Festnetzanschluss

Wenn in einem Vielparteien-Mietshaus ein ausziehender Mieter die Abmeldung seines Telefonanschlusses vergessen hat, kann es für den neuen Mieter das Problem geben, dass sein Telefon nicht funktioniert. Muss dann der Kundendienst des Telefonanbieters ins Haus kommen und im Keller (Verteilerkasten) den Anschluss herstellen?

Gruß F.

Hallo,

wenn der Ex-Mieter die Wohnung vertragswidrig dazu nutzt, sich dort eine Telefonanschluss bereitstellen zu lassen, dann handelt er schadenersatzpflichtig.
Da Telefonanbieter nicht Anschlüsse einfach kappen darf, wenn für diese noch gezahlt wird, ist es üblich, dass zum bestehenden Anschluss der neue für den neuen Mieter dazu geschaltet wird.
Dazu muss der in aller Regel im Hausanschluss etwas umgeschaltet werden.

Witzig wird es, wenn keine freie Leitung vorhanden ist und der Neumieter dann mitunter Monate lang auf dem Trockenen sitzt.

Obwohl das recht häufig passiert, hat es der Gesetzgeber bislang VERPENNT, dazu eine klare Regel im TKG zu definieren. Der Grundsatz, dass ein Anschluss seitens des Netzbetreibers gekappt werden MUSS, wenn der Anschlussnehmer nicht mehr am Anschlussort gemeldet ist, wäre ja auch zu kompliziert…

Hallo,
dazu auch DSL Kuendigung nachlesen. Tatsaechlich kanns monatelang keine Verbindung geben.

Danke X_Strom und Helmut_Taunus, für eure Beiträge.

Ungeachtet des Bereitstellungstermins auf dem Trockenen zu sitzen, wenn der Vormieter nicht abmeldet, ist eine Zumutung.
Falls der Vormieter nicht weiterzahlt, sollte sein Anschluss doch für den neuen Kunden freigeschaltet werden können. Am Hausanschluss soll es diese Möglichkeit geben, das ist doch technisch möglich?

Gruß F.

Oh, das dauert…
Zuerst mal wird es Mahnungen geben, dann wird so nach einem Monat eine Sperre für abgehende Verbindungen (ausgenommen Notrufe) aktiviert, dann nach einiger Zeit erfolgt die Stilllegung.

Ganz unangenehm wird es, wenn drei Firmen beteiligt sind.
Mieter Alt hat Anschluss bei 1&1, geschaltet über das Leitungsnetz der Telekom, Mieter Neu will seinen Vodafone Anschluss da haben.
Vodafone sagt Telekom: Schalte uns die Leitung, die zur Wohnung 2.OG links führt.
Telekom sieht: Auf der Leitung ist ein 1&1 Anschluss aktiv und sagt: „Nö, dürfen wir nicht.“
Vodafone sagt dann: „Na, schaltet halt eine neue Leitung zu dieser Wohnung.“
Entweder ist dann ein Leitungsweg frei, dann muss ein Techniker am Hausanschluss und an den Straßenverteilern Schaltungen vornehmen.
Oder eben nicht - dann MUSS die Telekom darauf warten, dass 1&1 die Leitung freigibt.
1&1 wird diese Leitung aber nicht freigeben, wenn Geld dafür bezahlt wird.
Wenn nicht mehr bezahlt wird, dauert das Monate bis zur Stilllegung und Freigabe an die Telekom.

Natürlich könnte 1&1 sich bemühen - aber für einen anderen Anbieter? Machen die nicht. Das kostet Geld.
1&1 ist lediglich verpflichtet, der Telekom den Auszug des Kunden mitzuteilen. Eine Verpflichtung, den Anschluss dann auch stillzulegen und die Leitung freizugeben besteht nicht. 1&1 würde das auch ungern machen. Denn die haben einen Vertrag mit dem Kunden, für den sie gerne weiter Geld haben möchten. Wenn die jetzt den Anschluss stilllegen und der Kunde das mitbekommt, dann könnte der Kunde ja sagen: „Hömma, ich hätte ja die Restlaufzeit an meiner alten Adresse weiter bezahlt, aber da ihr den Anschluss ja nun stillgelegt habt, zahl ich auch nicht mehr.“ Das wollen die natürlich nicht.

Etwas positiver kann es laufen, wenn nur eine Firma involviert ist.
Telekom hat Vertrag mit Mieter Alt, Mieter Alt lässt den Vertrag durchlaufen.
Mieter Neu zieht ein. Nun weiß die Telekom: OK, das ist die selbe Wohnung - und da wohnt auch nur noch Mieter Neu, der ist Kunde bei uns. Na gut, dann halten wir einfach mal die alte Leitung irgendwo auf einer toten Klemme aktiv, falls doch was sein sollte, aber jetzt schalten wir erstmal unseren Kunden ans Netz. Das ist rechtlich nicht ganz sauber, aber da außer der Telekom keine anderen Fremdfirmen involviert sind, kann man sowas ohne großes Risiko machen.