Film schauen in der Schule Urheberrecht

Guten Tag,

man darf Filme nicht öffentlich bzw. zur kommerziellen Zwecken zur schau stellen. Wie schaut es da in Schulen aus, bei nicht Lehrfilmen? Ich weiß das viele Schulen dies machen, aber sind sie auch im Recht? Also wenn sie es nicht dürften, oh man, wie schrecklich wären dann die letzten Tage der Schule.

In GB sind Schulen, soweit ich weiß immer noch, von diesem Verbot ausgenommen. In den USA, bin ich mir ziemlich sicher, ist es den Schulen untersagt solche Filme zu zeigen.

Für jede Antwort bin ich dankbar. Für semantische Anregungen/Korrekturen bin auch dankbar.

MfG
Lexduden

Hallo,
meinem Wissen nach, sind auch Schulen vom Urheberrecht nicht ausgeschlossen. Es wird - zumindest in meinem Umfeld - allerdings unterschiedlich gehandhabt, d.h. bei privaten Schulen ist es eine gewerbliche Nutzung, die auf jeden Fall nicht rechtlich ist, und öffentlich Rechtliche Institute werden wie Privatnutzer gehandhabt . Juristisch gesehen, möchte ich behaupten, dass ich eine ungenehmigten Nutzung - auch bei Schulen - meiner Rechte problemlos verbieten könnte.

Ich hoffe Dir ein bisschen geholfen zu haben und verbleibe
mfg
Siggi

Gemäß §52a des UrhG ist es erlaubt Filmwerke in Schulen vorzuführen, sofern dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.

Aber in Abs 1 heißt es, dass dies sich auch veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge beschränkt.

Das was Sie beschreiben ist eine erlaubte Nutzung, aber über den erlaubten Rahmen hinaus, also eine Gradwanderung. Weiter ist die Vorführung dem Berechtigten (Rechteinhaber) zu vergüten. Da es sich aber NICHT um einen Lehrfilm handelt, wäre das ganze hinfällig und bliebe untersagt, oder man macht aus dem Film ein Unterichtsthema bspw „Nur noch 60 Sekunden“ als Lehrfilm zur Verkehrserziehung

Als Resume … wenn es nicht als Lehrfilm deklariert ist, der Film im ganzen vorgeführt wird, der Berechtigte nicht vergütet wird eindeutig NEIN, die Vorführung würde gegen das UrhG verstoßen

Hallo Lexduden –

Tut mir leid, diese UrhR-Frage kann ich nicht beantworten. Das müsste doch jemand im Schul/Unterrichtsministerium wissen.

Grüße!
Wr

Hallo!

man darf Filme nicht öffentlich bzw. zur
kommerziellen Zwecken zur schau stellen. Wie schaut
es da in Schulen aus, bei nicht Lehrfilmen?

Prinzipiell genauso. Es gibt da nur sehr restriktive Ausnahmen („Schranken“). Für Details verweise ich mal auf: http://www.lehrer-online.de/urheberrecht-schulschran…

Ich weiß das viele Schulen dies machen, aber sind
sie auch im Recht?

Moralisch - IMHO ja. Nach deutschem UrhG - meist nein :wink:

Es bleibt da nur auf den angekündigten dritten Korb der UrhR-Novelle zu hoffen. Der soll die Bedürfnisse der Nutzer stärker berücksichtigen, nachdem der erste und zweite quasi die Wunschzettel der Rechteindustrie (nicht der die Urherber) umgesetzt hat. Nach den letzten Berichten sieht’s da aber eher düster aus. Ein (paar) Schreiben ans zuständige Ministerium könnte(n) sicher nicht schaden :wink:

Also wenn sie es nicht dürften, oh man, wie
schrecklich wären dann die letzten Tage der Schule.

Nun ja, es gilt immer noch die alte Weisheit: „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Allerdings gibt es AFAIK auch schon sehr junge DenunziantenMenschen, die übersteigerten Wert auf strikte Einhaltung der Gesetze legen.

Gruß, Jan.

Hallo zusammen,

soweit ich weiss, können nur Sendungen des Schulfernsehens legal in Schulen gezeigt werden. Allerdings gibt es auch dort zeitliche Limits. Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg hat dazu auch ne gute Info: http://www.lmz-bw.de/medien/swr-bildungsmedien/rund-…

Ich denke, dass die Verlage und Produzenten von Filmen das Recht haben die Nutzung in Schulen usw. zu verbieten bzw. eine entsprechende Bezahlung dafür zu nehmen. Ich habe mal beim ZDF angerufen und wollte einen Mitschnitt für unsere Schule haben. Die wollten dafür einige hundert Euros haben, weil es dann eine DVD mit Vorführrechten gewesen wäre.

Man kann aber viele Dokus und Spielfilme auch relativ günstig mit Vorführrecht kaufen und dann legal zeigen. Es gibt dafür richtige Webshops die lizensierte DVDs verkaufen z.B. http://www.filmsortiment.de

Viele Grüße
Kay

Empfehle folgenden Link, in dem alles wesentliches gesagt wird:

http://tr.im/LB8w

beste grüße

michael

Hier gibt es eine andere Sicht auf die Rechtslage:

http://boehmanwaltskanzlei.de/urheberrecht-medienrec…