Hallo ins Forum,
kann mir jemand bitte folgende Fragen beantworten?
Ab wann gilt die Pflicht zum Einbau eines FI-Schalters bei Neubauten?
Müssen Bestandsgebäude irgendwann nachgerüstet werden?
Wie ist die Regeluung bei Feuchträumen?
Sachverhalt hierzu: Haus fertiggestellt 2006, für die einzelnen Kellerräume (teilweise Waschmaschine und Trockner vorhanden) gibt es aktuell keinen FI-Schalter für die jeweiligen Stromkreise.
Viele Grüße!