Ferienwohnung vermieten- muss ich ein Gewerbe

… anmelden?
Hallo. Wir haben vor kurzem unser Haus bezogen. Im Haus ist eine kleine Einliegerwohnung, die im Moment frei ist. Als Ferienwohnung ist sie gut geeignet. Wenn ich die 1- 2 mal im Monat vermiete, muss ich dann ein Gewerbe anmelden? Danke

ich weiss es nicht. solange es aber dem steueramt alles gemeldet wird, sollte Niemand gestoert sein (mit oder ohne Gewerbe).

Hallo!

Nein, Sie müssen kein Gewerbe anmelden! Auch nicht, wenn Sie 10 Mal im Monat vermieten. Ganz egal, wieviele Gäste Sie haben und wie oft Sie vermieten, das darf auch privat sein. Nur müssen die Einnahmen ganz normal wie jede andere Einnahme versteuert werden. Das heißt, der Steuersatz kann möglicherweise recht hoch sein, je nachdem, wieviel Sie verdienen ansonsten. Bei einem angemeldeten Gewerbe hätten Sie den Vorteil, dass der Steuersatz günstiger ist - aber dafür auch viel ehr Verpflichtungen da sind. Da muss man selbst abwägen, was einem lieber ist. Ich selbst habe drei Ferienwohnungen und KEIN Gewerbe angemeldet.

Hallo,

die Einahmen sind auf jeden Fall zu versteuern abzüglich der Kosten Anlage V. Die Gewerbeanmeldung richtet sich nach der Höhe der Mieteinahmen, ich glaube es sind 10.000€ im Jahr.

Viele Erfolg und Grüße

… anmelden?
Hallo. Wir haben vor kurzem unser Haus bezogen. Im Haus ist
eine kleine Einliegerwohnung, die im Moment frei ist. Als
Ferienwohnung ist sie gut geeignet. Wenn ich die 1- 2 mal im
Monat vermiete, muss ich dann ein Gewerbe anmelden? Danke

Hallo Samuel,
Grundsätzlich muss eine Ferienwohnung auch zur Ferienwohnung angemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle ob 1, 10 oder 30 Tage im Monat.
Gruß tummle

Diese beiden eBooks von einem absoluten Fachmann kann ich empfehlen, weil ich diese selber habe und sehr dankbar bin.

Die kosten 8,50 Euro bei Buecher.de

Ulrich Schneider-Fresenius
Vermietung möblierter Wohnungen (eBook)
http://www.buecher.de/shop/ebooks-neu/vermietung-moe

Ulrich Schneider-Fresenius
Ferienwohnungen und Ferienhäuser im Inland (eBook)
http://www.buecher.de/shop/ebooks-neu/ferienwohnunge

Dort erfährst Du alles - und bestens erklärt.

Und wenn Du ein Portal suchst, um Deine Wohnung/Zimmer zu vermarkten, dann nimm dieses. Ich bin dort auch mit meinen Objekten drin und absolut zufrieden.

www.fewo-reise.de

Viel Erfolg

… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Diese beiden eBooks von einem absoluten Fachmann kann ich empfehlen, weil ich diese selber habe und sehr dankbar bin.

Die kosten 8,50 Euro bei Buecher.de

Ulrich Schneider-Fresenius
Vermietung möblierter Wohnungen (eBook)
http://www.buecher.de/shop/ebooks-neu/vermietung-moe

Ulrich Schneider-Fresenius
Ferienwohnungen und Ferienhäuser im Inland (eBook)
http://www.buecher.de/shop/ebooks-neu/ferienwohnunge

Dort erfährst Du alles - und bestens erklärt.

Und wenn Du ein Portal suchst, um Deine Wohnung/Zimmer zu vermarkten, dann nimm dieses. Ich bin dort auch mit meinen Objekten drin und absolut zufrieden.

www.fewo-reise.de

Viel Erfolg

ich denke nicht, nur die einnahmen muessen natuerlich versteuert werden.

… anmelden?
Hallo. Wir haben vor kurzem unser Haus bezogen. Im Haus ist
eine kleine Einliegerwohnung, die im Moment frei ist. Als
Ferienwohnung ist sie gut geeignet. Wenn ich die 1- 2 mal im
Monat vermiete, muss ich dann ein Gewerbe anmelden? Danke

Nein, man kann auch seine ganze Wohnung als Ferienwohnung vermieten, jeden Tag, das machen z.B. viele in Berlin oder München…!! Das sieht zwar die Nachbarschaft nicht gerne, ist aber legal.
Nur die Einnahmen (Miete) und Ausgaben (Möbel, anteilige Grundsteuer…) müssen Sie beider Steuer angeben.
Sie können die Einlieger-W. auch normal vermieten.
Bei Hotel oder Pensionen sind gewisse bauliche Vorschriften zubeachten (Feuerleiter…)

… anmelden?
Hallo. Wir haben vor kurzem unser Haus bezogen. Im Haus ist
eine kleine Einliegerwohnung, die im Moment frei ist. Als
Ferienwohnung ist sie gut geeignet. Wenn ich die 1- 2 mal im
Monat vermiete, muss ich dann ein Gewerbe anmelden? Danke

Nein

Nun, es gibt sicherlich regional unterschiedliche Auslegungen der Behörden, ich würde da mit einem lokal ansässigen Steuerberater sprechen.

Hier müsste man klären welche Summen man (gemessen an den eigenen Einkünften) ggf. ohne gewerbliche Anmeldung haben kann und ob man die Anschaffungen für die Wohnungseinrichtung und die Pflege MwSt-technisch absetzen möchte. Es wäre auch wichtig ob es „nur“ Feriengäste werden, die in der Regel kein Interesse an abzugsfähigen Rechnungen mit ausgewiesener MwSt haben oder ob es auch Geschäftsleute werden …

Also Steuerberater fragen , was üblich ist , wie Besteuerung am Günstigsten ausfällt, etc. das ist der Schlüssel.

Viel Spass
Jürgen

Hallo Samuel,
leider kann ich Dir hier nicht helfen aber mich würde die richtige Antwort sehr interessieren.Falls Du Lust hast wäre es sehr nett,wenn Du die Antwort an mich senden könntest.Danke.
Glaube aber brauchst dazu zumindest Kleingewerbe usw.LG baziboss

Es gibt zwei sehr wichtige Lektüren - die auch als eBook zu bekommen sind:

  1. Ferienwohnungen und Fereinhäuser im Inland (Ulrich Schneider-Fresenius)

  2. Vermietung möblierter Wohnungen (Ulrich Schneider-Fresenius)

Diese beiden Bücher sollte jeder Ferienhaus/-wohnungs-Vermieter besitzen.

Ich habe sie bei www.buecher.de gekauft und kann diese nur empfehlen.

Ein Top-Porta zur Vermarktung (Vermietung) der Ferienhausvermietung ist dieses: http://www.fewo-reise.de

Dort bin ich sehr glücklich und sehr zufrieden.

Viel Erfolg