Hallo!
Danke für Deine Rückmeldung.
Das Problem ist, in Mehrfamilienhäusern/Mietshäusern ist die jeweilige Geschossdecke auch gleichzeitig ein Brandabschnitt. Also die Decke ist „feuerfest“.
Es darf kein Feuer durch die Decke schlagen.
Deshalb sind da keinerlei Durchdringungen (Öffnungen) erlaubt.
Wenn, dann müssen die besonders hergerichtet werden.
So müssen z.B. Rohrleitungen und Kabel beim Deckendurchtritt besonders eingebaut werden, damit es rauchdicht und feuersicher ist.
Üblich mit sog. Brandschotts und/oder einer Ummauerung des ganzen Installationsschachtes.
In deinem Fall ist das nicht anders. Es ist hier ohne Bedeutung, das es sich um deinen Kellerraum handelt.
Wie gesagt, wäre das ein Einfamilienhaus, wäre das egal.
Abhilfe müsste nach Ortsbesichtigung geplant werden.
Ich könnte mir vorstellen, man kann es schon ohne allzu hohe Kosten lösen. Trotzdem, so ganz ohne ist das nicht. Da können gut und gerne einige tausend € anfallen.
Fallrohr müsste auf ganzer Länge umkleidet werden, also z.B. in einer Trockenbaukonstruktion, bekleidet mit Feuerschutzplatten( oder Ummauerung)
Oben in Wohnung muss die Einwurfklappe/-tür eine Feuerschutzklappe sein (mind. T 30) selbstschließend und rauchdicht.
Unten im Wäschekeller muss das Rohrende mit dem Auffangbeutel(Wäschesack) ebenfalls noch umkleidet werden. Da kommt eine größere Tür/Klappe rein, ebenfalls feuerbeständig.
Wäschekeller muss allseitig aus Mauerwerk bestehen (wird im Keller wohl der Fall sein).
Zugangstür zum Kellerflur muss eine T-30 Tür sein.
Aufwändigere Lösungen wie eine Unterdruckanlage im Schacht, die Verhindert das Gase(Geruch oder Brandgase) hochsteigen und oben austreten können wird man hier wohl vermeiden können.
Aber wie gesagt, Details muss der örtliche Planer nach den Vorgaben der Baubehörde festlegen.
Es gibt meist nicht nur eine Lösung.
MfG
duck313