Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 47 Jahre alt und wurde wegen einer beginnenden Querschnittslähmung am Halswirbel operiert.
Die Diagnose: Cervikale Myelopathie bei Spinalkanalstenose durch Diskusprolaps (Bandscheibenvorfall) Höhe HW4/5, HW5/6 und HW6/7. Dekrompession von Spinalkanal und Nervenwurzeln über einen ventralen Zugang, Korporektomie (Entfernung) HW5 und HW6. Ein Wirbelkörperersatz aus Titan wurde eingesetzt. Von HW4 auf HW7 wurde mittels einer Platte eine Versteifung vorgenommen.
Ich habe einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Mir wurden 20 Grad für die "Umformende Wirbelsäulenveränderung) und 20 Grad für meine Depressionen anerkannt. Zusammengefasst wurden mir 30 Grad dB zugesprochen.
Kann mir jemand sagen, ob das verhältnismäßig ist, oder soll ich Widerspruch einlegen.
Ich wünsche noch einen schönen Sonntag.
Mit freundlichem Gruß aus Celle von
Marina