hallo!
meines Erachtens nach muss der Mieter die Silikonversiegelung nicht erneuern.
Was er machen muss, sieht er eine offensichtliche Beschädigung/Undichtigkeit dann muss er es dem Vermieter melden. Dazu ist man verpflichtet.
Der muss dann reparieren oder erneuern lassen.
Etwas anderes wäre das Zerbrechen eines Bauteils , auch das muss man melden.
Hier könnte ein Verschulden vorliegen und man muss es grundsätzlich selbst bezahlen.
Allerdings bei 30 Jahre alten Teilen ist sicherlich die Lebensdauer längst überschritten und es wäre Sache des Vermieters. Kunststoff altert und wird spröde, er platzt bei geringen Belastungen ab.
Denn beim Schadenersatz geht es ja immer um den Zeitwert, man ersetzt ja nicht den Neupreis. Und nach 30 Jahren mag das längst keinen Wert mehr gehabt haben.
Also alles Vermietersache.
Mag sein, man wäre über die Kleinreparaturklausel an den Kosten bis zur vereinbarten Höchstsumme beteiligt. Aber ich sehe das nicht so.
Silikon unterliegt keiner Abnutzung durch den Gebrauch (wie z.B. Armaturen, Fenstergriffe, Lichtschalter …)
Aber wenn Du eine Schadensmeldung unterlässt, dann kann man Dich schon für Wasserschäden haftbar machen !
MfG
duck313