Fernabsatzgesetz Rückgabe Maßanfertigung

Hallo zusammen,

im Internet werden von einer befreundeten Schneiderin unter anderem maßangefertigte Kissenhüllen aus Stoff und Kunstleder angeboten. Der Käufer kann das Material und die Größe der Kissenhüllen frei wählen. Anschließend werden die Kissenhüllen individuell zugeschnitten und genäht.

Gilt beim Kauf per Internet in einem solchen Fall das Widerrufs- und Rückgaberecht?

Muß der Verkäufer Kissenhüllen, die keinen Sachmangel haben und bei denen das vom Kunden vorgegebene Maß stimmt, zurücknehmen?

Wo genau (Paragraph) ist dieser Sachverhalt geregelt und wie muß eine AGB formuliert sein, damit sie in diesem Fall rechtskräftig ist und der Verkläufer nicht abgemahnt werden kann wegen Einschränkung des Widerruf-/Rückgaberechts?

Auch unter Berücksichtigung des folgenden Urteils :"03.04.2003 BGH: Rückgaberecht gilt auch bei Maßanfertigung´- Schlechte Nachrichten für Mass Customizer: Auch Produkte, die nach Kundenspezifikation hergestellt werden, fallen unter das Fernabsatzgesetz und sind somit nicht grundsätzlich vom Umtausch auszuschließen.
Wie der Bundesgerichtshof in seinem gestern bekannt gewordenen Urteilsspruch feststellte, ist der Widerruf einer per Fernabsatzvertrag bestellten Ware grundsätzlich möglich, auch wenn das Produkt nach den speziellen Wünschen und Anforderungen eines Kunden zusammengestellt worden sei. Das Gericht bestätigte damit die Rechtsauffassung eines Klägers, der ein individuell konfiguriertes Notebook bei einem PC-Versand bestellt hatte, bei einer späteren Teilerfüllung seines Auftrags aber wieder vom Kauf zurücktrat und die Erstattung des Kaufpreises einforderte. Das Unternehmen verweigerte die Rückzahlung mit der Begründung, dass es sich bei dem Gerät um ein speziell nach Kundespezifikation hergestelltes Produkt handele und dieses damit von der Rückgabe auszuschließen sei. Für die Richter ist jedoch entscheidend, dass die Ware im konkreten Fall aus Standardbauteilen zusammengesetzt worden sei und diese ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz und Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden könnten. Eine Eigenschaft, die wohl für die allermeisten Mass-Customization-Artikel ebenso gelten dürfte.

Der BGH hat mit seinem Urteilsspruch auch einem früheren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt im Wesentlichen zugestimmt."

Vielen Dank für Eure Antworten.

Grüße, Thomas

Hallo Thomas,

ganz kurz: in der offiziellen, gesetzlich abgesegneten Widerrufsbelehrung, die abmahnsicher bei Onlineangeboten in den Shops stehen muss, heisst es, das speziell angefertigte Ware für den Kunden vom Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Vielleicht war das beim PC mit Konfiguration anders, vor allem weil man einen Pc ja wieder auf null stellen kann. Wie AGB`s und Widerrufsbelehrung vom genauen Wortlaut sein sollte…google ist Dein Freund…auch was die Pragraphen angeht; ansonsten bitte von einem Anwalt der sich ausschliesslich mit Internetrecht beschäftigt absegnen lassen.

Liebe Grüsse

sunnyhexe