des Vermieters etwas defekt ist, kann der Gast nicht dafür zahlen. Ist der Fehler seites des Gastes aufgetreten, muß dieser zahlen. Ich würde einen Anwalt einschalten um das zu klären.

Gruß Irmgard

Hallo,
ich bin selbst Vermieterin und habe auf der Insel Rügen eine Ferienwohnung. Rechtlich kann ich nix dazu sagen, allerdings würde ich die Rechnung erstatten und mich für die Unannehmlichkeit entschuldigen!
Ein Zettel anzubringen ist doch völliger Blödsinn bei ständig wechselden Gästen. Wenn der Riegel nicht benutzbar ist, warum wurde er nicht entfernt. Ich würde mich auch nicht abspeisen lassen, denn Sie haben eine funktionsfähige Ferienwohnung gemietet.

Viel Erfolg

Hallo Marion,
leider kann ich dir da nicht helfen ,da musst du einen Anwalt fragen.

Viele Grüße Dagmar

Hallo Marion,
habe den Beitrag gelesen. Ich würde die Rechnung einfach nicht begleichen … an Eurer Stelle. Das ist wirklich kein Entgegenkommen der Vermieterin. Und: Bei uns hättet ihr das nicht bezahlen müssen, das liegt in der Verantwortung des Vermieters. Außer man macht etwas aus Absicht kaputt. Gerne mal bei uns willkommen unter schlins.com in Vorarlberg, Westösterreich. Schönen Gruß, Thomas.

sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen.
ob da ein rechtlicher Anspruch entstand, kann ich nicht sagen.