'Fick dich' und die Folgen

Hallo,

Schüler A (Azubi, volljährig, Berufsschule) redet während dem Unterricht mehrfach mit Nachbarn und stört dadurch den Unterricht. Außerdem beteiligt er sich nicht am Unterricht. Er wird von Lehrerin B ermahnt.

A jedoch redet weiter, so dass B ihn auffordert, den Unterricht zu verlassen. Das wird von ihm mit einem „Fick dich“ beantwortet und er weigert sich, den Unterricht zu verlassen.

Der darauffolgenden Aufforderung in den Ausbildungsbetrieb zu gehen kommt er nicht nach.

Welche schulischen Maßnahmen schlägt die www-Gemeinde vor? Hintergrundinfo: Die Klasse ist insgesamt ziemlich undiszipliniert, uninteressiert (bis auf wenige Ausnahmen) und laut.

Hallo Michael!

Du schreibst, dass der Schüler volljährig ist, ein Störenfried und ein unangemessenes Verhalten an den Tag legt.

Aber immerhin hat er eine Lehrstelle ergattert, sollte also eigentlich froh und dankbar sein. Eigentlich!

Schulische Maßnahmen stelle ich mir schwierig vor. Normalerweise (Regelschulen)werden Klassenkonferenzen einberufen, und der Schüler erhält diszipliniarische Maßnahmen als Strafe.
Bis hin zum Ausschluss vom Unterricht.

Es scheint aber so, als würde man dem jungen Mann damit noch eine Freude bereiten.

An Stelle der Schule würde ich mich umgehend mit dem Lehrbetrieb in Verbindung setzen und auch mit den Eltern.
Seit dem Massaker in Erfurt gibt es meines Wissens trotz Volljährigkeit des Schülers die Möglichkeit, die Eltern mit einzubeziehen und zu informieren.

Insgesamt bleibt nur zu hoffen, dass ihn die Präsenz von Schule, Lehrherrn und Eltern davon überzeugt, dass sein o.g. Verhalten unter alle Kanone ist und ER sich etwas überlegen MUSS als Entschuldigung für die Lehrerin.

Vor der ganzen Klasse und in Anwesenheit des Rektors könnte für alle Anwesenden ein Zeichen sein, dass man an dieser Schule nicht wegsieht und Konsequenzen einfordert.

Dass er obendrein noch eine schriftliche Hausarbeit oder ein Referat über den Stoff des versäumten Unterricht anfertigen muss wäre m.E. nur logisch.(Mit Kontrolle durch Lehrherrn und Schule).

Angelika

Hallo,

also da die Klasse insgesamt wohl nicht die Vorzeigeklasse ist, muss auf jeden Fall reagiert werden, sonst nehmen sich die anderen Schüler an Herrn A in naher Zukunft ein Beispiel.

Der darauffolgenden Aufforderung in den Ausbildungsbetrieb zu
gehen kommt er nicht nach.

Nun, ob die Schule das Recht hat, ihn einfach während des laufenden Unterrichts in den Ausbildungsbetrieb zu schicken, ist fraglich. Sein Berufsschulbesuch unterliegt dem Schutz des Gesetzgebers, der den Ausbilder in die Pflicht nimmt, ihn dafür von der Arbeit freizustellen. Da gilt: Ist Berufsschulunterricht geht Berufsschule vor Ausbildungsbetrieb.
Ein Recht hätte die Schule, den Schüler für einen gewissen Zeitraum vom Unterricht zu suspendieren. Dass er dann für diese Zeit in den Betrieb muss, ist eine gesetzliche Pflicht des Azubis, unabhängig davon, was der Lehrer sagt. Ich würde also den offziellen Weg der Verwarnungen gehen und bei weiteren Fehltritten dieser Art eine vorläufige Suspendierung vom Unterricht in Erwägung ziehen. Über solch eine Maßnahme muss der Betrieb dann natürlich informiert werden.

Je nach Bundesland ist die Berufsschulpflicht übrigens anders geregelt, es kommt nicht zwingend darauf an, dass er 18 ist. Hier die Regelungen nach Bundesland: http://www.bvdm-online.de/Bildung/ausbildung/pakt/Be…

Meldung an die Eltern dürfte völlig in Ordnung gehen, da diese zu Unterhalt verpflichtet sind, bis das Kind die erste Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Dafür muss das Kinde aber auch zielstrebig versuchen, dieses Ziel zu erreichen. Es ist demnach im berechtigten Interesse der Eltern, wenn der Sohnemann seine Ausbildung riskiert. Und das tut er mit solchem Verhalten. Meldung an die Eltern: ja, umgehend.

Mücke

Hallo zusammen,

mit der Berufsschulpflicht hat das ganze erst einmal nichts zu tun.

Interessant wäre es, wie immer in diesem Brett, Angaben über das Bundesland zu haben, dann kann die Antwort gezielter ausfallen und ist kein bloßes Stochern im Nebel.
Wenn ich schon am Tippen bin, lege ich das Ganze mal für Bayern dar:

Maßgeblich sind in BY das Bayerische Erziehungs- und Unterrichts Gesetz BayEUG, sowie die Berufsschulordnung BSO.

Die Ordnungsmaßnahmen sind im BAyEUG in §86
http://www.servicestelle.bayern.de/bayern_recht/rech…
und in der BSO in §69 http://www.servicestelle.bayern.de/bayern_recht/rech… (mit Bezug auf das BayEUG)
geregelt.

Im Rahmen dieser Gesetze u Verordnungen steht dem Lehrer/Schulleiter die volle Bandbreite zur Verfügung. (Man beachte die Einschränkungen die § 86 Abs. 4 vorsieht.)

Die Aufforderung das Klassenzimmer (vorübergehend) zu verlassen ist definitiv rechtens, jeder Lehrer ist der Hausherr in „seinem“ Klassenraum. Weigert sich der Schüler ist es sicher eine Frage des Fingerspitzengefühls aber auch des Durchsetzungsvermögens. (Theoretisch könnte man die Polizei anrücken lassen um ihn dazu zu bewegen, aber wer will/macht das schon).

Leider schreibst du nicht wer Schüler A in den Betrieb schickt. Tut das Lehrer überschreitet er m.E. seine Kompetenzen, denn das kann nur der Schulleiter (in BY).
Auch wenns erst mal niemanden juckt, wäre doch eine erste Maßnahme ein mündlicher oder schriftlicher Verweis, auf der dann andere = härtere (Ordnungs-)Maßnahmen aufbauen können.
Zum Kontakt mit dem Betrieb ist die Schule ja quasi verpflichtet, da die BS streng genommen zur Arbeit gehört. Und der Meister wird ihm dann schon „den Marsch blasen“ :wink:
Zumindest derzeit gibt es sicher genug junge Menschen die auf diesen Job warten …

Grüße Wawi

Hallo,

Ich nehme an, dass „Herr Schmidt“ noch in BW tätig ist.

Schüler A (Azubi, volljährig, Berufsschule) redet während dem
Unterricht mehrfach mit Nachbarn und stört dadurch den
Unterricht. Außerdem beteiligt er sich nicht am Unterricht. Er
wird von Lehrerin B ermahnt.

-> gnadenlos für jede Nichtbeteiligung eine mündliche 6 notieren, dokumentensicher.

A jedoch redet weiter, so dass B ihn auffordert, den
Unterricht zu verlassen. Das wird von ihm mit einem „Fick
dich“ beantwortet und er weigert sich, den Unterricht zu
verlassen.

So ähnlich ist es bei uns auch gelaufen, allerdings am allgemeinbildenden Gymnasium. Schüler (mit Vorgeschichte, die nicht hier her gehört) bekommt nach §90 Schulgesetz
4 Stunden Arrest mit Androhung des Unterrichtsausschlusses. Eine Verhaltensänderung trat allerdings nicht ein, der Unterrichtsausschluss wurde verhängt, Jugendamt war informiert. Schulusschluss war schon geplant, und war mit dem Regierungspräsidium auch vorbesprochen. Der Schüler wechselte jedoch die Schule.
Unsere Waffen sind recht stumpf, deswegen muss man verdammt schnell reagieren, damit kein Jurist mit Unverhältnismäßigkeit kommt.

Und alles was über 2 Stunden Nachsitzen rausgeht ist Chef-Sache, vielleicht hat er es an der Beruflichen Schule auch an die Abteilungsleiter deligiert, aber da kenne ich mich jetzt nicht aus.

Gruß
MK

Hallo,

Ich nehme an, dass „Herr Schmidt“ noch in BW tätig ist.

Hallo Herr Klaiber,

Sie nehmen richtig an. Aber es geht hier ja nicht um mich persönlich.

Schüler A (Azubi, volljährig, Berufsschule) redet während dem
Unterricht mehrfach mit Nachbarn und stört dadurch den
Unterricht. Außerdem beteiligt er sich nicht am Unterricht. Er
wird von Lehrerin B ermahnt.

-> gnadenlos für jede Nichtbeteiligung eine mündliche 6
notieren, dokumentensicher.

Dazu gehe ich inzwischen persönlich auch über, ganz unabhängig von diesem Vorfall.

So ähnlich ist es bei uns auch gelaufen, allerdings am
allgemeinbildenden Gymnasium. Schüler (mit Vorgeschichte, die
nicht hier her gehört) bekommt nach §90 Schulgesetz
4 Stunden Arrest mit Androhung des Unterrichtsausschlusses.

Ich persönlich finde das etwas weich. Könnte man nicht weitergehen und gleich mind. einen Tag Schulausschluss verhängen?

Eine Verhaltensänderung trat allerdings nicht ein,

Was mich gar nicht wundert. Leider habe ich immer mehr den Eindruck, dass das klassische Instrumentarium bei dem Kleintel wenig bis nichts bewirkt.

der

Unterrichtsausschluss wurde verhängt, Jugendamt war
informiert.

Dann war der Schüler wohl noch minderjährig? Wg. dem Jugendamt.

>Schulusschluss war schon geplant, und war mit dem

Regierungspräsidium auch vorbesprochen. Der Schüler wechselte
jedoch die Schule.

Da wird sich die neue Schule nun aber freuen ;-o

Unsere Waffen sind recht stumpf, deswegen muss man verdammt
schnell reagieren, damit kein Jurist mit Unverhältnismäßigkeit
kommt.

Was ist „schnell“ hier ganz konkret? 2 Tage? Eine Woche?
Die Waffen des Schulgesetzes in BaWü sind in der Tat „stumpf“, um es vorsichtig auszudrücken. Auch der vorübergehende Schulausschluss als „höchste Strafe“ beeindruckt viele Schüler nicht. Das ist für die nur ein Tag schulfrei.

Warum erstattet eigentlich niemand Anzeige wegen Beleidigung?
Ich befürchte aber fast, dass die Schulbürokratie das nicht gerne sehen würde.

Gruß

Hallo,

So ähnlich ist es bei uns auch gelaufen, allerdings am
allgemeinbildenden Gymnasium. Schüler (mit Vorgeschichte, die
nicht hier her gehört) bekommt nach §90 Schulgesetz
4 Stunden Arrest mit Androhung des Unterrichtsausschlusses.

Ich persönlich finde das etwas weich. Könnte man nicht
weitergehen und gleich mind. einen Tag Schulausschluss
verhängen?

Stimmt, das finden eigentlich alle, aber - verstehe es wer will - die Juristen wollen halt, dass man mit der geringsten Ordnungsmaßnahme anfängt und dass dann gesteigert wird, 2h - 4h - Androhung U-Ausschluss, Anordnung U-Ausschluss, Androhung Schulausschluss, Anordnung Schulausschluss.

Eine Verhaltensänderung trat allerdings nicht ein,

Was mich gar nicht wundert. Leider habe ich immer mehr den
Eindruck, dass das klassische Instrumentarium bei dem Kleintel
wenig bis nichts bewirkt.

Stimmt!

der

Unterrichtsausschluss wurde verhängt, Jugendamt war
informiert.

Dann war der Schüler wohl noch minderjährig? Wg. dem
Jugendamt.

Klasse 8, … .

Unsere Waffen sind recht stumpf, deswegen muss man verdammt
schnell reagieren, damit kein Jurist mit Unverhältnismäßigkeit
kommt.

Was ist „schnell“ hier ganz konkret? 2 Tage? Eine Woche?
Die Waffen des Schulgesetzes in BaWü sind in der Tat „stumpf“,
um es vorsichtig auszudrücken. Auch der vorübergehende
Schulausschluss als „höchste Strafe“ beeindruckt viele Schüler
nicht. Das ist für die nur ein Tag schulfrei.

Schnell heisst, dass mit dem Nachsitzen früh begonnen wird, dass man auch früh (im Schuljahr) zu den „interessanten“ Ordnungsmaßnahmen kommt. Wenn man ohne Vorwarnung einen Unterrichtsausschluss verhängen möchte sollt man m.E. kurz beim Juristen im RP anrufen. Unterrichtsausschluss heisst aber, dass die Schüler vom Unterricht ausgeschlossen sind und sich jeden Tag im Sekretariat die Aufgaben abhohlen, diese erledigen und zum korrigieren abgeben, ein wahnsinniger Aufwand für einen Schüler, der sich schlapplacht.

Warum erstattet eigentlich niemand Anzeige wegen Beleidigung?
Ich befürchte aber fast, dass die Schulbürokratie das nicht
gerne sehen würde.

Das hat sich ein Kollege überlegt, nach juristischer Beratung (sowohl im RP als auch beim Verband) hat er keine Anzeige erstattet. In unserem Job muss man mit so etwas eben rechnen und situationsbedingt pädagogisch reagieren. Da müssen Sie als Kollege drüberstehen. Es geht ja nicht gegen Sie persönlich sondern gegen das System, … .

Gruß

Hallo,

z.T. kenne ich auch solche Ignoranzen gegenüber den Lehrern in der
Berufsschulzeit. Es ist nicht nur anstrengend für die Lehrer, sondern
auch für die Schüler, die mit „runtergezogen“ werden von Mitschülern,
die kein Interesse am Unterricht haben.

Ich kenne das Gesetz für die Berufsschule nicht und die Antworten
hier bezogen sich ja auf die Allgemeine Schulzeit, wo die Schüler da
meist Schulpflichtig sind oder zumindestens Minderjährig - da lässt
sich, wenn die Motivation der Schüler fehlt oft mit Ausspielen der
Machtinstrumente ein brauchbares Arbetisklima erzeugen.

Aber Du hast es hier mit erwachsenen Berufsschülern zu tun. Die sind
vielleicht nicht immer so erwachsen, wie man es von ihnen
erwartet.Fakt ist: sie sind FREIWILLIG in der Schule. Sie haben sich
auf eine Lehrstelle beworben, sie bekommen und die Schule ist
Bestandteil der dualen Ausbildung. Das würde ich zunächst versuchen
dem Quälgeist zu verklickern. Dann folgen die 6en wegen der
Nichtbeteiligung am Unterricht und ein Paar Tests zwischendrin machen
sich auch ganz gut.

Und jetzt werde ich selber ein wenig unbequem - auch einkalkuliert,
dass ich von den Lehrern hier eins auf dem Deckel bekomme.

Meine Schulzeit war begleitet von Lehrern die cholerische Ausbrüche
hatten, Referantinnen (nennt man die so?), die weinend den Unterricht
verlassen haben, Lehrer die Alkoholiker waren und Lehrer die
minderjährige Schülerinnen verführt haben. In der Berufsschule war
das nicht viel anders. Die Lehrer hatten es dann auch noch schwerer,
weil sie es mit älteren Schüern zu tun hatten, die keine Lust mehr
auf Schulbank hatten - sonst hätten sie ja Abi gemacht und vielleicht
studiert. Wenn ich grob überschlage, komme ich auf ca. 5 von ca. 50
Lehrern, die ich je während der Schulzeit hatte, die engagiert und
mit Liebe zu den Schülern dabei waren. Sie wurden auch von den
„schwierigen“ Schülern gemocht. Ich weiss immer noch, was ich bei den
Lehrern gelernt habe, welche Bücher ich im Unterricht gelesen habe
und ich habe immer noch ein freundschaftliches Verhältnis, bzw.
Briefkonakt zu diesen Lehrern.

Für mich ist das ganz einfach: der Lehrer gibt dem Schüler etwas,
nämlich sein Wissen. Und die Voraussetzung dafür ist ein Schüler, der
sich für dieses Wissen interessiert. Ist diese Regel nicht gegeben,
dann kann kein Unterricht funktionieren. Und ich meine hier nicht den
konkreten Fall von einem Schüler der „Fick dich“ geraunt hat, sondern
ich denke da in erster Linie an deine Aussage, dass die ganze Klasse
schwierig ist.

Hast du schon mit den anderen Lehrern gesprochen, die andere Fächer
in dieser Klasse unterrichten? Hast du schon mit den Betrieben
Kontakt aufgenommen? Wie verhalten sich die Schüler dort? Hast du mal
daran gedacht ein persönliches Gespräch (vielleicht mit
Ausbildungsleiter, Schulleitung und Schüler).

DU hast als Lehrer eine Verantwortung zu tragen, auch wenn es dir
schwerfällt dich positiv gegenüber deinen Schülern zu verhalten. So
wie du es beschreibst kann es nicht weitergehen - die Schüler lernen
nichts und bekommen schlechte Noten und du vielleicht irgendwann ein
Magengeschwür. Unternimm was!

Viel Glück

Hallo!

Was hältst Du davon, wenn die betroffene Lehrerin oder ihr Vorgesetzter mal mit dem Ausbilder telefonieren? In meiner Ausbildungszeit war jedenfalls ein Rüffel im Betrieb wirkungsvoller als einer von einem Berufsschullehrer. Meine Ausbilderin war auch an einem guten Kontakt zur Berufsschule sehr interessiert.

Man kann notfalls auch ohne Berufsschule seinen Berufsabschluss machen, aber ohne Ausbildungsbetrieb sieht das düster aus. Das sollte der Azubi eigentlich auch wissen…

Viele Grüße

Anne

Hi,

ich würde folgendermassen vorgehen:

  • Mitteilung an den Ausbildungsbetrieb und an die Eltern, dass der Schüler
    den Unterricht stört und seiner Berufschulpflicht nicht nachkommt (vernünftiger Lerneinsatz in der BS ist nämlich Teil der Ausbildungsleistung eines Azubis - nur rumsitzen genügt nicht).

  • Verweis bzw Abmahnung

  • Wenn sich das Verhalten nicht bessert - Unterrichtsausschluss.
    Der Azubi bleibt dann im Betrieb und muss den Stoff selber nacharbeiten.
    Das wird spätestens dann für den Azubi kritisch, wenn er nicht mehr die für die Abschlussprüfung geforderte Zahl an Theoriestunden nachweisen kann.

Bei allen Massnahmen natürlich den Ausbildungsbetrieb und die Eltern informieren.

Dann würde ich in der Klasse mal ingesamt die Schraube etwas andrehen.
Bewährt haben sich ein benoteter ! Kurztest (10 Minuten) am Anfang der Stunde über den Stoff der vergangenen Woche.
Am Anfang hagelt es natürlich 6en - wenn man das durchzieht nimmt die Aufmerksamkeit im Unterricht aber ganz gewaltig zu, es herrscht insgesamt mehr Ruhe und Störer werden dadurch isoliert. Ausserdem stärkt so etwas die guten Schüler die immer darunter leiden, dass man soviel Zeit für die Störer aufwenden muss.

Das mag jetzt hart klingen - aber es ist meiner Meinung nach besser mal ein Exempel zu statuieren und einen Störer rauszuschmeissen als sich das ganze Jahr den Unterricht kaputtmachen zu lassen. Der junge Mann ist alt genug um die Konsequenzen seines Handelns zu begreifen - wenn er sich nicht danach richtet …Pech. Ausserdem macht man sich als Schule / Lehrer lächerlich und angreifbar wenn man der gezielten Disziplinlosigkeit einzelner Schüler immer nachgibt. Die Botschaft an den Rest der Klasse ist dann folgende: Ich kann mich aufführen wie *** - es hat keine Folgen für mich. Damit werden Schüler die noch ein bischen Einsatz bringen endgültig demotiviert.

Viele Grüße
Susanne

Hallo,

Ich persönlich finde das etwas weich. Könnte man nicht
weitergehen und gleich mind. einen Tag Schulausschluss
verhängen?

An meiner derzeitigen Gesamtschule ist das die automatische Konsequenz. Die Kids wissen das auch sehr genau (nicht, dass es sie abhalten würde). Allerdings sind die noch unter 18, und nicht in D-Land. Einige Schulen hier haben auch „internal exclusion“; also, statt dann den Tag vorm Fernseher zu verbringen, darf man dann den ganzen Tag lang in Stille an eine Wand starren bzw. die bereitgestellten Aufgaben erledigen. Reizend.

Kel

Hallo Anne,

Man kann notfalls auch ohne Berufsschule seinen
Berufsabschluss machen, aber ohne Ausbildungsbetrieb sieht das
düster aus. Das sollte der Azubi eigentlich auch wissen…

Das stimmt nicht immer. Wir wissen hier nicht um was es sich für eine
Ausbildung handelt - ist der Träger allerdings die Handels- oder
Handwerkskammer wird die Prüfung dort abgelegt und das ist nur
möglich, wenn man auch den Unterricht absolviert hat, sonst wird man
gar nicht zugelassen. Was man dann am Ende hat ist im Lebenslauf ein
schönes langes Praktikum, aber keine Berufsausbildung mit Abschluß.

Viele Grüße
Isabella

Ergebnis
Hallo Herr Klaiber und andere,

im Ergebnis kam nun Folgendes dabei heraus: Nach Konferenz und Anhörung aller Beteiligten wurde ein Tag Schulausschluss verhängt. zudem wird natürlich der Ausbildungsbetrieb informiert. Da es sich bei diesem nicht um irgendeinen Minibetrieb handelt (womöglich noch Vater bildet Sohn aus …), sondern um einen großen Konzern vermute ich mal, dass man ihm dort auch noch ins Gewissen reden wird.

Das hat sich ein Kollege überlegt, nach juristischer Beratung
(sowohl im RP als auch beim Verband) hat er keine Anzeige
erstattet. In unserem Job muss man mit so etwas eben rechnen
und situationsbedingt pädagogisch reagieren. Da müssen Sie als
Kollege drüberstehen. Es geht ja nicht gegen Sie persönlich
sondern gegen das System, … .

Tja, manchmal fühlt man sich wie die Bereitschaftspolizei in der ersten Reihe gegenüber der Demo - gereizt bis zum Ende aber man muss sich zusammenreißen. Da helfen nur Nerven aus Stahlbeton.

Gruß nach Möckmühl (war es doch, oder?)