Hi,
Was ist den mit Dir los?
Ist Deine Phantasie mit Dir durchgegangen?
Immer schön locker durch die Hose atmen, langsam durchschnaufen
und Knoblauch für den Blutdruck nicht vergessen!
nicki
Hi,
Was ist den mit Dir los?
Ist Deine Phantasie mit Dir durchgegangen?
Immer schön locker durch die Hose atmen, langsam durchschnaufen
und Knoblauch für den Blutdruck nicht vergessen!
nicki
Hi,
Was ist den mit Dir los?
Ist Deine Phantasie mit Dir durchgegangen?
Immer schön locker durch die Hose atmen, langsam
durchschnaufen
und Knoblauch für den Blutdruck nicht vergessen!
genau das könnte man dir auch empfehlen!
mfg
G
Solange es Laternenmasten in Deutschland gibt hilft nur aufknüpfen, oder?
Man man man… was für ne Scheisse wieder.
Ich für meinen Teil bin jedenfalls froh, dass es in Deutschland ein Rechtssystem gibt, dass auf den Einzelfall abgestimmt, unabhängig vom Stammtischgeschwätz entscheidet.
Gruss HighQ
Moin,
Es gab Drohungen gegen alle Familienmitglieder, sogar gegen
den Hund.
Ehrlich gesagt disqualifiziert sich die Meldung dadurch, dass sie den Hund als Familienmitglied zählt.
Gruß
Anwar
Ehrlich gesagt disqualifiziert sich die Meldung dadurch, dass
sie den Hund als Familienmitglied zählt.
Wenn Du den Satz so verstehen willst …
Mir persönlich ist es in dem Fall egal, welche Worte verwendet werden. Der Umstand, daß es Menschen gibt, die Gewalt so sehr verabscheuen, daß sie Gewaltdrohungen gegen Menschen und Tiere ausprechen, bleibt bestehen.
m.
Hi,
Ehrlich gesagt disqualifiziert sich die Meldung dadurch, dass
sie den Hund als Familienmitglied zählt.
das ist hierzulande aber nicht unbedingt ungewöhnlich.
Gruß
T.
Ehrlich gesagt disqualifiziert sich die Meldung dadurch, dass
sie den Hund als Familienmitglied zählt.Wenn Du den Satz so verstehen willst …
Anders kann man ihn nicht verstehen. Wollte man „den Hund“ als eigenständiges Objekt der Bedrohung ausweisen, hätte man " und sogar gegen den Hund" schreiben müssen.
Hallo,
das ist hierzulande aber nicht unbedingt ungewöhnlich.
In einem Artikel über ein juristisches Thema aber dennoch reichlich daneben…
Gruß
Anwar
Hi
Es ist ein Artikel und keine juristische Fachabhandlung.
lg
Kate
Hi!
Anders kann man ihn nicht verstehen. Wollte man „den Hund“ als
eigenständiges Objekt der Bedrohung ausweisen, hätte man " und
sogar gegen den Hund" schreiben müssen.
Nein, hätte man nicht, da das Komma eine Trennung darstellt.
Gruß
Guido, der sich gerade fragt, was das überhaupt zur Sache tut
Anders kann man ihn nicht verstehen.
Doch, sehr leicht sogar. Ich habe ihn zum Beispiel anders verstanden.
Wollte man „den Hund“ als
eigenständiges Objekt der Bedrohung ausweisen, hätte man " und
sogar gegen den Hund" schreiben müssen.
Nein, das „und“ ist nicht zwingend notwendig, um dem Satz diese Bedeutung zu geben:
Auf dem Markt konnte man alles kaufen: Äpfel, Pflaumen, sogar Birnen.
Richtig ist: Man kann den Satz im Text auf zwei Weisen verstehen, aber es gibt sprachwissenschaftlich betrachtet keinen Grund, eine davon als die einzig richtige zu sehen.
M.
Hi,
Immer schön locker durch die Hose atmen, langsam
durchschnaufen
und Knoblauch für den Blutdruck nicht vergessen!genau das könnte man dir auch empfehlen!
Ich mache das täglich.
nicki
Hallo,
Der Berliner U-Bahnüberfall hat mich erschüttert.
Das Gerichtsurteil noch um vieles mehr.
Ja, mich auch. Fakt ist doch wohl (soweit es das kurze Video, welches öffentlich gezeigt wurde, dass das spätere „Opfer“ die Handgreiflichkeiten anfing. Fakt ist auch, dass man inzwischen weiß, das solche Angreifer oft extreme Gewalt einsetzen. Jeder Selbstverteidigungsexperte wird dir sagen, dass es nur eine sichere Möglichkeit gibt einen Angriff zu beenden: Das Ausschalten des Angreifers. Besagte Selbstverteidigungsexperten mögen hierbei die Wahl der Mittel haben. Ein „normaler Mensch“ hat hier nur eine Wahl: Draufschlagen, bis sich nichts mehr rührt. Alles andere ist einfach nur Leichtsinn.
Irrre! Mus es erst Tote geben?
Ja, in Deutschland muss man sich wohl totschlagen lassen, sonst wird man selbst angeklagt, nur weil man sich gewehrt hat.
Gruß
Anwar
Hallo!
…Selbstverteidigungsexperte wird dir sagen, dass es nur eine
sichere Möglichkeit gibt einen Angriff zu beenden: Das
Ausschalten des Angreifers.
Natürlich ist solche Situation ist eher nicht für feinsinnige Abwägungen und das Durchdenken juristischer Spitzfindigkeiten geeignet. Es geht um die eigene Haut und wenn der Angreifer zu Schaden kommt, darf er sich nicht beschweren. Aber die offensichtliche Maßlosigkeit des Handelns - Tritte an den Kopf des schon am Boden liegenden Angreifers - lässt sich so kaum rechtfertigen. Von daher kann ich das Urteil als ausgewogen nachvollziehen.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
Es geht um die eigene Haut und wenn der Angreifer zu
Schaden kommt, darf er sich nicht beschweren. Aber die
offensichtliche Maßlosigkeit des Handelns - Tritte an den Kopf
des schon am Boden liegenden Angreifers - lässt sich so kaum
rechtfertigen. Von daher kann ich das Urteil als ausgewogen
nachvollziehen.
Ich nehme an, dass du noch nie in so einer Situation gewesen bist (und 99% der hochwohlgeborenen Juristen auch nicht) - Ein am Boden liegender Angreifer kann:
a)sich wieder aufrappeln und diesmal dich zu Boden werfen - und die Chancen stehen gut, dass er dich dann nicht wieder aufstehen lässt.
b)ein Messer oder eine andere Waffe ziehen, weil er merkt, dass du ihm offensichtlich überlegen bist (oder er einfach nur wütend ist, dass du ihn auf dem falschen Fuß erwischt hast).
c)seinen Kumpel zu Hilfe rufen, der dich von hinten greift und sie gehen zu zweit auf dich los.
d)eine Schusswaffe ziehen - dann braucht er nicht mal mehr aufzustehen.
Das sind sehr viele Möglichkeiten. Jeder, der Erfahrung mit solchen Situationen hat und ehrlich ist, wird zugeben, dass eine radikale Ausschaltung des Gegners für eine normale Person der einzig vernünftige Weg ist.
Aber in Deutschland (Hamburg) wurde sogar schon mal jemand wegen Notwehrüberschreitung verurteilt, der es gewagt hat einen mit einem Messer bewaffneten Einbrecher(!) den Kiefer zu brechen!
Bevor irgendwelche Idioten solche Gesetze machen und Urteile fällen, sollen sie selbst erst ein paar Mal in so einer Situation sein.
Gruß
Anwar
(selbst nur knapp einer Vorstrafe in so einem Fall entkommen)
Hallo!
Aber die offensichtliche Maßlosigkeit des Handelns - Tritte an den Kopf des schon am Boden liegenden ::Angreifers - lässt sich so kaum rechtfertigen.
Ein am Boden liegender Angreifer kann:
a)sich wieder aufrappeln…
b)ein Messer oder eine andere Waffe…
c)seinen Kumpel zu Hilfe rufen…
Ohne das Gebot der Verhältnismäßigkeit wäre ein Angreifer/Einbrecher/Provokateur durch seine Handlung zum Schlachten freigegeben. Dann hätten wir Verhältnisse in unserem Land, die niemand wollen kann.
Gruß
Wolfgang
Hallo!
Ohne das Gebot der Verhältnismäßigkeit wäre ein
Angreifer/Einbrecher/Provokateur durch seine Handlung zum
Schlachten freigegeben.
Ein „Provokateur“ sicherlich nicht. Ein Angreifer oder Einbrecher hätte sich das eher überlegen sollen, finde ich. Und zum „Schlachten“ eben auch nicht - denn das impliziert eine Wehrlosigkeit, die selten gegeben ist. Sicherlich, wenn ich dem Angreifer mit einem schnellen Griff die Hand brechen kann und ihn dann soweit kontrolliere, dass keine der genannten Möglichkeiten eintreten kann, dann sollte ich ihm nicht auch noch das Genick brechen.
Doch so ist das ja (fast) nie - Du verpasst dem Kerl eine oder rammst ihn um, er geht zu Boden, ist aber noch lange nicht ausgeschaltet. So läuft das doch. Und wenn er zu Boden geht und da „lieben bleibt“ (wie es im Bezug auf den aktuellen Fall gesagt wurde), dann kann das genau so gut eine Finte sein.
Und gerade im Lichte der Gewalttätigkeiten im ÖPNV würde ich mich da nur ungern zu meinen eigenen Ungunsten irren wollen. Ich wünsche dir ausdrücklich NICHT, dass du jemals in eine solche Situation kommst, aber ich denke, dass niemand, der so etwas nicht schon erlebt hat, da mitreden kann.
Gruß
Anwar