Feuerschutzrechtliche Vorschrift für Wäscheabwurfschacht

Hallo :grinning:wer kann mir bitte helfen?

Ich habe mir in meine Neubauwohnung einen Wäscheabwurfschacht einbauen lassen.
Jetzt kommt der Gutachter und moniert den dafür angeblich fehlenden Feuerschutz.
Ich finde nirgends etwas darüber, wo es den gibt bzw wie der aussehen soll.
Stimmt das wirklich, dass es da was gibt?
Danke für eure Antworten und Mühe!

Der Gutachert, wen es den ein Gutachter ist?, soll dir mal ganz schnell eine Kopie der Vorschriften nachreichen zumindestens aber angeben wo du den Gesetzestext im Internet finden kannst.

MfG kheinz

Hallo!

Wohnung( = Mehrfamilienhaus) und nachträglicher Schacht ?

das geht gar nicht ! Bzw. da käme der Brandschutz ins Spiel und die Kosten, die einem die Tränen in die Augen treiben werden und es einem sicher ausreden wird, die Sache weiter zu verfolgen.
Der Schacht müsste bestimmte Eigenschaften der Brandbeständigkeit aufweisen und die Einwurfklappen ebenfalls. Der Raum unten müsste ebenfalls Feuerbeständig sein und eine solche Schutztür zum Kellerflur haben usw.
Grund : über den Schacht darf sich kein Feuer und Rauch (!) vom Keller aus über die Etagen ausbreiten können. Und ebenso darf von den Etagen aus brennendes Material keinen Schaden anrichten, wenn es in den Schacht fällt.

Jeder Architekt wäre mit den Vorschriften dazu vertraut. Die Bauordnung hat „nur“ allgemeine Vorschriften. Näheres steht in Ausführungsbestimmungen und wird vom Bauamt /Abt. Brandschutz) für das spezielle Objekt festgelegt.

Eigentlich müsste auch der Einbauer von sich aus Brandschutzbedenken angemeldet haben.

Nicht im Einfamilienhaus. Da braucht man (nahezu) nichts bedenken.

MfG
duck313

Danke euch sehr herzlich für die Hilfe! Vor allem dir, duck313!
Ich bewohne diese Wohnung bereits seit fast 5 Jahren so und habe das damals mit dem zuständigen Architekten so bauen und ausführen lassen. Ich hatte keine Ahnung von dieser Vorschrift und dieser Architekt vermutlich auch nicht…oder hat es einfach nicht gesagt.
Der Gutachter hat das Haus abgenommen im Rahmen des Abaufes der Gewährleistung und ist dabei drüber gestolpert.
Die Vorschrift macht, so wie du sie mir schilderst, durchaus Sinn. Jetzt muß ich wohl rücken lassen?!

Hallo!

Mich interessiert das schon.

Sage mal bitte was zum Haus, wie viel Wohnungen, wie viel Etagen.

In welchem Bundesland steht das Haus ?

Ist der Schacht nur für Dich ? In welcher Etage wohnst Du ?

Wo geht der Schacht hin und wie ist er innerhalb des Hauses geführt ?

Woraus besteht er (Material, ist er verkleidet, ummauert ?
Was für Klappe ?

MfG
duck313

Hallo duck313,
es handelt sich um ein (jetzt 5 Jahre altes) Mehrfamilienhaus. Mit Erdwärme, also ziemlich neue Technologie und wir haben im Keller weder Gas noch Öl …
In dem Haus befinden sich 10 Wohnungen auf insgesamt (incl. EG)5 Etagen.
Das Bundesland ist Bayern (Würzburg)
Ich habe die EG-Wohnung und der Schacht ist nur für mich und nur von meiner Wohnung direkt runter in meinen Kellerraum, der voll gemauert ist und eine feuerfeste Türe hat.
Der Schacht geht von meinem Arbeitszimmer mittels eines Edelstahlrohres direkt in meinen Keller. ca. 50 cm Schacht… dann fällt die Wäsche in einen Behälter, der darunter im Kellerraum steht.
Ich habe einen Deckel drauf machen lassen, der den Schacht abdeckt.
Bin im Internet am suchen, ob es eine Vorrichtung gibt, die ich evtl. einbauen lassen kann und die sich schließen lässt und notfalls keinen Rauch oder Feuer durchlassen würde… oder so was…
Hatte damals keine Ahnung, hat sich halt super ergeben, weil ich genau unter diesem Raum meinen Kellerraum habe.
Das Material ist Edelstahl , ist nicht verkleidet und nicht ummauert.
Grüße von rosita111

Hallo!

Danke für Deine Rückmeldung.

Das Problem ist, in Mehrfamilienhäusern/Mietshäusern ist die jeweilige Geschossdecke auch gleichzeitig ein Brandabschnitt. Also die Decke ist „feuerfest“.
Es darf kein Feuer durch die Decke schlagen.
Deshalb sind da keinerlei Durchdringungen (Öffnungen) erlaubt.
Wenn, dann müssen die besonders hergerichtet werden.

So müssen z.B. Rohrleitungen und Kabel beim Deckendurchtritt besonders eingebaut werden, damit es rauchdicht und feuersicher ist.
Üblich mit sog. Brandschotts und/oder einer Ummauerung des ganzen Installationsschachtes.

In deinem Fall ist das nicht anders. Es ist hier ohne Bedeutung, das es sich um deinen Kellerraum handelt.
Wie gesagt, wäre das ein Einfamilienhaus, wäre das egal.

Abhilfe müsste nach Ortsbesichtigung geplant werden.
Ich könnte mir vorstellen, man kann es schon ohne allzu hohe Kosten lösen. Trotzdem, so ganz ohne ist das nicht. Da können gut und gerne einige tausend € anfallen.

Fallrohr müsste auf ganzer Länge umkleidet werden, also z.B. in einer Trockenbaukonstruktion, bekleidet mit Feuerschutzplatten( oder Ummauerung)
Oben in Wohnung muss die Einwurfklappe/-tür eine Feuerschutzklappe sein (mind. T 30) selbstschließend und rauchdicht.
Unten im Wäschekeller muss das Rohrende mit dem Auffangbeutel(Wäschesack) ebenfalls noch umkleidet werden. Da kommt eine größere Tür/Klappe rein, ebenfalls feuerbeständig.
Wäschekeller muss allseitig aus Mauerwerk bestehen (wird im Keller wohl der Fall sein).
Zugangstür zum Kellerflur muss eine T-30 Tür sein.

Aufwändigere Lösungen wie eine Unterdruckanlage im Schacht, die Verhindert das Gase(Geruch oder Brandgase) hochsteigen und oben austreten können wird man hier wohl vermeiden können.

Aber wie gesagt, Details muss der örtliche Planer nach den Vorgaben der Baubehörde festlegen.
Es gibt meist nicht nur eine Lösung.

MfG
duck313

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