Feuerwehr nach Einberufungsbescheid

Hallo ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Vor etwa 2 Monaten hatte ich meine Musterung (T2). Einen Einberufungsbescheid habe ich noch nicht bekommen. Habe aber eine sichere Arbeitsstelle und möchte mich dann weiterbilden und das würde die Bundeswehr durcheinander bringen.

Ist es möglich nach Erhalt des Einberufungsbescheides noch zur Feuerwehr zu gehen?

Kann leider nicht helfen.

Hallo!
Ob der Zeitpunkt nach dem Einberufungsbescheid schon zu spät ist, kann ich dir aus dem Stand heraus nicht beantworten. Du kannst dem Einrufungsbescheid aber ja erstmal widersprechen um vielleicht Zeit zu schinden??!!
Generell besteht natürlich die Möglichkeit den sogenannten Ersatzdienst (Feuerwehr, THW, sonst.) zu leisten, wobei die Dauer mittlerweile glaube ich bei 6Jahren angekommen ist.
Ich als Freiwilliger Feuerwehrmann muss alledings auch sagen, dass reine „Ersatzdienst-Leistende“ die sich sonst vielleicht nicht wirklich um die Feuerwehr-Sache an sich scheren eher weniger gerne gesehen sind. Da gehört schon eine Menge Engagement, aber vor allem Zeit zu (Lehrgänge etc.). Wenn du dass für dich gerne auch längerfristig verfolgen möchtest, wird sich allerdings wohl jede Wehr freuen! :smile:

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig in deiner Entscheidungsfindung helfen, Schöne Grüße

Moin Moin,

wenn du den Einberufungsbescheid bereits erhalten hast, kommst du leider nicht mehr drum herrum.
Du könntest höchstens bei Kreiswehrersatzamt anfragen ob du dich zurückstellen lassen kannst.

Hoffe das hilft weiter.
MfG
Whistling Devil

Vielen Dank für deine Antwort hat mir sehr weitergeholfen.

verstehe ich das richtig, dass ich mich zuerst zurückstellen lassen kann und dann der freiwilligen feuerwehr beitreten kann um anschließend nicht mehr eigezogen werden zu können?

Hallo junger Mann, also, nach allem was ich mal gelernt habe kannst Du Dich bei der Feuewhr melden. Soweit ich mich erinnere gibts dafür auch keinen Ausschluß der mit dem E-Bescheid zu tun hat. Nur eine Empfehlung von mir ist sich sofort um die Feuerwehr zu bemühen um nicht irgendeine Frist (z. B. mindestens 2 Jahre vorher Feuerwehrdienst geleistet zu haben o. ä.) verstreichen zu lassen. Die angeführte Ausbildung betrifft übrigens die meisten Männer in Deinem Alter und dafür hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Zurückstellung geschaffen (Allerdings nur für die erste Ausbildung). Ich hoffe Dir geholfen zu haben
Gruß
Wollo

Ne leider nicht, da Sie bereits Einberufen worden sind. Nach der Musterung und erhalt des Einberufungsbescheid ist es relkativ schwierig sich vor dem Bund, bzw. Zivi zu drücken.