Hallo. Mal eine Frage. Wenn jemand Gewerbe auf privaten Grundstück betreibt, was auch erlaubt ist, und seitlich seines Geschäftes bzw seitlich des Hauses was auch Zugang für Mieter ist, seine Betriebswagen belädt, was auch erlaubt ist, jedoch die Fläche dabei ständig mit dem beladenen Bullis zuparkt, nach erfolgter Beladung, wo kann man dann nachfragen, ob die zugeparkte Fläche nicht durchgehend frei bleiben muss für Feuerwehr und Notarzt oder Brandschutz allgemein. Und wenn es dem Vermieter anscheinend einen Dreck kümmert?Und wo erfahre ich, ob ein Gewerbetreibender Kameras an die Wand anbringen darf, nur um seine Geschäft zu schützen oder seitlich des Geschäftes Metallmull schützen will vor Diebstahl wenn anderseits die gefilmte Fläche jedoch auch von den Mietern benutzt wird?
Danke
Das ist SICHER unzulässig. Ich darf keine Bereiche filmen, die ich nicht besitze.
Der Landesdatenschutzbeauftragte deines Bundeslandes ist dein erster Ansprechpartner.
Zur Feuerwehrzufahrt:
Mach ein paar Fotos von der Parksituation und schicke sie in einem Brief zum Bauamt.
Amtlich festgelegte Feuerwehrzufahrten sind aber mit einem Hinweisschild zu kennzeichnen - gibt es so etwas?
So lange es sich um Privatgrundstück handet, kann er machen was er für die Sicherhet seiner Firma nötig hält. In dem Falle haben die Mieter lediglich Durgangsrecht und werden die Kamera akzeptieren müssen.
Parkverbot / Feuerwehrzufahrt - sofern nicht amtlich ausgewiesen, kein Diskusionsthema. Die Mieter können zwar deswegen Ärger machen, aber die Antwort vom Vermieter kommt garantiert. Und Eigenbedarf bei Gewerbebetreiber ist so eine Sache.
Das ist in dieser Pauschalität falsch.
Wenn er einen Bereich überwacht, der von Mietern als Zugang genutzt wird (und werden darf), dann müssen die Kameras weg.
Kannst Du nicht so pauschal sagen. Es handelt es sich hier offenbar um einen Durchgang übers Betriebsgelände - da wird die Sache schon etwas kompliziert. Ich denke, für beide Seiten.
Sch
Es handelt sich um einen Wohnblock, wo vor dem Haus sowohl Parkplätze für Mieter als Gewerbetreibende und deren Kunden sind. Die Gewerbetreibenden befinden sich unten im Haus, die Mieter oben drüber. Die Eingänge für die Mieter liegen hinter dem Haus, so das sie gezwungen sind, seitlich des Hauses entlang zu gehen. Lediglich ein Gewerbetreibender macht hier Stress und behauptet, er dulde nur das die Mieter den seitlichen Zugang mitbenutzen (kürzerer Weg). Er habe die Fläche eigentlich mitgemietet. Er hat auch seitlich des Hauses einen Eingang zum Büro als auch vorne.
Er filmt vor dem Geschäft als auch im Seiteneingang. Er verweist darauf, das die Mieter den längeren WEg ums Haus zu nehmen hätten, da dort ein Hinweisschild stünde…zu den Häusern…
Ob er das seitliche Grundstück wirklich mitgemietet hat, ist fraglich. Im Grundbuchamt ist darüber nichts eingezeichnet. Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung hüllt sich in Schweigen und gibt auch keine Auskunft darüber, ob der Zugang seitlich nicht durchgehend frei zu bleiben hat wegen Notarzt usw. der Vermieter schert sich anscheinend einen Dreck.
Könnte es sein, dass das Alles stimmt?
Im Grundbuch sind keine Mietverhältnisse verzeichnet. Ich habe keine Ahnung, woher die immer wieder aufkommende Behauptung herkommt, dass im Grundbuch ALLES verzeichnet sein muss, was das Grundstück nur im weitesten Sinne betrifft.
So lange eine andere Zuwegung besteht, würde ich unterstellen, dass der Mieter recht haben könnte. Es ist zu klären, ob bei dem „anderen Grundstück“ es sich wirklich um ein anderes Grundstück handelt, das auch einer anderen Person gehört. Und was diese Person mit dem „stressenden Mieter“ und den andern Mietern im Haus für eine Geschäftsbeziehung hat.
Gruss
Jörg Zabel