FI-Schalter-Pflicht

Hallo ins Forum,

kann mir jemand bitte folgende Fragen beantworten?

Ab wann gilt die Pflicht zum Einbau eines FI-Schalters bei Neubauten?

Müssen Bestandsgebäude irgendwann nachgerüstet werden?

Wie ist die Regeluung bei Feuchträumen?

Sachverhalt hierzu: Haus fertiggestellt 2006, für die einzelnen Kellerräume (teilweise Waschmaschine und Trockner vorhanden) gibt es aktuell keinen FI-Schalter für die jeweiligen Stromkreise.

Viele Grüße!

Nur in Feuchträumen sind sie in Neubauten seit 1984 Pflicht.
Seit 2009 sind sie in jedem neu eingebauten Steckdosen-Stromkreis pflicht.


Und, sie müssen leider auch nicht nachgerüstet werden.
ramses90

Vielen Dank für die Rückmeldung! Ich werde auf jeden Fall nachrüsten lassen!!!

Eine Frage noch: Wäre denn der Kellerraum mit Waschmaschine und Trockner als Feuchtraum anzusehen?

Eher nicht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Feuchtraum ramses90

Vielen Dank!

Habe das auch schon gelesen, aber so richtig schlau bin ich nicht draus geworden.
Was ich auf jeden Fall sagen Kann: Ich habe ein Hygrometer im Keller, aber nie Ausreisser nach oben…

Auch dein Bad ist kein „Feuchtraum“. gerade häusliche Bäder fallen nicht darunter.
Echte „Feuchträume“ sind z.B. Gemeinschaftsduschen in Sporthallen,Schwimmbad usw.

Die FI-Pflicht im Wohnungsbad ist auch anders begründet.

Und im Keller wäre der FI nicht etwa wegen evtl. Feuchte erforderlich sondern schlicht weil nur er bei einem Defekt der E-Geräte wie WM und Trockner vor Stromunfall schützt. Gerade Geräte mit Wasseranschluss sind gefährdet. Strom und Wasser ist immer eine gefährliche Paarung.

Lasse bitte unbedingt den Sicherungskasten nachrüsten, 2 Stück FI mit 30 mA Nennfehlerstrom mindestens, bei Platzproblemen könnte man den Bad-FI auch ausbauen um Platz zu schaffen.
Die Vorschrift besagt nämlich nicht, das Bad müsse einen eigenen FI haben. Das kann mit weiteren Stromkreisen gemeinsam geschützt werden.

MfG
duck313

Dankeschön!
Wie gesagt, ich werde das unverzüglich einbauen lasssen.
Was mich aber noch interessieren würde ist, ob beim Neubau 2006 der Einbau bereits Pflicht gewesen wäre oder eben nicht???

Ich habe keinen Zugriff auf alte Normen. In Feuchträumen wären Fehlerstromschutzschalter auch in den späten 80er und den 90er Jahren unüblich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass damals alle illegal installiert haben.
Beachte: Der ungeheizte Keller (Waschküche etc.) IST ein Feuchtraum, das Badezimmer hingegen NICHT. Viele Artikel im Netz, die ich fand, sagen sinngemäß „seit 1984 in Feuchträumen wie Dusche oder Bad Pflicht…“ - aber das darf man nicht gleichsetzen.

Ich darf dir aber sagen, dass ich seit dem Anfang meiner Selbständigkeit 2003 praktisch keinen Endstromkreis im Wohnungsbau ohne FI installiert habe.

Vielen Dank!

Die Aussage

„seit 1984 in Feuchträumen wie Dusche oder Bad Pflicht…“

machte ich ja stutzig.

Habe ich dich richtig verstanden, dass du dir nicht sicher bist, ob Kellerräume unter diese Aussage fallen oder nicht?

Löse Dich mal vom Begriff „Feuchtraum“.

Ein Keller ( unbeheizt, mit der Möglichkeit von Kondensatbildung) ist von den E-Vorschriften her ein Feuchtraum, es erfordert bestimmte geschützte Schalter/Steckdosen/Leuchten und Leitungen, ähnlich wie im Außenbereich/Garten.
Das ist aber auch alles.
Ein FI deswegen ist nicht gefordert.

Anders als im Bad gehst Du (hoffentlich :blush:) im Keller nicht barfuß umher und erhöhst so die Gefahr solltest Du an spannungführende Teile kommen.

Wie gesagt, man hat lange vor der Verpflichtung bereits FI-Schutzschalter eingebaut. Offenbar ist dein Verteilnetz am Wohnort kein TT-System, denn dann hättest Du mit Sicherheit FI-Schutz !

Mich auch, denn ich finde dazu keine Belege. Ich finde nur viele Textstellen, die den Fehler machen, „Bad und Dusche“ mit „Feuchtraum“ gleichzusetzen.