FFP2 Maske am Arbeitsplatz,

Hallo zusammen,

in unserer Firma wurde uns seit der Pandemie gesagt wir müssen den ganzen Arbeitstag die FFP2 Maske Tragen. Heute erfahre ich das es Arbeitssicherheit technisch eine FFP2 Maske ohne Ventil nur 75 Minuten am Stück tragen darf dan muss man eine 30Minute Ruhepause einlegen. Wir wurden NIE über diese Vorschift informiert obwohl wir einen Vorarbeiter und Meister haben.

Wer ist jetzt für Schäden am Körper und die erschwerten bedingungen verantwortlich ?

Gruß Johannes

Aus welcher Quelle kommt die Info? Wenn du dich auf die DGUV Regel 112–190 beziehst, so steht dort im Einleitungsteil

Die Erstellung und Überarbeitung dieser DGUV Regel und insbesondere der Gebrauchsdauertabelle (Abschnitt 8.2) steht in keinem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Eine Pandemie
erfordert ggf. von dieser DGUV Regel abweichende Maßnahmen, die einer gesonderten Betrachtung bedürfen.
Diese DGUV Regel enthält keine spezifischen Regeln für pandemische Ereignisse.

Du müsstest also ggf. recherchieren, welche Regeln/Richtlinien für euch tatsächlich gelten.

Welche Schäden am Körper hast du denn erlitten?

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Hallo KHK ,

habe die Daten www.baua. +++de ++++/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/pdf/Schutzmasken.html hier rausgelesen. Bekomme oft schwer Luft, ich bin Handwerker im Unternehmen.
Gruß

Hi,

ich nutze seit ca Juni vorigen Jahres eine FFP2-Maske am Arbeitsplatz. Ich trage die Maske stundenlang am Stück, wie viele meiner Kollegen auch. KEne Schäden.
Freunde in medizinischen Berufen, die auch ohne Corona diese Maske tragen müssen, halten sich nur an die zeitlichen Vorgaben, wenn kein Einsatz läuft. Rettungssanitäter und Ärzte machen ja nicht nach 75min eine halbe Stunde Pause und fahren erst danach weiter zum Krankenhaus, Ärzte unterbrechen keine OP, Schwestern auf Intensiv erst recht niht.

die Franzi

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Hallo,

danke für die Antwort, bei mir geht es ja um kein Menschenleben. Hier geht es um eine Verordnung die uns ja sagt wir müssen diese pause einhalten, und die Chefs und Meister haben uns das was auch zu unserer Sicherheit dient nicht gesagt und uns nicht drauf hingewiesen !?!?
Wer ist jetzt in der Verantwortung ?

Gruß

Ich habe mal Deinen link gegoogelt, hier ein Auszug:

Mit betriebsärztlicher Unterstützung ist auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (siehe auch SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel Abschnitt 4.1) ein abgestuftes Vorgehen zur Bemessung der Tragezeit zu empfehlen. Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) nennt zu Tragezeitbegrenzungen für FFP2-Masken hierzu in seiner Stellungnahme entsprechende Leitfragen. Diese beziehen sich auf die jeweiligen Tätigkeiten, äußere Umstände, Tätigkeitsdauer und individuelle Faktoren. Von Vorgaben für eine feste Tragezeitbegrenzung wird abgeraten, und stattdessen auf Vorgaben für konkrete Tätigkeiten und die erforderliche Gefährdungsbeurteilung verwiesen.

Stellungnahme des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) zu Tragezeitbegrenzungen für FFP2-Masken (PDF, 363 KB)

Eine weitere Empfehlung zu Tragezeiten, Erholungsdauer und nötigen Pausen bei der Nutzung von FFP2/FFP3-Masken enthält die DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“. Als Anhaltswert wird hier für eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil eine Tragedauer von 75 Minuten und eine Erholungsdauer von 30 Minuten angegeben. Für eine FFP2-Maske mit Ausatemventil wird eine Tragedauer von 120 min und eine Erholungsdauer von 30 Minuten empfohlen (Achtung: kein Fremdschutz!). Diese Angaben beziehen sich auf eine mittlere Arbeitsschwere, Raumtemperatur und Personen ohne gesundheitliche Einschränkungen. Wird nur leichte körperliche Arbeit verrichtet, können die Werte entsprechend angepasst werden (Anpassungsfaktor 1,5) und es ergibt sich eine Tragedauer von > 100 min für FFP2-Masken ohne Ausatemventil bzw. 180 min für FFP2-Masken mit Ausatemventil (siehe DGUV Regel 112-190, S.149, Tabelle 33). Dabei ist stets zu beachten, dass es sich um Anhaltswerte handelt, bei denen je nach Lage vor Ort auch abgewichen werden kann. Ziel ist es, die Maske tragende Person ausreichend zu schützen und zugleich eine Überbeanspruchung auszuschließen.

Ich würde im Betrieb auf die empfohlenen Tragezeiten und Pausen dringen.
Die Firma kann sich schlecht dagegen aussprechen, höchstens mit Verweis auf …„die jeweiligen Tätigkeiten, äußere Umstände, Tätigkeitsdauer und individuelle Faktoren.“ die Zeiten entsprechend anpassen.

Wenn Dir diese Zeiten dann nicht korrekt vorkommen, sollte die Belegschaft über Betriebsrat, Gewerkschaft usw. versuchen Einfluß zu nehmen.

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Vielen Dank für deine Antwort :slight_smile:
:grin:

In welchen medizinischen Berufen ist das denn der Fall, dass auch ohne Corona eine FPP2-Maske getragen werden muss? Ich kenne das eigentlich nur so, dass dort früher so genannte medizinischen Masken getragen wurden, die ja genau daher Ihren Namen haben …

Ärzte unterbrechen keine OP

Ich weiß nicht, ob sich das Corona geändert hat, aber Ärzte trugen vor Corona während einer OP mit Sicherheit keine FFP2-Masken, sondern OP-Masken.

Viele Grüße,
Max

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Aber nur weil es dir nichts ausmacht, heißt das noch lange nicht, dass es auch keinem anderen etwas ausmachen darf. Die Regelung steht da nicht ohne Grund drin. Und es steht auch nicht ohne Grund drin, dass das von der persölichen Verfassung und der Tätigkeit abhängt.

Deswegen gilt die FFP2-Pflicht im Zug auch nur für Fahrgäste, nicht für Mitarbeiter. Weil einem Fahrgast, der einfach nur in seinem Sessel sitzt, es eher zuzumuten ist, mehrere Stunde eine Maske zu tragen, als jemandem, der in dem Zug arbeitet. Dem müsste man als Arbeitgeber dann nämlich die entsprechenden Pausen zugestehen - was aber schlecht möglich ist, wenn der Zug einfach weiter fährt.

Damit du mich nicht falsch verstehst: Ich halte Masken in der gegenwärtigen Situation für sehr sinnvoll. Nichtdestotrotz ist es für mich aufgrund meiner persönlichen Verfassung anstrengend, und ich fände es echt schön, wenn man das mal allgemein akzeptieren könnte. Und nein, ich kann mit Maske auch nicht joggen. Auch wenn hier noch so oft behauptet wird, dass „man“ das selbstverständlich kann. Nein, „man“ kann das nicht, Und das wird dir auch jeder vernünftige Arzt bestätigen.

Und deswegen sage ich klar: Wenn der Arbeitgeber FFP2-Masken anordnet, dann muss er mE auch dafür sorgen, dass die Mitarbeiter Pausen machen können. Ja, das kostet möglicherweise, aber wer sagt, dass Coronaschutz alleine auf dem Rücken der Arbeitnehmer verwirklicht werden darf?

Viele Grüße,
Max

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Hi,
die Ärzte und Sanitäter haben genau diese Verordnung. Sie tragen sie täglich, und werden (vorsichtig geschätzt) mehrfach pro woche die Zeiten überschreiten, die Pausen nicht einhalten. Nichts passiert, niemand wird verletzt, keiner erleidet Schäden, keiner klagt. Was meinst Du, wie oft so ein Sanitäter die Maske länger trägt als empfohlen? Pro Tag, nicht pro Berufsleben.

die Franzi

Hi,

mir ist keine FFP2-Maske vorgeschrieben, ich habe sie gewählt. Die meisten meiner Kollegen tragen OP-Masken. Es gibt einen, der trägt einen selbstgenähten, dekorativen Mundschutz ÜBER einer FFP2-Maske.

Hier kann man die Broschüre mit den DGVU-Regeln (ja, da gibt es eine ganze Broschüre) kaufen. Wichtig sind vor allem die Informationen auf der Einstiegsseite, gleich nach dem Öffnen des Links, bevor man was herunterlädt:

Die Erstellung und Überarbeitung dieser DGUV Regel und insbesondere der Gebrauchsdauertabelle (Abschnitt 8.2) steht in keinem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Eine Pandemie erfordert ggf. von dieser DGUV Regel abweichende Maßnahmen, die einer gesonderten Betrachtung bedürfen.

Eine Pandemie dürfte meiner Einschätzung nach nicht die Tragedauer weiter verkürzen, eher verlängern. Die Sanitäter in meinem Bekanntenkreis schieben bei hohen Inzidenzen Überstunden und fahren nur Coronapatienten ins Krankenhaus, die ziehen sich zwischendurch nicht aus (Overall mit Kapuze und Zugband, Brille, FFP2-Maske, Stiefel, …).

die Franzi

Hi,

Sanitäter, je nach Einsatz, Krankenschwestern und Ärzte zB beim Umgang mit Patienten unter Immunsuppression oder mit stark geschwächtem Immunsystem (Knochenmarkspende)

die Franzi

Hallo,

was soll denn bitteschön die Argumentation mit Gesundheitsberufen, wenn es sich beim Fragesteller um einen

handelt.
Hier gilt zunächst einzig und allein die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, deren Gültigkeit bis zum 19.03.2022 verlängert wurde:
neufassung-sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung-sep.pdf (bmas.de)
Dabei hat der AG zunächst einmal eine Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG
§ 5 ArbSchG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
speziell zu Corona-Gefahren zu erstellen.
Diese Gefährdungsbeurteilung ist den betroffenen Beschäftigten bekannt zu geben.

Unter Berücksichtigung der bestehenden 3G-Pflicht am Arbeitsplatz wird nach derzeitigem Stand regelmäßig eine medizinische Maske als ausreichend betrachtet.
Stärkere Schutzmaßnahmen wie zB eine FFP-2 Maske müssen besonders begründet sein.
Einfach nur so darf ein AG keine FFP-2 Maskenpflicht anordnen, sofern nicht spezialgesetzliche Vorschriften dies vorschreiben.
Unabhängig davon hat der AG sämtliche Schutzmaßnahmen, die er anordnet, auch zu bezahlen bzw. die notwendige Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Tja, und gäbe es im Betrieb des Threadstarters einen BR, dann hätte dieser BR bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, den daraus resultierenden Maßnahmen und der konkreten Umsetzung dieser Maßnahmen volle Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 iVm den §§ 89, 91 BetrVG:
§ 87 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 89 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 91 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

&tschüß
Wolfgang

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Ja - und das sind alles Situationen, in denen die FFP2 Maske aus der Tätigkeit heraus begründet und sinnvoll ist. Und deswege ist die Tragedauer auch nur eine Empfehlung, keine Vorschrift. Weiles halt Situationen gibt, in denen es nicht anders geht.

Daraus abzuleiten, dass jemand in einem völlig anderen Beruf in einer völlig anderen Situation bei einer völllig andere Risikobewertung beim Maskentragen ebenfalls keine Pause machen darf, ist an den Haaren herbeigezogen. Es soll - so habe ich mir sagen lassen - Berufe geben, in den so eine Pause anders als beim Chiurgen kein Menschenleben, sondern nur ein paar Euro kostet.

Viele Grüße,
Max

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Aber nicht pauschal, sondern „gegebenfalls“ und unter „gesonderter Betrachtung“. Und bei gesonderter Betrachtung stellt man halt fest, dass ein Handwerker kein Sanitäter ist, weshalb er nicht nur viel leichter Pausen machen kann, sondern man auch sein Risiko anders bewerten muss.

Aus deinen Postings klingt es so, als würde so eine Pandemie pauschal alle Arbeitschutzvorschriften aufheben. Aber so ist das nicht.

Viele Grüße,
Max

Hi,

weil in der Pandemie gesonderte Regeln gelten, kann ich nicht sagen, dass die Regeln von vor der Pandemie auch gelten. Eine Regel des Arbeitsschutzes für Beruf A gilt nicht unbedingt für Beruf B. Selbst wenn der Arbeitgeber des UP (darum geht es hier ja) seinen Angestellten hätte informieren müssen, hätten wir da zunächst einmal eine Ordnungswidrigkeit, was aber noch zu beweisen wäre (war die Ursprungsfrage, die noch nicht beantwortet ist).
Wenn jeder Nutzer einer FFP2-Maske vor der Benutzung in die Arbeitsschutzvorschriften aus verscheidenen Berufen informiert werden müßte, gäbe es kaum FFP2-Maskenpflicht für alle Bürger / Bürger eines bestimmten Bundeslandes in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens (wie für mich im Fitnesstudio), Da wird auch keiner informiert - wen verklage ich jetzt?
Wegen nicht entstandener Schäden, siehe UP, kann man auch niemanden haftbar machen.

die Franzi

Hi,

danke für die Rückkehr zur Ursprungsfrage. Ich hab mit den Gesundheitsberufen nur angefangen, weil es für die diese Arbeitsschutzverordnung mit den 75min gibt, weil ich da leute kenne, und weil die nicht nach längerem Tragen der FFP2-Maske umfallen, weder tot noch vor Atemnot.

die Franzi

Sorry,

aber wieso antwortest Du dann, wenn bei Deiner Antwort schon klar war, daß es eben nicht um Gesundheitsberufe geht???
Das hat dann auch mit Expertenwissen nicht mehr viel zu tun.

&tschüß
Wolfgang

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Once upon a time, wenn anecdotal evidence worked …

was aber noch zu beweisen wäre

Ich denke, Wolfgang hat das sehr überzeugend dargelegt.

Gruß,
Max