Hallo zusammen,
nach einer Streitigkeit mit einer Mitschülerin, wurde meinem Sohn vorgeworfen, dieser Mitschülerin grob ins Gesicht geschlagen zu haben. Auf Grund diesen Vorfalls bekam ich gestern eine Einladung zur Festsetzung einer Erziehungsmaßnahme gem. §61 des NSCHG gegen meinen Sohn. Dort steht geschrieben, dass es beabsichtigt ist, dieses Fehlverhalten einer Erziehungsmaßnahme gem. § 61 NSchG zu ahnden.
Die Klassenkonferenz findet dann am 28.09. statt.
Nun mal meine Frage:
Erstmal trägt mein Sohn nicht allein die Schuld an diesem Vorfall. Die Kinder haben sich „gekabbelt“, dass Mädchen hat ihm ihre Trinkflasche auf den Rücken gehauen und mein Sohn hat offensichtlich im Reflex zurückgeschlagen - und nunmehr das Gesicht des Mädchens getroffen. Über die Gewalt beider Kinder brauchen wir nicht zu reden. Mein Sohn hätte sich genauso in den Griff haben müssen wie das Mädchen…Mein Sohn hat ein blauen Fleck auf dem Rücken, der heute noch (der Vorfall war letzte Woche Donnerstag) im Abdruck der Trinkflasche zu sehen ist…
Nun habe ich eben mal gegoogelt und mich generell über eine Klassenkonferenz kundig gemacht. Allerdings stolpere ich darüber, dass dort immer über eine Erziehungsmittel gesprochen wird oder einer Ordnungsmaßnahme. Was, so wie ich es verstanden habe, zweierlei Dinge sind.
Auf was muss/sollte ich mich nun vorbereiten ? Bekommt mein Sohn eine Ordnungsmaßnahme oder Erziehungsmittel ? Wie würdet ihr die Einladung zur Klassenkonferenz verstehen ? Über den Vorfall selber hat mich „nur“ mein Sohn informiert, am gleichen Tag. Ein Anruf der Lehrerin bekam ich nicht. Ist das normal ?
Viele Fragen…ich hoffe, dass ihr mir ein wenig auf die Sprünge helfen könnt.
Herzliche Grüsse
Blondschopf100