Fichten und Lörche falsch gepflanzt

Hallo zusammen, habe Fragen zum Thema grossvolumige Bäume richtig anpflanzen. Weiterführend was passiert, wenn diese Bäume groß sind, also sage wir 20 m, falsch gesetzt wurden, die Bäume heute unter Schutz stehen gemäß einer Baumschutzsatzung, was kann man dann tun obwohl diese vital sind, trotzdem genehmigt gefällt zu bekommen? Gibt es wissenschaftliche oder auch fachliche Vorschriften wie diese Bäume grundsätzlich zu pflanzen sind, denn in den Baumschutzsatzungen wird ja bekanntlich explizit darauf verwiesen, das einer Baumfällung stattgegeben werden kann, wenn die Bäume sich gegenseitig im Wachstum behindern. Was bedeutet das anhand von Zahlen Daten und Fakten, also wie weit müssen Sie mindestens voneinander weg stehen, damit der in der Baumschutzsatzung benannten Begründung stattgegeben werden kann?

Vielen Dank

Hallo,

Das mit den Baumschutzsatzungen ist so eine Sache, Meist sind das kommunale Festsetzungen, d. h. es ist von Stadt zu Stadt und Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich, was da festgelegt ist. Selbst bei den Naturschutzgesetzen gibt es neben dem Bundesnaturschutzgesetz noch die Landesnaturschutzgesetze. Wo fangen wir an?

Welche Ausgangssituation haben wir uns vorzustellen? Sind die Bäume schon vorhanden?
Oder sollen sie gepflanzt werden? Wenn ja, wo? Grundsätzlich sollten in diesem Fall auf einer kleinen Fläche keine Bäume gepflanzt werden, die mal gross werden können.

Gruss
Jörg Zabel

Bitte frage doch dort wo man für deinen Wohnort (das ist nämlich entscheidend, weil es eine lokale Vorschrift ist wenn so eine Satzung besteht) so eine Satzung erlassen hat.
Die gilt doch vom Grundsatz her für bestehende Bäume, ortsbildprägend, die sollen geschützt und erhalten werden.

Ob überhaupt Neuanpflanzungen jemals in den Rang eines schützenswerten Baumes gelangen, noch dazu Nadelbäume, wage ich zu bezweifeln.
Frag halt nach.

mfG
duck313

Hallo, da das Thema sehr komplex ist möchte ich erstmal nur bei einer Frage bleiben. Gibt es eine Vorschrift wie grossvolumige Bäume voneinander weg gepflanzt werden sollen?

Dass es unterschiedliche Vorschriften gibt wie Bundesnaturschutzgesetz und Landesgesetze sowie kommunale Verordnungen ist mir bekannt. Frage hierzu ist, dass die kommunale Baumschutzsatzung das Maß der Dinge ist um z.b. eine Baumfällung zu befürworten oder abzulehnen?

Nein.

Und es gibt auch keinen Anlass dafür.

Schau Dir schlicht mal an, wie die Fichtenplantagen angelegt wurden, die im letzten Jahrhundert als ordentlicher Forst angesehen wurden: Die wurden systematisch viel zu dicht gepflanzt, und was zu viel war, ist dann mit den Jahren abgestorben. Man muss in solchen Kulturen nicht durchforsten, das geht alles von selbst.

Wenn Deine Fichten nicht absterben, ist das ein Beleg dafür, dass sie nicht zu dicht stehen.

Schöne Grüße

MM

Nein, ist sie nicht.

Wenn sie Landes- oder Bundesrecht widerspricht, hat Landes- bzw. Bundesrecht Vorrang.

Hausaufgabe: Versuchen Sie, eine Baumschutzsatzung zu finden, die geltendem Landes- oder Bundesrecht widerspricht.

Schöne Grüße

MM

Ja die Bäume stehen bereits seit über 30 Jahre und gelten als geschützt. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt Fakt. Die Fällung eines Baumes, in dem Fall eine Lärche, wurde abgelehnt mit nur einem Argument er sei vital.

Ist doch prima!

Als prima würde ich es nicht bezeichnen wenn 6 m daneben ein Spielplatz ist und die Stürme die auch stetig schlimmer werden Äste zu Fall bringen…wenn etwas passiert trotz das der Baum als vital subjeltiv beurteilt wurde…würden Sie das auch als prima bezeichnen? Es gibt Gründe warum er weg soll aber der Behördenirrsinn spricht eine andere Sprache…von daher erhoffe ich Fakten zu sammeln, Unterstützung oder sachliche und konstruktive Hinweise. Das erwarte ich von dieser Plattform hier.

Wenn von dem Baum eine Gefahr ausgeht, wird es ohne besondere Mühe möglich sein, die Genehmigung für seine Fällung zu erhalten. Wenn die Einschätzung der Gemeindebehörde, der Baum sei vital, unrichtig ist, steht der Rechtsweg offen. Jeder Bescheid, der von einer Behörde in D erlassen wird, enthält eine Rechtsmittelbelehrung. Im Zuge des Rechtsbehelfsverfahrens wird es ggf. angezeigt sein, die Gefährdung, die von dem Baum ausgehen soll, gutachterlich bestätigen zu lassen.

1 Like

Hallo,
bei einem Freund von mir in Karlsruhe ist das ein ähnliches Problem. Er hat sich vor 15 Jahren ein Haus dort gekauft und in seinem Garten steht eine riesige Fichte. Er würde sie gerne weg haben, weil das Teil ihm einen Großteil des Lichts in seinem Garten nimmt und ihm bei Sturm oder Schnee schon mal was schweres runterbricht. Das ist doof, wenn man Kinder hat und die zufällig mal drunter stehen. Ein Antrag auf Fällung wurde abgewiesen weil der Baum „gesund“ sei. Er hätte lieber Obstbäume an der Stelle. Verständlich. Es geht mir einfach nicht in den Kopf, warum man einen Baum auf seinem Grundstück nicht einfach fällen kann, wenn man will. Ich bin soo froh, im Elsass zu wohnen. Da reißt man raus und planzt, was einem passt.
Gruß

1 Like

Siehste - das geht Herrn Bolsonaro auch nicht in den Kopf. Da seid Ihr schon zwei!

3 Like

Jetzt mal bitte ganz langsam:

Diese Gründe kenn wir hier (noch )nicht, genauso wenig wie die gültigen Schutzbestimmungen.

Also: Es gibt Gründe, die dafür sprechen, und es gibt Gründe, die dagegen sprechen. Damit ist klar, dass das Eine richtig ist, das Andere Irrsinn.

Diese Plattform heisst wer-weiss-was und nicht wer-gibt-mir-die-Antwort-die-ich-mir-wünsche. Sie ist auch nicht - obwohl Viele das wünschen - der grosse Bruder, der die bösen Buben verhaut und Alles glatt zieht. Und ein guter Rat kann auch das Gegenteil von dem sein, was man erhofft.

Und jetzt bitte ich nochmal ruhig und sachlich die Argumente pro und contra für Fichten und Lärche vorzutragen.

Gruss
Jörg Zabel

5 Like

Die Nadelholzplantagen die ich kenne wurden regelmäßig gelichtet.
Die dichte Beflanzung und spätere Ausdünnung wurde gemacht, damit die Bäume schön gerade in die Höhe wachsen und wenig Äste ausbilden. Die sterben ja bei Lichtmangel beizeiten ab so dass schöne Telegrafenmasten wuchsen.

1 Like

Naja „auf Grundstück“ vielleicht nicht. „Garten“ wäre wohl die bessere Begründung, schließlich ist dadurch ja die bestimmungsgemäße Nutzung beeinträchtigt.
Ich bin mir ziemlich sicher, stünde der Stein des Anstoßes im Garten eines entsprechnden Beamten würde ein sicher vorhandener Ermessensspielraum ausgenutzt werden können. :smirk: :shushing_face:

1 Like

Ja, das war bis in die 1990er Jahre üblich. Mit den letzten Beständen dieser Art macht man es nicht mehr, seit weniger Angst vor Totholz im Wald herrscht und auch, seit auch Durchforsten fast ausschließlich mit dem Harvester gemacht wird: Die Fichten sortieren sich da ganz gut „von selbst“, nicht nur was das Abwerfen von Ästen im dunklen unteren Bereich betrifft, sondern auch was die Auswahl der „schönsten“ Stangen betrifft.

Das war sie allerdings vor 15 Jahren beim Kauf auch schon - der Käufer hat sich damals für ein Haus mit einem in seiner bestimmungsgemäßen Nutzung beeinträchtigten Garten entschieden.

Schöne Grüße

MM

Ok, kann sein, war lange nicht mehr im „Wald“. :smirk:

Hallo,
jenerwelcher ist Beamter.Lehrer.
Gruß