FI Schalter für Schutzisolierte Aussenbeleuchtung

In einer Kleingartenanlage wird die Aussenbeleuchtung (schutzisoliert an einem verzinktem Stahlrohr) mit 16 A abgesichert an einen Zwischenverteiler angeschlossen. Der Zwischenverteiler hat keine „Erdung“ und natürlich auch keinen FI Schalter.
Ist diese Installation VDE konform?
Bitte Hinweis mit entsprechendem VDE Norm.

  1. Ein Schutzleiter ist IMMER in ALLEN Kabeln und Leitungen mitzuführen. DIN VDE 0100-410 Abs. 412.2.3.2. Diese datiert auf Juni 2007.

  2. Für Außenlampen ist kein Fehlerstromschutzschalter erforderlich, wenn die Abschaltbedingungen auch so erfüllt werden. Im TT-System dürfte das praktisch unmöglich sein. Im TN-System ist eine Abschaltzeit von 0,4s einzuhalten. Dazu muss bei einem 16A „B“ LSS ein Strom von 80A fließen. Ob der Schleifenwiderstand dafür ausreichend niedrig ist, sollte durch Messung nachgewiesen werden. Bei ausgedehnten Anlagen mit kleinen Querschnitten kann man sich das aber sparen - es wird nicht funktionieren.

Fazit:
Sollte die Anlage nach Juni 2007 installiert worden sein, so ist sie unzulässig. Ein Schutzleiter muss mitgeführt werden. Ob ein Fehlerstromschutzschalter notwendig ist, kann man nur nach Betrachtung der Schleifenimpedanz sagen.

hi

der
Zwischenverteiler hat keine „Erdung“ und natürlich auch keinen
FI Schalter.

Ist diese Installation VDE konform?
Bitte Hinweis mit entsprechendem VDE Norm.

kommt drauf an, was damit gemeint ist „hat keine Erdung“

Der grüngelbe Erdungsdraht muss selbstverständlich von der Quelle über den Verteiler bis zu den Laternen durchverbunden sein

Also im Verteiler muss auf JEDEN Fall eine angeschlossene Schutzleiterschiene sein! Deine Frage suggeriert aber, daß hier 2-adrige Kabel verwendet werden. Das glaube ich aber nicht, weil das sehr unwahrscheinlich ist und solche Kabel seit 40 Jahren nicht mehr im Handel sind

Weder die Masten noch der Verteiler müssen aber eine „Erdung“ besitzen

Die Masten müssen sogar noch nichtmal einen Schutzleiteranschluss haben, wenn er keine elektrischen Einbauten besitzt

Selbst, wenn es 2-adrige Kabel sind, wäre es normkonform, wenn die Anlage vor 1973 errichtet wurde

Ein FI-Schalter ist m.W. für Leuchten nicht vorgeschrieben, auch nicht für Aussenleuchten (bin aber nicht ganz sicher, ob sich das nicht vor ein paar Jahren geändert hat)

Um beurteilen zu können, ob die genannte Installation normkonform ist, müsste man also Genaueres wissen

Gruss Schorsch