Festnahme von Verbrechern

Guten Tag,

in Karlsruhe passierte Folgendes: Zwei Männer überfallen eine Frau, zerren sie ins Gebüsch, misshandeln sie heftigst, sie kann so gerade noch Hilfe rufen, die beiden Männer flüchten, werden bald festgenommen, erkennungsdienstlich behandelt und … wieder laufen gelassen. Die örtliche Zeitung ist voll mit wütenden und von völligem Unverständnis geprägten Leserbriefen.
Frage: Warum hat die Polizei die beiden laufen lassen, obwohl beinahe 100%-ig klar war, dass sie schuldig sind?
Leider finde ich unter http://www.bnn.de/ keine Einträge dazu.

Danke für Aufklärung
Laika

Hallo!

Die Polizei sicherlich nicht, sondern der Staatsanwalt oder der Haftrichter !

Die feststehende Schuld ist es doch nicht ob jemand in Haft genommen wird ! Viele festgenomme Straftäter werden nach Vernehmung usw. auf freien Fuß gesetzt, übrigens wären die Gefängnisse sonst auch schnell überfüllt.

Fester Wohnsitz, keine Fluchtgefahr, keine Wiederholungsgefahr, keine Verdunkelungsgefahr… und eine zu erwartende Strafe im unteren Rahmen.

Es können aber Auflagen gemacht werden, Meldeauflagen etwa.

MfG
duck313

Hi,

guck mal hier rein: https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft_(Deutschland)

Manchmal habe ich damit auch so meine Probleme wenn man in der Presse von „polizeibekannten Intensivtätern“ spricht die „nach Beendigung der polizeilichen Massnahmen“ wieder auf freien Fuss kommen.

Gruss
K

Gründe für Untersuchungshaft können sein: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr. Wenn die nicht gegeben sind, ist die Verhängung von Untersuchungshaft nicht möglich.

Anscheinend ja nicht: „(…) Schnell eintreffende Einsatzkräfte nahmen die Verdächtigen dann in der
Straße Auf den Häfen fest. Beide Jugendliche sind in der Vergangenheit bereits durch eine Vielzahl von Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten. Sie wurden nach Abschluss der Maßnahmen dem Jugendnotdienst, bzw. einem Erziehungsberechtigten übergeben. (…)“ http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/35235/3163308

Oder gilt das für Minderjährige nicht?

In der Tat sind die Anforderungen für die Verhängung von Untersuchungshaft noch eine Nummer höher als bei Erwachsenen…
http://dejure.org/gesetze/JGG/72.html
Nebenbei gefragt: was hat ein Diebstahlsversuch in Bremen mit einer versuchten Vergewaltigung in Karlsruhe zu tun?

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Du wirst sehen, die werden keinen Tag sitzen. Irgendwas mit Bewährung. Vielleicht ein paar Sozialstunden.

Gar nichts, aber beides sind Straftaten für die, wenn die Gründe vorliegen, U-Haft angeordnet werden kann. Du sagtest dass ein Grund „Wiederholungsgefahr“ ist. Deshalb habe ich mal in den Raum geworfen dass das aber nicht zwingend zu U-Haft führen muss. Auch nicht wenn eine solche Straftat vorher schon x-mal begangen wurde.

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