Ich habe bei Ebay eine Ip-Kamera bestellt und über PayPal bezahlt. Die Zahlung ging an einen Händler in China.
Auf der Ebay-Anzeige wurde herausgestellt, dass die Kamera innerhalb Deutschlands ausgeliefert wird - dies war letztlich auch eine Entscheidung für den Kauf. Die Lieferung erfolgte dann innerhalb von 2 Tagen über eine Fulfillment Firma mit Sitz in Deutschland.
Da ich mit dem Produkt nicht zufrieden war, habe ich mein Widerrufs Recht wahrgenommen und die Kamera, fristgerecht, innerhalb von 14 Tagen, an den deutschen Lieferanten, zurückgesandt. Im Begleitschreiben forderte ich den Kaufpreis + Rücksendeporto ( 49 € + 4,30 €) zurück. Als nach einem Monat noch keine Reaktion erfolgte, mahnte ich schriftlich. Auch diesmal ohne Erfolg.
Der chinesische Händler, mit dem ich in der Zwischenzeit auch Kontakt aufgenommen habe, verweigert die Zahlung (er kennne deutsche Gesetze nicht, verlangt Nachweise für einen Fehler am Produkt etc.).
Meine Frage: Unterliegt die deutsche Fulfillment Firma, welche ja die Geschäfte der chinesischen Firma in Deutschland stellvertretend tätigt, dem Fernabsatzgesetz und kann sie deshalb zur Rückerstattung des Kaufpreises herangezogen werden?