Feststellen des Kennzeichen

Brauche das Kennzeichen des Unfallgegners , habe nur Name und Adresse. Kann das Kennzeichen über die Adresse herausgefunden werden? (Straßenverkehrsamt ) Der Fahrer meldet sich nicht. Oder gibt es eine andere Möglichkeit. Ein dunkelblauer Smart.

Brauche das Kennzeichen des Unfallgegners , habe nur Name und
Adresse. Kann das Kennzeichen über die Adresse herausgefunden
werden? (Straßenverkehrsamt ) Der Fahrer meldet sich nicht.
Oder gibt es eine andere Möglichkeit. Ein dunkelblauer Smart.

Sicher gibt es Möglichkeiten.
z.B. - Unfall bei der Polizei melden.

Hallo,

natürlich gibt es die, vor dem Haus warten und kucken. Oder einen Privatdetektiven beauftragen.

Aber ich würde ganz einfach zur Polizei gehen.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann da auch hilfreich sein, so man sie hat…ein Anwalt macht das dann kostenlos…

ein Anwalt macht das dann kostenlos…

Sofern man keine SB zahlen muss…

Gruß Crack

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Brauche das Kennzeichen des Unfallgegners , habe nur Name und
Adresse. Kann das Kennzeichen über die Adresse herausgefunden
werden? (Straßenverkehrsamt ) Der Fahrer meldet sich nicht.
Oder gibt es eine andere Möglichkeit. Ein dunkelblauer Smart.

Bei berechtigtem Interesse (hier gegeben) kein Problem, auf schriftliche Anfrage Auskunft von der für den Wohnort zuständigen Zulassungsstelle zu kriegen.

*grins, das ist, sorry für den Vergleich, wie bei Carglas: Der Austausch kostet nichts. Aber wenn Du natürlich keine Teilkasko hast, dann natürlich nicht…sagt aber keiner…

Selbstverständlich, wenn Du nen Rechtsschutz mit SB hast, zahlst Du die SB, aber nur wenn Du nicht gewinnst, das hast Du vergessen zu erwähnen…

Selbstverständlich, wenn Du nen Rechtsschutz mit SB hast,
zahlst Du die SB, aber nur wenn Du nicht gewinnst, das hast Du
vergessen zu erwähnen…

Ist es nicht mehr so das die Selbstbeteiligung immer anfällt, egal wie die Sache ausgeht? Ich denke schon…

Gruß Crack

Ist es nicht mehr so das die Selbstbeteiligung immer anfällt,
egal wie die Sache ausgeht? Ich denke schon…

ich nicht. wenn der gegner zahlt, zahle ich nicht auch noch.

Ist es nicht mehr so das die Selbstbeteiligung immer anfällt,
egal wie die Sache ausgeht? Ich denke schon…

ich nicht. wenn der gegner zahlt, zahle ich nicht auch noch.

Wenn man seine RS bemüht, und dort ist eine SB vereinbart, dann ist diese auch zu zahlen - egal wie der Fall ausgeht.

Gruß Crack

Selbstverständlich, wenn Du nen Rechtsschutz mit SB hast,
zahlst Du die SB, aber nur wenn Du nicht gewinnst, das hast Du
vergessen zu erwähnen…

Ist es nicht mehr so das die Selbstbeteiligung immer anfällt,
egal wie die Sache ausgeht? Ich denke schon…

Wenn man den Rechtsstreit gewinnt, zahlt bei den meisten Verfahren die gegnerische Partei den eigenen Anwalt - und somit fallen keine Kosten (Selbstbehalt) an.

Wenn man sich beim Anwalt beraten lässt, besteht auch die Möglichkeit, dass man den SB nicht zahlen muss.
dies kommt dann auf die Vertragsbedingungen an, denn dies z.B. wäre möglich:

  1. Bei jedem Rechtsschutzfall wird der im Versicherungsschein
    genannte Betrag (Selbstbeteiligung) abgezogen.
    2. Die Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen, wenn der
    Rechtsschutzfall endgültig abgeschlossen ist und keine
    höheren Gebühren und Kosten als maximal 250 EUR
    zuzüglich Mehrwertsteuer anfallen.

Gruß Merger

Wenn man seine RS bemüht, und dort ist eine SB vereinbart,
dann ist diese auch zu zahlen - egal wie der Fall ausgeht.

Nein - siehe meine Antwort etwas weiter oben!

Wenn man seine RS bemüht, und dort ist eine SB vereinbart,
dann ist diese auch zu zahlen - egal wie der Fall ausgeht.

die selbstbeteiligung ist nichts, was die versicherung bekommt, sondern etwas, was die versicherung nicht zahlt. infolgedessen muss man auch keine selbstbeteiligung bezahlen wenn gar keine kosten anfallen oder der gegner alles bezahlt.

du liegst falsch.