Feuerwerk / China Böller unter dem Jahr legal?

Hallo,

ich frage mich ob es legal ist Feuerwerk bzw. China Böller unter dem Jahr zu besitzen.

Es geht nicht darum sie abzufeuern, nur der Besitz von den Knallern die übrig geblieben sind.

Fast jeder kennt es, man kauft sich viel zu viel Böller und am nächsten Tag, sieht man, dass noch ein ganzes Packet übrig geblieben ist.
Ist der Besitz von den Böllern legal? Oder müsste ich sie irgendwo abgeben?

Wenn möglich antwortet bitte mit den dazugehörigen Paragraphen…
Vielen vielen Dank für jede Antwort!

Natürlich ist es erlaubt BAM getestete Ware zu besitzen du musst nur dafür sorgen das Personen unter 18 keinen zugang zu ungeeignetem Feuerwerk, dabei geht es um die Stärke der explosion/ BAM Regeln.uvm, bei nicht BAM Protokolierten Feuerwerk sieht die Sache allerdings ganz anders aus, achte auf die altersangabe und verhalte dich so!!

Danke für die schnelle Antwort!

Immer wieder Gern! :smiley:

Hallo,

zunächst mal die Seite „GIDF“ aufrufen.

Vertrieb/Erwerb/Verwenden ist reglementiert, nicht Besitz. SprengG u. SprengVO. Lagermenge privat im Wohnhaus: frag mal Deine Feuerwehr und anschließend die Versicherung und Du kommst auf die Menge „0“. Eine nicht gemeldete oder nicht genehmigte Lagerung von Explosivstoffen oder pyrotechnischen Gegenständen ist grundsätzlich verboten. Real sieht es so aus, das die Lagermengen nach §27 SprengG i. V. m. den Anlagen und der SprengVO auf die NEM von 1kg im nichtgewerblichen Bereich in unbewohnten Nebenräumen gestattet wird. Selbstverständlich sind im Schadensfall alle Sicherheits- und Schutzvorschriften nachzuweisen. Dies gilt aber nur für FW Kat. 2 und 1, und nur für eine kurzfristige Lagerung (an Sylvester).

Aus versch. kommunalen Verordnungen und Gerichtsurteilen hat sich auch herausgestellt, dass „Restbestände“ auch solche sein müssen und nicht schon „auf Vorrat“ für div. Feierlichkeiten erworben wurden. Dann trifft die Regelung der nichtgenehmigten (beabsichtigte Lagerung) Lagerung in Kraft. Soll das heißen, man darf nur soviel erwerben, wie man an Sylvester verwenden will oder kann?
Ja, genau das. Ergibt sich schon aus der Definition für die FW-Kat: …zu Vergnügungszwecken… und …andere (Personen/Sachen) nicht über das besondere Maß hinaus belästigt oder gar gefährdet werden…

Also Fakt: Deine Endverbraucher-Kiste(n) Böller (gesamte Nettoexplosivstoffmasse unter 1kg) darfst Du in einem unbewohnten Nebenraum (Definition/Ausführung/Ausrüstung SprenGVO), gegen unbefugten Zugriff gesichert, lagern.
Immer dran Denken: Das Gesetz spricht von Explosiv- und explosionsgefährlichen Stoffen, Pyrotechnik und dann ganz hinten von Feuerwerk zu Vergnügungszwecken. Bei Deinem Glück hat Dein Sachbearbeiter überhaupt kein Verständnis dafür.

Und frag’ nicht soviel rum, könnte jemand in den falschen Hals kriegen.
Fals es heute abend bei Dir brennt: könnte der da Mitschuld sein, weil der hat doch gefragt wegen lagern Feuerwerkskram und der hat doch bestimmt…

Aber: GIDF hilft weiter.
uwe

Gute Frage, also ich hab selber eine Schublade voll übrig und keiner sagt was.

Ich denke, dass die rechtliche Lage nicht so gravierend ist, aber genau weiß ich es nicht. Vermutlicherweise ist das Abfeuern verboten, alles andere aber kein Problem.

Liebe Grüße

Nein, der Besitz von China Böllern ist ab 18 Jahren nicht illegal. Außerhalb der Silvesterzeiten verboten ist nur der Erwerb und das Verwenden. (vgl. §22 Abs. 1 und §23 Abs. 2 der 1. SprengV).

Die Lagerung gekaufter Feuerwerkskörper hat übrigens gemäß den Vorschriften der SprengLR 410 zu erfolgen, wobei die Lagermengen aus der Anlage 7 zum Anhang der 2. SprengV nicht überschritten werden dürfen.

Hallo,
ich glaube, dass man die Böller behalten darf. Man sollte nur auf das Verfallsdatum achten, denn es besteht immer noch die Gefahr das eins davon plötzlich los geht.

MfG