Hallo,
mir hat jemand an meinen parkenden Auto den Stoßfänger hinten beschädigt. Das möchte ich nun ohne Reparatur mit der gegenerischen Versicherung abrechnen lassen. Auf deren Wunsch habe ich bei einer offiziellen VW Werkstatt einen KV anfertigen lassen und nun die Frage: Darf die Versicherung vom Nettobetrag (ohne MWST) des KV`s weitere Abzüge geltend machen oder muss sie den vollen Nettobetrag zahlen? Gibt es da etwas rechtsverbindliches?
Für eine aussagekräftige Antwort bedanke ich mich im Voraus,
Gruss, Tom
Auf alle Fälle darfst du dir einen Anwalt nehmen, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss.
Wenn es gesichert ist, dass du keine Schuld trägst. Und selbst bei Teilschuld ist es nach Aussage meines Anwalts Alltag, dass die sich mit dem Anteil, der ihnen bei Teilschuld bezahlt wird, zufrieden geben. Aber nach Teilschuld sieht es ja nicht einmal aus.
Ich würde das aus Prinzip immer machen.
hat sie es denn gemacht ? Oder fragst du vorsorglich an ?
Nein, sie darf nicht.
Das ist der Schaden der Dir entstanden ist.
Du hast die Wahl, Reparatur zum KV bzw. zu der tatsächlichen Abschlussrechnung, manchmal wird es ja etwas teurer !) oder eben fiktiv nach KV abzüglich MWSt.
Und alles unter dem Vorbehalt des Zeitwertes.
MfG
duck313
Nachtrag:
Es wäre denkbar (ja sogar wahrscheinlich) dass die Versicherung bei fiktiver Abrechnung auf günstigere preise einer Nicht.-Markenwerkstatt verweist.
Dazu gibt es Urteile. Auch höchstrichterlich https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-ivzr42614-auto-unfall-werkstatt-reparaturkosten-fiktiv-kaskoversicherung/
Es kommt auf den Einzelfall an. Bei einem eher neueren Fahrzeug wird man auch bei fiktiv den Preis der Markenwerkstatt ansetzen dürfen.
Und das wäre ein Punkt. Hier geht es offensichtlich um einen Schaden, der nicht wirklich einer ist, der den Halter kaum beeinträchtigt. Er will Geld sehen, es aber so lassen. Sein gutes Recht natürlich.
Und da könnte die VS schon sagen, es ginge aber preiswerter (für uns) !
MfG
duck313
Und welches Prinzip ist das genau?
Wenn mir , weil ich den Schaden nicht verursacht habe, ein Anwalt zusteht, diesen auch zu konsultieren weil er noch immer zu meinem Vorteil agiert hat.
Und aus Gründen der Gleichheit: Ich bin juristische Laiin , auf der anderen, der Versicherungsseite, sitzen Profis, deren job es ist, mir möglichst wenig Wiedergutmachung zuzugestehen.
Und weil ich dann solche Fragen wie hier nicht bewegen muss, das nimmt er mir alles ab.
hi,
Mach nur Sinn, wenn man nicht selbst ein Fahrzeug haftpflichtversichern muss oder man ihn wirklich benötigt.
Der Anwalt möchte ja dennoch sein Honorar, es wird also - ob man es will oder nicht - die Schadenssummen nach oben treiben.
In dem Fall (vermutlich kleiner Lackschaden) sogar extrem.
Würde jede Bagatelle über einen Anwalt laufen müssten sich zwangsweise die Beiträge anpassen.
eingeschränkte Sichtweise. Siehe oben: wenn man selbst eine KfZ-Haftpflicht hat ist es auch deren Job die Beiträge so gering wie möglich zu halten.
Es gibt sicher Fälle, bei denen man Hilfe benötigt, dieses ‚aus Prinzip‘ macht nicht immer Sinn.
grüße
lipi
Ja, verstehe, was du meinst.
Mir persönlich ist das egal, wenn ich individuell etwas von einer Versicherung möchte, aber ich könnte es relativieren:
Wenn die gegnerische Versicherung auch nur die kleinste Anstalt macht Ärger zu machen und meine (berechtigten) Forderungen nicht erfüllen möchte, dann gebe ich das umgehend weiter und das ohne lange zu fackeln. Natürlich probiere ich erst mal, ob die brav zahlen, was auf dem KV steht.
Aber, viel wichtiger:
Es ist von großem Wert, von dieser Möglichkeit überhaupt zu wissen und sie am Telefon erwähnen zu können! Es ist tatsächlich schon oft so, dass die drücken (nach unten) was geht.Wenn man denen dann entspannt den Anwalt nennt, mit dem die sich fortan unterhalten könnten, geht es in der Regel (bei berechtigten Forderungen) entspannter weiter.