Filme via VEOH zum Stream anbieten - legal?

Hallo:smile:

Ich schreibe für eine Website, auf der Filme rezensiert werden. Dazu veröffentlichen wir auch offizielle Trailer zu den Filmen.

Jetzt haben wir auch die „Classic Reviews“ eingeführt und würden gerne zu „Public Domain“ erklärte Filme zum Stream (nicht zum Download) anbieten. NOSFERATU ist zBsp aufgrund des hohen Alters legal und kostenlos zugänglich.

Wie kann ich sicher sein, dass auf VEOH angebotene Filme legal als Stream auf unserer Website angeboten werden dürfen? Wie kann ich mich da absichern?

LG:smile:

Alex

Hi…

a.) ein Stream ist auch ein Download

b.) Schützen kannst du dich nur in dem du versuchst für jeden einzelnen Film entsprechend die Rechte richtig zu klären. Das ist der beste Schutz !

„Schützen kannst du dich nur in dem du versuchst für jeden einzelnen Film entsprechend die Rechte richtig zu klären.“

Wie und wo kann ich das checken, sodass es juristisch wasserdicht ist?

Es wäre echt klasse, unter einem Classic-Review wie NOSFERATU (1922) oder FORMICULA (1954) einfach einen Link packen zu können, wo unsere Leser den Film dann sehen können!

Da gibt es keine Faustformel für! Es gibt auch keine zentralen Anlaufstellen. Im Grunde musst du dir das Werk ansehen, rausfinden wer der Rechteinhaber ist und welche Rechte auf dem Werk liegen. Das kann dann zu den unterschiedlichsten Anlaufstellen führen…

Lieber Alexander:

Das ist nicht so recht mein Revier (ich bin Literaturübersetzer). Soweit ich weiß, werden die Copyrightfristen für Filme beständig verlängert, weil die Disney- und sonstigen Konzerne der Politik in den Ohren liegen.

Wenn Nosferatu schon außerhalb dieser Frist liegt, kannst du das vermutlich nutzen wie du lustig bist. Aber genau weiß ich das auch nicht.

Viel Glück
Wr

Hallo,

auf Grund deiner Fragestellung muss ich dich zu erst auf den Hinweis zu Rechtsfragen verweisen:

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
___________________________________________________

Daher hier nur eine abstrakte Antwort:

Ob das Angucken eines Streams in Deutschland durch das Urhebergesetz (UrhG) untersagt ist, ist in der Rechtswissenschaft nicht einheitlich geklärt. Das Bereitstellen stellt zweifelsohne einen Verstoß dar, der soweit er im geschäftenlichen Verkehr erfolgt sogar eine Straftat darstellt. Um sich Gesetzeskonform zu verhalten ist für jedes bereitgestellte Werk das Einverständnis des Urhebers bzw. dessen Rechteverwalters notwendig. So etwas wird in aller Regel über einen Lizenzvertrag geregelt, der auch die kostenlose Bereitstellung anbieten kann.

Ich hoffe ich konnte weiter helfen. Ansonsten gerne wieder anfragen.

Viele Grüße
Michael

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo Alex,
sicher sein kannst du dir natürlich nie. Absichern gegen Vorwürfe, indem du die Nutzungsbestimmungen des Portal rechtlich eindeutig formulierst. Am Besten von einem Fachanwalt aufsetzen lassen. Die Nutzungsbestimmungen von jedem Benutzer bei der
Anmeldung als akzeptiert, durch Rückmail bestätigen lassen. Sollte ein Beitrag im Zusammenhang mit UrhG reklamiert werden, sofort reagieren und den Film bis zur endgültigen Prüfung vom Netz nehmen. Betreiber einer Plattform sind nur dann für eingestellte Beiträge haftbar, wenn sie auf Reklamationen durch einen Verletzten nicht reagieren.

Gruß
Formator

Das ist eine sehr umstrittene Frage: Grundsätzlich kann nur der Urheber - nach deutschem Recht - bzw. der Nutzungsrechteinhaberbestimmen, was mit seinem Werk passieren soll, also auch, wo es im Ganzen oder in Teilen öffentlich dargestellt wird. Man braucht also grundsätzlich eine Einwilligung des Nutzungsrechteinhabers. Das Problem bei den Streaming-Modellen ist z.Z. das Zwischenspeichern des Streams durch die Player, das könnte als rechtswidrige Verfielfältigung angeshen werden…bei dem Veoh-Player ist aber glaube ich nicht der Fall, weil der nichts zwischenspeichert…das ganze ist z.Z. ein ziemliche Grauzone, sodass man hier nur im Einzelfall beraten kann…Eine pauschele Aussage kann man hier nicht treffen…der ganze Bereicht ist juristisch noch sehr schwammig…
G
JAG

Hallo!

würden gerne zu „Public Domain“ erklärte Filme

Die „Public Domain“ ist ein Prinzip des amerikanischen Copyright. Das deutsche Äquivalent ist die Gemeinfreiheit -> https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Gemei…

zum Stream (nicht zum Download) anbieten.

Wo sollte da der Unterschied sein bzw. was sollte Besucher der Seite davon abhalten den Stream lokal abzuspeichern? :wink:

Wie kann ich sicher sein, dass auf VEOH angebotene Filme legal als Stream auf unserer Website angeboten werden dürfen? Wie kann ich mich da absichern?

Die einzige sinnvolle Antwort ist: Indem du einen Anwalt dazu befragst. Nur der wird dir eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen, auf die du dich auf verlassen und ggf. später berufen kannst.

Gruß, Jan.

Hallo

aus meiner Sicht wäre hier eine schriftliche Bestätigung der VEOH nebst Vereinbarung einer Kostenübernahme bei Haftungsfällen ein gangbarer Weg.

Allerdings müsste man sich das Konzept Ihrer Webseite und die Übernahme von Inhalten von VEOH genauer ansehen, um hier eine wirklich belastbare Aussage treffen zu können.

Viele Grüße
Bernhard Kelz