Hallo, wir wollen im Spätsommer erstmalig eine Ferienwohnung im Dachgeschoss unseres Hauses vermieten. Eine Gewerbeanmeldung erfolgt nicht, die Geltendmachung erfolgt über Vermietung und Verpachtung. Auf unserem Privatgrundstück befindet sich ein beheiztes privat-genutztes Schwimmbad 7,0 m x 3,2 m. Dieses Schwimmbad möchten wir nun auch unseren Feriengästen zur Mitbenutzung anbieten. Nun unsere Frage: Wird das Schwimmbad durch die Mitbenutzung der Feriengäste zu einem öffentlichen Schwimmbad, welches somit auch der Aufsicht des Gesundheitsamtes unterliegt?
Vielen Dank!