Fernabsatzgesetz Rückgabe Maßanfertigung

Hallo zusammen,

im Internet werden von einer befreundeten Schneiderin unter anderem maßangefertigte Kissenhüllen aus Stoff und Kunstleder angeboten. Der Käufer kann das Material und die Größe der Kissenhüllen frei wählen. Anschließend werden die Kissenhüllen individuell zugeschnitten und genäht.

Gilt beim Kauf per Internet in einem solchen Fall das Widerrufs- und Rückgaberecht?

Muß der Verkäufer Kissenhüllen, die keinen Sachmangel haben und bei denen das vom Kunden vorgegebene Maß stimmt, zurücknehmen?

Wo genau (Paragraph) ist dieser Sachverhalt geregelt und wie muß eine AGB formuliert sein, damit sie in diesem Fall rechtskräftig ist und der Verkläufer nicht abgemahnt werden kann wegen Einschränkung des Widerruf-/Rückgaberechts?

Auch unter Berücksichtigung des folgenden Urteils :"03.04.2003 BGH: Rückgaberecht gilt auch bei Maßanfertigung´- Schlechte Nachrichten für Mass Customizer: Auch Produkte, die nach Kundenspezifikation hergestellt werden, fallen unter das Fernabsatzgesetz und sind somit nicht grundsätzlich vom Umtausch auszuschließen.
Wie der Bundesgerichtshof in seinem gestern bekannt gewordenen Urteilsspruch feststellte, ist der Widerruf einer per Fernabsatzvertrag bestellten Ware grundsätzlich möglich, auch wenn das Produkt nach den speziellen Wünschen und Anforderungen eines Kunden zusammengestellt worden sei. Das Gericht bestätigte damit die Rechtsauffassung eines Klägers, der ein individuell konfiguriertes Notebook bei einem PC-Versand bestellt hatte, bei einer späteren Teilerfüllung seines Auftrags aber wieder vom Kauf zurücktrat und die Erstattung des Kaufpreises einforderte. Das Unternehmen verweigerte die Rückzahlung mit der Begründung, dass es sich bei dem Gerät um ein speziell nach Kundespezifikation hergestelltes Produkt handele und dieses damit von der Rückgabe auszuschließen sei. Für die Richter ist jedoch entscheidend, dass die Ware im konkreten Fall aus Standardbauteilen zusammengesetzt worden sei und diese ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz und Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden könnten. Eine Eigenschaft, die wohl für die allermeisten Mass-Customization-Artikel ebenso gelten dürfte.

Der BGH hat mit seinem Urteilsspruch auch einem früheren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt im Wesentlichen zugestimmt."

Vielen Dank für Eure Antworten.

Grüße, Thomas

Hallo,

im Internet werden von einer befreundeten Schneiderin unter
anderem maßangefertigte Kissenhüllen aus Stoff und Kunstleder
angeboten. Der Käufer kann das Material und die Größe der
Kissenhüllen frei wählen. Anschließend werden die Kissenhüllen
individuell zugeschnitten und genäht.

mein Gott. Warum machen die Leute immer erst mal und erkundigen sich erst dann nach der Rechtslage, wenn es ein Problem gibt?

Gilt beim Kauf per Internet in einem solchen Fall das
Widerrufs- und Rückgaberecht?

Nein.

Muß der Verkäufer Kissenhüllen, die keinen Sachmangel haben
und bei denen das vom Kunden vorgegebene Maß stimmt,
zurücknehmen?

Nein.

Wo genau (Paragraph) ist dieser Sachverhalt geregelt und wie

Es besteht schlichtweg kein Widerrufsrecht. Das steht ausdrücklich so in BGB § 312d Abs. 4 Satz 1.

muß eine AGB formuliert sein, damit sie in diesem Fall
rechtskräftig ist und der Verkläufer nicht abgemahnt werden
kann wegen Einschränkung des Widerruf-/Rückgaberechts?

Warum sollte man etwas per AGB ausschließen, worauf es keinen gesetzlichen Anspruch gibt?

Auch unter Berücksichtigung des folgenden Urteils :"03.04.2003
BGH: Rückgaberecht gilt auch bei Maßanfertigung´- Schlechte
Nachrichten für Mass Customizer: Auch Produkte, die nach
Kundenspezifikation hergestellt werden, fallen unter das
Fernabsatzgesetz und sind somit nicht grundsätzlich vom
Umtausch auszuschließen.
Wie der Bundesgerichtshof in seinem gestern bekannt gewordenen
Urteilsspruch feststellte, ist der Widerruf einer per
Fernabsatzvertrag bestellten Ware grundsätzlich möglich, auch
wenn das Produkt nach den speziellen Wünschen und
Anforderungen eines Kunden zusammengestellt worden sei. Das
Gericht bestätigte damit die Rechtsauffassung eines Klägers,
der ein individuell konfiguriertes Notebook bei einem
PC-Versand bestellt hatte, bei einer späteren Teilerfüllung
seines Auftrags aber wieder vom Kauf zurücktrat und die
Erstattung des Kaufpreises einforderte. Das Unternehmen
verweigerte die Rückzahlung mit der Begründung, dass es sich
bei dem Gerät um ein speziell nach Kundespezifikation
hergestelltes Produkt handele und dieses damit von der
Rückgabe auszuschließen sei. Für die Richter ist jedoch
entscheidend, dass die Ware im konkreten Fall aus
Standardbauteilen zusammengesetzt worden sei und diese ohne
Beeinträchtigung ihrer Substanz und Funktionsfähigkeit wieder
getrennt werden könnten. Eine Eigenschaft, die wohl für die
allermeisten Mass-Customization-Artikel ebenso gelten dürfte.

Hast Du die Begründung gelesen und verstanden? Wohl eher nicht. Einen Computer, der nach Kundenspezifikationen aus Standardbauteilen gefertigt wurde, kann der Verkäufer wieder zerlegen und die Bauteile für einen andere Konfiguration verwenden. Das geht bei maßgefertigten Kissenhüllen aus Stoff und Kunstleder eher nicht.

S.J.