Hallo zusammen
Ich habe zwei Fragen bezüglich meiner Mietwohnung:
Zum Ersten: Ich lebe in einem normalen Mietshaus, (6 Parteien), die von den Eigentümern als Anlageobjekte erworben und dann vermietet wurden. Jetzt habe ich kürzlich herausgefunden, dass meine Kaltmiete (300) Euro den örtlichen Mietspiegel um 80 Euro übersteigt. Dies muss ich offenbar hinnehmen, da ich vor zweieinhalb Jahren den Vertrag ja so unterschrieben habe. Jetzt wird die Wohnung aber an neue Anleger weiterveräußert, mithin werde ich also einen neuen Vertrag bekommen. Da ich wegen meines Herzleidens von 700 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente lebe, habe ich natürlich kein Geld zu verschenken. Kann ich also in dem Fall eines neuen Vermieters die Miete dem örtlichen Mietspiegel angleichen oder habe ich da keinerlei rechtliche Handhabe?
Der zweite Fall ist noch krasser und habe ich so noch nie erlebt. Ich hatte mich nach zwei Jahren bei der Hauverwaltung und anschließend bei meinem Vermieter beschwert, weil immer noch kein Ableser in der Wohnung war. Da erst erfuhr ich, dass sich die Eigentümerversammlung darauf einigte, die Wohnungen an einem Gerät im Flur abzulesen, weil es offenbar immer wieder vorkam, dass niemand anwesend war, wenn die oder der Ableser vor der Tür standen. Soweit ich aber weiß, muss der Mieter eben bezahlen, wenn der Ableser ein zweites mal kommen muss, bzw. wird sein Verbrauch ansonsten eben geschätzt.
Jetzt erfahre ich aber von der Hausverwaltung nicht den Termin, wann genau die Fernablesung für die Jahresendabrechnung im Hausflur stattfindet. Ich habe zwar zwei Wasseruhren im Bad und Ablesegeräte an den Heizkörpern im Wohnbereich, die nützen mir aber überhaupt nichts zur Kontrolle, wenn ich den Tag der Ablesung gar nicht weiß.
Muss mir also die Hausverwaltung nicht zumindest den Termin mitteilen, an welchem Tag im Jahr abgelesen wird, damit ich den Wasserverbrauch an meinen Uhren im Bad und im Wohnbereich mit dem Stand der mir mitgeteilt wird, abgleichen kann und muss ich dieser Fernablesung als Mieter überhaupt zustimmen oder kann ich verlangen, dass in meiner Wohnung abgelesen wird? Ich meine, für was hab ich denn die Uhren und die Heizröhrchen, wenn ich sie nicht als Kontrollinstrument nutzen kann? Treu und Glaube, worauf ich in meiner Internetrecherche ständig stoße ist ja schön und gut, aber auch diese Leute, welche die Fernablesung vornehmen. können Fehler machen, bzw. können falsche Bedienung der Messgeräte oder Defekte an denselben vorliegen. Ich habe auf diese Weise null Kontrollmöglichkeiten und muss das glauben, was auf der Endabrechnung steht. Das kann es ja wohl nicht sein oder, oder habe ich die Messgeräte nur noch als Staubfänger an meinen Heizkörpern oder im Bad hängen?
Wenn sich da jemand auskennen würde oder vielleicht ähnliche Erfahrungen machte, wäre ich froh, wenn er sie mit mir teilen würde.
Schon mal vielen Dank im Voraus.
Mitch