Hallo,
der Festgeldkonteninhaber hat einen Betreuer für die Vermögenssorge und damit dieser die Verfügungsgewalt über das Bankkonto sowie das Festgeldkonto. Es liegt keine Einwilligung des Amtsgerichtes vor bzw. es wurde (noch) keine beantragt, die es dem Betreuer auch erlauben dem Konteninhaber die Verfügungsberechtigung über die beiden Konten zu entziehen (früher war das quasi die Entmündigung). Wäre es zulässig, dass der Betreuer die Bank veranlassen kann und darf, dass zumindest für das Festgeldkonto ein „Kennwort“ eingerichtet wird, so dass der Konteninhaber keinen direkten Zugriff auf das Konto hätte. In der Vergangenheit wurde von dort Geld bar abgehoben, dessen Verbleib zum Teil ungeklärt blieb (Ursache -psych. Erkrankung).
vielen Dank
Gruss
Czauderna
Mich wundert, das in einem Fall eines eingesetzten Betreuers für Vermögenssorge (und das ist doch vom Gericht ?) der Betreute überhaupt noch selbst auf das Konto zugreifen kann.
MfG
duck313
Hallo,
ja, das ist so - er oder sie ist nicht entmündigt, also weiter rechtsfähig , kann sogar auch ein Testament machen, d.h. wenn er oder sie zur Bank marschiert und Geld abheben will, dann muss die Bank ihm oder ihr das geben. Deshalb ja auch die Frage ob der Betreuer mit einem Kennwort das Konto vor seinem Inhaber „schützen“ kann oder ob tatsächlich zwingend ein „Einwilligungsvorbehalt“ beim Gericht beantragt werden muss
Gruss
Czauderna
Hab dein Anliegen schon verstanden.
nur, ich frage mich wer hat den Betreuer eingesetzt, welchen Status hat der wenn er offenbar nicht vom Gericht eingesetzt wurde ?
ist das mehr als ein bloße Vollmacht über das Konto ? Denn die kann man auch jemandem geben ( Typ. Mann und Frau haben eine für ein gemeinsames Konto).
Hallo,
Wenn das so ist, dann geht das hier
nicht möglich. Das wäre die „Entmündigung durch die Hintertür“.
Was mich in dem Zusammenhang interessiert:
Was hat es mit dem „verloren gegangenen“ Geld auf sich? Wer hat das Geld von der Bank geholt und was ist dann geschehen?
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
Na ja, offenbar wurde eine groessere Summe vom Festgeldkonto abgehoben und im Haus gefunden wurde nur ein Teil des Geldes, eine vierstelliger Betrag ist weg. Der Betroffene selbst gibt an, dass er etwas bezahlen musste- mehr weiß ich nicht.
Der Betreuer wurde vom Gericht eingesetzt (vorläufig).
Gruß
Czauderna