Hallo,
auf Grund deiner Fragestellung muss ich dich zu erst auf den Hinweis zu Rechtsfragen verweisen:
=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
___________________________________________________
Daher hier nur eine abstrakte Antwort:
Ob das Angucken eines Streams in Deutschland durch das Urhebergesetz (UrhG) untersagt ist, ist in der Rechtswissenschaft nicht einheitlich geklärt. Das Bereitstellen stellt zweifelsohne einen Verstoß dar, der soweit er im geschäftenlichen Verkehr erfolgt sogar eine Straftat darstellt. Um sich Gesetzeskonform zu verhalten ist für jedes bereitgestellte Werk das Einverständnis des Urhebers bzw. dessen Rechteverwalters notwendig. So etwas wird in aller Regel über einen Lizenzvertrag geregelt, der auch die kostenlose Bereitstellung anbieten kann.
Ich hoffe ich konnte weiter helfen. Ansonsten gerne wieder anfragen.
Viele Grüße
Michael
=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…