Fernablesung von Wasser u. Heizung trotz vorhandener Geräte zulässig und Angleichung der Miete an Mietspiegel bei Weiterveräußerung der Mietwohnung möglich?

Hallo zusammen

Ich habe zwei Fragen bezüglich meiner Mietwohnung:

Zum Ersten: Ich lebe in einem normalen Mietshaus, (6 Parteien), die von den Eigentümern als Anlageobjekte erworben und dann vermietet wurden. Jetzt habe ich kürzlich herausgefunden, dass meine Kaltmiete (300) Euro den örtlichen Mietspiegel um 80 Euro übersteigt. Dies muss ich offenbar hinnehmen, da ich vor zweieinhalb Jahren den Vertrag ja so unterschrieben habe. Jetzt wird die Wohnung aber an neue Anleger weiterveräußert, mithin werde ich also einen neuen Vertrag bekommen. Da ich wegen meines Herzleidens von 700 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente lebe, habe ich natürlich kein Geld zu verschenken. Kann ich also in dem Fall eines neuen Vermieters die Miete dem örtlichen Mietspiegel angleichen oder habe ich da keinerlei rechtliche Handhabe?

Der zweite Fall ist noch krasser und habe ich so noch nie erlebt. Ich hatte mich nach zwei Jahren bei der Hauverwaltung und anschließend bei meinem Vermieter beschwert, weil immer noch kein Ableser in der Wohnung war. Da erst erfuhr ich, dass sich die Eigentümerversammlung darauf einigte, die Wohnungen an einem Gerät im Flur abzulesen, weil es offenbar immer wieder vorkam, dass niemand anwesend war, wenn die oder der Ableser vor der Tür standen. Soweit ich aber weiß, muss der Mieter eben bezahlen, wenn der Ableser ein zweites mal kommen muss, bzw. wird sein Verbrauch ansonsten eben geschätzt.

Jetzt erfahre ich aber von der Hausverwaltung nicht den Termin, wann genau die Fernablesung für die Jahresendabrechnung im Hausflur stattfindet. Ich habe zwar zwei Wasseruhren im Bad und Ablesegeräte an den Heizkörpern im Wohnbereich, die nützen mir aber überhaupt nichts zur Kontrolle, wenn ich den Tag der Ablesung gar nicht weiß.

Muss mir also die Hausverwaltung nicht zumindest den Termin mitteilen, an welchem Tag im Jahr abgelesen wird, damit ich den Wasserverbrauch an meinen Uhren im Bad und im Wohnbereich mit dem Stand der mir mitgeteilt wird, abgleichen kann und muss ich dieser Fernablesung als Mieter überhaupt zustimmen oder kann ich verlangen, dass in meiner Wohnung abgelesen wird? Ich meine, für was hab ich denn die Uhren und die Heizröhrchen, wenn ich sie nicht als Kontrollinstrument nutzen kann? Treu und Glaube, worauf ich in meiner Internetrecherche ständig stoße ist ja schön und gut, aber auch diese Leute, welche die Fernablesung vornehmen. können Fehler machen, bzw. können falsche Bedienung der Messgeräte oder Defekte an denselben vorliegen. Ich habe auf diese Weise null Kontrollmöglichkeiten und muss das glauben, was auf der Endabrechnung steht. Das kann es ja wohl nicht sein oder, oder habe ich die Messgeräte nur noch als Staubfänger an meinen Heizkörpern oder im Bad hängen?

Wenn sich da jemand auskennen würde oder vielleicht ähnliche Erfahrungen machte, wäre ich froh, wenn er sie mit mir teilen würde.

Schon mal vielen Dank im Voraus.

Mitch

Nein.

Gruß
Wolfgang

Der Mietvertag ändert sich bei einen Wechsel des Eingetümers nicht, nur ggf der Name des Eigentünmers, alles bleibt bei den Grundsatz kauf bricht nicht Miete.

Wenn die Zähler für die Fernablesung richtig ausgestattet sind ist dies alles kein Problem. Da der Ableser noch in den Flur zu einer Basis Station muss ist estwas ältere Technik, bei den Aktuellen Ablesereinheiten geht das ganze auch außerhalb des Gebäudes. Sprich der Ableser fährt eine Strecke ab und sammelt die Daten, ggf muss er mal aus dem Auto raus wenn die Verbindung etwas schwach ist.

Rörchen lassen sich nicht Fernablesen, wenn an der Heizung noch andere Kästchen hängen wurden diese beim Austausch nciht entfernt. Die Elektronischen Heizkostenverteiler haben mehrere Werte in der Anzeige. Einer davon ist der Ablesewert, diesen kannst du dir anschauen um das ganze zu kontrollieren, der Andre Wert ist der aktuelle Verbrauchswert und dann erscheint noch die Nummer des Zählers im Display.

Hallo zusammen

Danke für die Antworten, aber die alten Röhrchen an den Heizungen und die Wasseruhren dürfen ruhig dranbleiben. Ich kenne das mit den drei Werten an den Heizröhrchen, nur nutzen sie mir nur etwas, wenn ich auch den Tag der Ablesung weiß. Ansonsten müsste ich ja jeden Tag die Werte aufschreiben und dann, wenn ich die Abrechnung erhalte, schauen, ob irendwo der ungefähre Wert erscheint.

Ich weiß noch, dass es noch vor nicht allzulanger Zeit einen Riesenrummel wegen fehlerhaften Anzeigen an diesen Heizröhrchen gab. Wer sagt mir denn, dass dies bei der Fernablesung ausgeschlossen ist?

Nun gut, muss ich eben meinen Anwalt mal fragen, wie das aussieht mit dem ablesen. Ich kann mir keinen nachvollziehbaren Grund vorstellen, warum mir das Ablesedatum verschwiegen wird. Schließlich zahle ich jeden Monat meine Abschläge, da werde ich auch ein Recht darauf haben, wie dann die Abschlussrechnung zustande kommt.

Nochmals Danke und Grüße

Mitch

Unsinn. So oft ändert sich doch gar nichts großes.
Lies einfach einmal im Monat ab und wenn der Fernablesewert dazwischen liegt, wird er schon passen.

Weil da eine Datenprüfung stattfindet ist eine Fehlübertragung ausgeschlossen. Eine Fehlmessung kann durch einen Defekt des Gerätes tatsächlich passieren, aber das würde bei zu großer Abweichung von den übrigen Werten der Wohnung und den übrigen Wohnungen auch auffallen. Und Dir auch, wenn Du monatlich abliest.

Der Ablesetag steht in der Berechnung. Wenn nicht: frag halt nach. Wer immer das ganze berechnet, muss Dir die Ablesedaten zeigen.

Du solltest Dir aber irgendwann mal überlegen, dass nur ein Teil verbrauchsabhängig berechnet wird. Und dass dann ein einziges Ablesegerät nicht wirklich groß was ausmacht, wenn es wirklich mal ein paar Prozent daneben liegt.
Gruß
anf