FI-Schalter als Ein/Aus-Schalter nutzen

Hallo zusammen,

ich betätige mich als „Betreuer“ eines Wohnhaus aus den 60ern, renoviert vor 15 bis 20 Jahren, auch die Elektroinstallation. Vieles ist mir dabei unklar, ich kann und möchte es allerdings ohne Not nicht ändern.

Zu meinem konkreten Fall: Aussenanlage und Kellerräume sind auf den gleichen Sicherungsautomaten installliert. Zusätzlich ist die Aussenanlage mit einem FI-Schalter abgesichert. Nun ist es manchmal notwendig, dass bei Abwesenheit die Aussenanlage stromlos sein soll. Bisher hab ich das einfach über den FI-Schalter gemacht.

Gibt es Bedenken, so zu verfahren? Ein Ausschalten über den Sicherungsautomaten ist ausgeschlossen, da dann auch u. a. der Gefrierschrank ausgeschaltet wird.

Gruss
Jörg Zabel

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Bei gelegentlichem Schalten bestehen keine Bedenken. Würde man täglich so nen Schalter 20mal betätigen, schon eher.
Sollte doch mal was geändert werden, bekommen Keller und Außenbereich eigene FI und LS, der Außenbereich auch noch nen ZWEIPOLIGEN Schalter. außenbereich auf Stromkreise im Innenbereich legen? Das tut man nicht. Das hat was mit Anlagenverfügbarkeit zu tun.

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[quote=„Joerg_Zabel, post:1, topic:9499158“]
Ein Ausschalten über den Sicherungsautomaten ist ausgeschlossen, da dann auch u. a. der Gefrierschrank ausgeschaltet wird.

Und der FI lässt den Kühlschrank weiter laufen ? Dass wäre aber sehr ungewöhnlich. Dann läge der FI elektrisch HINTER dem LS,aber vor der Kühlschranksteckdose und dem Kellerlicht.

FI sind nicht zum betriebsmäßigen Schalten, LS übrigens auch nicht. Das sind Schutzorgane, keine Schalter.

Gelegentlich FI oder LS schalten ist unkritisch, aber Kontakte und Mechanik verschleißt schneller.

MfG
duck313

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„Da wurde mal was umgeklemmt“.
Es ist ein Zweifamilienhaus, ursprünglich gehörte die Aussenanlage zum Zähler „Gemeinschaftsstrom“, später wurde sie der Wohnung A zugeordnet.

Da bin ich einerseits vollkommen bei Dir, andererseits sieht man recht häufig in Veranstaltungssälen, Theatern, Gaststätten, , Installationen ohne zusätzliche Schalter für das Saallicht. D.h. man hat da dann durchaus sauber installierte und beschriftete Sicherungskästen/-Panele, in die man bei Anmietung/Nutzung dann auch entsprechend eingewiesen wird, aber von zusätzlichen Schaltern keine Spur. Jetzt gehe ich mal davon aus, dass diese Installationen nicht alle durchgängig von irgendwelchen Stümpern gemacht und nie von jemand mit mehr Hintergrund abgenommen worden sind. Also verboten scheint die Sachen dann wohl zumindest nicht zu sein, oder?

Es gibt ja in der Bauform der Leitungsschutzschalter alle „normalen“ Schalter die man sonst als AufPutz- oder Unterputz-Schalter kennt. Rein optisch sind die den LS zum verwechseln ähnlich. Nur die Aufschrift unterscheidet sie.
Die Vorschrift sagt aber tatsächlich " … nicht zum betriebsmäßigen Schalten verwenden", die Kontakte und die Mechanik werden stark belastet.

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Das könnte natürlich sein. Daran habe ich gar nicht gedacht. Dann werden das vermutlich tatsächlich echte Schalter und keine LS sein.

Ich bin mal mutig und frage nach einem Foto des Kastens.
Vorsicht, ich bin hart und umbarmherzig bei der Begutachtung von Installationen.

Jetzt bin ich auf den Kommentar gespannt:


Genügt das oder möchtest Du noch mehr sehen?

Noch eine Zusatzfrage: Es wird ja geraten, den Schutzschalter ab und zu zu testen/betätigen. Wie oft sollte das geschehen?

PS: @X_Strom Keine Rückmeldung zum Foto?

Nach Herstellervorgabe… Einige sagen „monatlich“, andere sagen „regelmäßig“.
Ich sage: Halbjährlich, immer zur Zeitumstellung. Wenn Geräte Uhren ohne automatische Zeitein-und umstellung haben, dann müsste man zu diesen Terminen die Zeit sowieso manuell umstellen - und diesen Termin kann man sich leicht merken.

Ich schraube zu diesem Terminen auch einmal alle Wasserhähne im Keller einmal komplett zu und auf (nach „voll auf“ immer wieder eine halbe Umdrehung zumachen).

Tja, was soll man dazu sagen. „Untergeschoss“ und „Erdgeschoss“ auf jeweils nur drei Leitungsschutzschaltern - das war vor 15 Jahren sicher keine Renovierung, sondern ein notdürftiges Aufhübschen auf niedrigstem Niveau.
Aber wenn es im Haus keine Dusche und keine Badewanne gibt, ist das schon OK so mit dem einzelnen FI für Garage und Außensteckdose.

Für den wahrscheinlichen Fall, dass es doch mindestens einen Raum mit Wanne oder Dusche gibt, so wäre das seit 1984 unzulässig.

Im Prinzip ist die Elektroanlage auf dem Stand der 60er Jahre, allerdings aufgebaut mit Material aus den Nuller-Jahren. Wie man sowas „renovieren“ nennen kann, ist mir schleierhaft.

Und dabei sehen wir gerade nur die aufgehübschte „Fassade“. Dahinter vermute ich Endstromkreise mit klassischer Nullung, vielleicht sogar NGA-Adern und Schraub-Dosenklemmen.

Wenn du sowohl Außenanlage (mit FIS) aus auch Keller (mit Automat) in dem Schrank schalten kannst, hast du auch die Anschlüsse direkt dafür an der Position des Automaten und des FIS. Wenn du nun den FI durch einen Automaten ersetzt (nur Phase dabei schalten), kannst du den Außenbereich mit Automat-Sicherung abschalten und schließt dabei gleich mal den FI so an, dass er seiner Aufgabe auch nachkommt.

Habe Vor kurzem neue eingebaut.
In der Beschreibung steht:
1 x im Monat .
Schaue morgen mal nach…
Wener

Korrektur:
Habe folgenden Suchtext eingegen
Fi Schalter … Wie oft Testen…
Antwort: halbjährlich
Viele G6
Werner

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