Filmen und Onlinestellen von Auftritten

Hallo,

ein Bekannter von mir ist beruflich DJ bzw. Eventmanager. Nun bat er mich, dass ich eine Art Dokumentation über ihn drehe, da ich ein relativ gutes Filmequipment (zumindest für den Anfang) besitze. Außerdem würde er es den Diskothekenbetreibern bzw. Veranstaltern mit anbieten, dass ich Trailer der Events mache. Um Rechnungen schreiben zu können würde ich hierfür ein Gewerbe anmelden.

Die Werke würde ich natürlich gerne (vorallem auch als Referenzen) online zur Verfügung stellen. Um die Einwilligung der Veranstalter mache ich mir keine Sorgen, allerdings wird auf den Veranstaltungen natürlich haufenweise urheberrechtlich geschützte Musik gespielt.
Wie verhält sich das? GEMA wird ja für die öffentliche Aufführung sowieso gezahlt und ich greife den Ton auch nicht digital ab, sondern nehme in über diverse Mikrofone auf (macht das einen Unterschied).

  1. Wäre es also verboten oder erlaubt, wenn ich meine geschnittenen Filme dann verbreite und die Dienstleistung des Filmens und des Schnitts berechne?

  2. Ich würde einige Werke natürlich auch (nach Dreherlaubnis) selbst veröffentlichen. Hierfür ist Youtube natürlich DAS Medium. Wie kann ich verhindern, insofern das alles erlaubt ist, was ich da tue, dass Youtube durch das Analysieren der Tracks automatisch mein Video in „einigen Ländern“ sperrt?

Ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann :smile:
Vielen Dank im Voraus.

Die Werke würde ich natürlich gerne (vorallem auch als
Referenzen) online zur Verfügung stellen. Um die Einwilligung
der Veranstalter mache ich mir keine Sorgen,

Solltest du aber! Lass dir das schriftlich geben!

Wie verhält sich das? GEMA wird ja für die öffentliche
Aufführung sowieso gezahlt und ich greife den Ton auch nicht
digital ab, sondern nehme in über diverse Mikrofone auf (macht
das einen Unterschied).

Das „abgreifen“ ist kein Problem, auch das „bearbeiten“ nicht, das „Veröffentlichen“ ist aber das Problem. Hier fällt GEMA an. Egal ob es auf der Veranstaltung abgespielt wurde oder nicht.

  1. Wäre es also verboten oder erlaubt, wenn ich meine
    geschnittenen Filme dann verbreite und die Dienstleistung des
    Filmens und des Schnitts berechne?
  • Scheiden und Filmen = kein Problem!
  • Verbreiten / Verkaufen = Problem!
  1. Ich würde einige Werke natürlich auch (nach Dreherlaubnis)
    selbst veröffentlichen.

Nur wenn du die entsprechenden Rechte an der Musik, den Künstlern und zuletzt der gezeigten Personen hast. Sonst ists ein Rechtsbruch…

Hierfür ist Youtube natürlich DAS
Medium. Wie kann ich verhindern, insofern das alles erlaubt
ist, was ich da tue, dass Youtube durch das Analysieren der
Tracks automatisch mein Video in „einigen Ländern“ sperrt?

Kannst du nicht!

Selbst wenn du die Rechte an allem erworben hast und verbreiten darfst, kannst du Youtube nicht vorschreiben was die sperren und was nicht.

Ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann :smile:
Vielen Dank im Voraus.

Hi, ich denke dass hierfür die Gema der optimale Ansprechpartner ist. Gruß, Bramante

Vielen Dank für deine aufschlussreiche Antwort.

Die Werke würde ich natürlich gerne (vorallem auch als
Referenzen) online zur Verfügung stellen. Um die Einwilligung
der Veranstalter mache ich mir keine Sorgen,

Solltest du aber! Lass dir das schriftlich geben!

Das hatte ich auf jeden Fall vor im Zuge der Dreherlaubnis.

Wie verhält sich das? GEMA wird ja für die öffentliche
Aufführung sowieso gezahlt und ich greife den Ton auch nicht
digital ab, sondern nehme in über diverse Mikrofone auf (macht
das einen Unterschied).

Das „abgreifen“ ist kein Problem, auch das „bearbeiten“ nicht,
das „Veröffentlichen“ ist aber das Problem. Hier fällt GEMA
an. Egal ob es auf der Veranstaltung abgespielt wurde oder
nicht.

Konnte nichts finden, wie sind da die Gebühren?

  1. Wäre es also verboten oder erlaubt, wenn ich meine
    geschnittenen Filme dann verbreite und die Dienstleistung des
    Filmens und des Schnitts berechne?
  • Scheiden und Filmen = kein Problem!
  • Verbreiten / Verkaufen = Problem!

außer ich zahle GEMA, richtig?

  1. Ich würde einige Werke natürlich auch (nach Dreherlaubnis)
    selbst veröffentlichen.

Nur wenn du die entsprechenden Rechte an der Musik, den
Künstlern und zuletzt der gezeigten Personen hast. Sonst ists
ein Rechtsbruch…

Die ersten beiden Punkte wären ja mit Zahlung von GEMA-Gebühren abgehandelt, oder? Punkt 3 ist eine andere Sache um die ich mich kümmern muss.

Hierfür ist Youtube natürlich DAS
Medium. Wie kann ich verhindern, insofern das alles erlaubt
ist, was ich da tue, dass Youtube durch das Analysieren der
Tracks automatisch mein Video in „einigen Ländern“ sperrt?

Kannst du nicht!

Selbst wenn du die Rechte an allem erworben hast und
verbreiten darfst, kannst du Youtube nicht vorschreiben was
die sperren und was nicht.

Nachdem ich GEMA-Gebühren zahle, könnte ich es aber selbst hosten, ja? Bei Youtube hat man ja augenscheinlich keine Chance …

Ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann :smile:
Vielen Dank im Voraus.

Danke Danke Danke noch mal!

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Das „abgreifen“ ist kein Problem, auch das „bearbeiten“ nicht,
das „Veröffentlichen“ ist aber das Problem. Hier fällt GEMA
an. Egal ob es auf der Veranstaltung abgespielt wurde oder
nicht.

Konnte nichts finden, wie sind da die Gebühren?

Google ist dien Freund: https://www.gema.de/ad-tarife

  1. Wäre es also verboten oder erlaubt, wenn ich meine
    geschnittenen Filme dann verbreite und die Dienstleistung des
    Filmens und des Schnitts berechne?
  • Scheiden und Filmen = kein Problem!
  • Verbreiten / Verkaufen = Problem!

außer ich zahle GEMA, richtig?

Richtig! Wobei auch Rechte der aufführenden Künstler zuklären sind (GVU/Leistungsschutz) und natürlich die Persönlichkeitsrechte der anwesenden/gelimten Personen. Oft können dir die Veranstalter selbst die Rechte übergeben das sie die meisten vertraglich selbst haben.

  1. Ich würde einige Werke natürlich auch (nach Dreherlaubnis)
    selbst veröffentlichen.

Nur wenn du die entsprechenden Rechte an der Musik, den
Künstlern und zuletzt der gezeigten Personen hast. Sonst ists
ein Rechtsbruch…

Die ersten beiden Punkte wären ja mit Zahlung von
GEMA-Gebühren abgehandelt, oder? Punkt 3 ist eine andere Sache
um die ich mich kümmern muss.

Aufführende Künstler = Gleistungsschutz = GVU… das hat nichts mit der GEMA zu tun. Die GEMA ist „nur“ für die Komponisten bzw. Werk-Erschaffer da.

Hierfür ist Youtube natürlich DAS
Medium. Wie kann ich verhindern, insofern das alles erlaubt
ist, was ich da tue, dass Youtube durch das Analysieren der
Tracks automatisch mein Video in „einigen Ländern“ sperrt?

Kannst du nicht!

Selbst wenn du die Rechte an allem erworben hast und
verbreiten darfst, kannst du Youtube nicht vorschreiben was
die sperren und was nicht.

Nachdem ich GEMA-Gebühren zahle, könnte ich es aber selbst
hosten, ja? Bei Youtube hat man ja augenscheinlich keine
Chance …

Kannst du dann hosten wo/wie du willst, solange die Rechte geklärt sind!

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Das „abgreifen“ ist kein Problem, auch das „bearbeiten“ nicht,
das „Veröffentlichen“ ist aber das Problem. Hier fällt GEMA
an. Egal ob es auf der Veranstaltung abgespielt wurde oder
nicht.

Konnte nichts finden, wie sind da die Gebühren?

Google ist dien Freund: https://www.gema.de/ad-tarife

auf die Seite bin ich auch gestoßen, allerdings weiß ich nicht so recht, was da nun zutrifft :frowning: Und mit dem Inhalt der Dokumente kann ich auch nicht so richtig etwas anfangen.

  1. Wäre es also verboten oder erlaubt, wenn ich meine
    geschnittenen Filme dann verbreite und die Dienstleistung des
    Filmens und des Schnitts berechne?
  • Scheiden und Filmen = kein Problem!
  • Verbreiten / Verkaufen = Problem!

außer ich zahle GEMA, richtig?

Richtig! Wobei auch Rechte der aufführenden Künstler zuklären
sind (GVU/Leistungsschutz)

Also die Rechte des DJ’s? Heißt das, dass ich mich vergewissern muss, dass er dort überhaupt diese Musik abspielen darf oder aber, dass ich ihn bei seiner Arbeit filmen darf?

und natürlich die
Persönlichkeitsrechte der anwesenden/gelimten Personen.

Okay

Oft können dir die Veranstalter selbst die Rechte übergeben das
sie die meisten vertraglich selbst haben.

Betrifft das jetzt die Persönlichkeitsrechte, GEMA oder beides?

  1. Ich würde einige Werke natürlich auch (nach Dreherlaubnis)
    selbst veröffentlichen.

Nur wenn du die entsprechenden Rechte an der Musik, den
Künstlern und zuletzt der gezeigten Personen hast. Sonst ists
ein Rechtsbruch…

Die ersten beiden Punkte wären ja mit Zahlung von
GEMA-Gebühren abgehandelt, oder? Punkt 3 ist eine andere Sache
um die ich mich kümmern muss.

Aufführende Künstler = Gleistungsschutz = GVU… das hat
nichts mit der GEMA zu tun. Die GEMA ist „nur“ für die
Komponisten bzw. Werk-Erschaffer da.

Muss ich mir die Erlaubnis vom Aufführenden oder von der GVU holen?

Ich bin unendlich dankbar für die bisherigen Antworten. Das hat mir schon mal ein ganzes Stück weitergeholfen.

Hallo,

mit dem Thema GEMA und Filme kenne ich mich nicht besonders gut aus.

Ich kann nur den Tipp geben, nicht sofort ein „Gewerbe“ anzumelden, da dann
nicht unerheblich Gewerbesteuern fällig werden.

Aus Filmemacher ist es doch eine künstlerische Tätigkeit, die u.a. auch eventuell
mit nur 7 % MWSt. auskommt.

LG
Hermann

Zu allererst muss ich sowieso das Rechtliche klären.
Ob ich dann ein Gewerbe anmelde oder unter welchen Bedingungen ich wie Rechnungen schreibe, das werde ich dann mit einem Steuerberater klären. Gibt da ja bestimmte Jahressummen, bei dessen nichterreichen ich keine Gewerbesteuer zahlen muss o.ä., aber das ist ein anderes Thema. Danke trotzdem!

Google ist dien Freund: https://www.gema.de/ad-tarife

auf die Seite bin ich auch gestoßen, allerdings weiß ich nicht
so recht, was da nun zutrifft :frowning: Und mit dem Inhalt der
Dokumente kann ich auch nicht so richtig etwas anfangen.

Sorry, aber die Arbeit musst du dir schon selbst machen. So verstehst du die Zusammenhänge auch besser…

Richtig! Wobei auch Rechte der aufführenden Künstler zuklären
sind (GVU/Leistungsschutz)

Also die Rechte des DJ’s? Heißt das, dass ich mich
vergewissern muss, dass er dort überhaupt diese Musik
abspielen darf oder aber, dass ich ihn bei seiner Arbeit
filmen darf?

DJ, Tänzer, Musiker…im Grunde ja! Wobei die Veranstalter selbst dir diese Rechte in der Regel durchreichen können.

und natürlich die
Persönlichkeitsrechte der anwesenden/gelimten Personen.

Okay

Oft können dir die Veranstalter selbst die Rechte übergeben das
sie die meisten vertraglich selbst haben.

Betrifft das jetzt die Persönlichkeitsrechte, GEMA oder
beides?

Jenachdem…meist Beides.

Aufführende Künstler = Gleistungsschutz = GVU… das hat
nichts mit der GEMA zu tun. Die GEMA ist „nur“ für die
Komponisten bzw. Werk-Erschaffer da.

Muss ich mir die Erlaubnis vom Aufführenden oder von der GVU
holen?

Ich meinte die GVL, sorry… kleiner Verschreiber!
Guggst du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Verwertungsgesellschaft

Insofern der Aufführende (wenn Profi dann ist das meistens so…), dann mit der GVL sprechen. Ein extra Einwilligung vom Aufführenden selbst schadet aber nie. Letztenendes hat immer der Aufführende oder der Urheber das letzte Wort im Bezug zur Verwertung ihrer Leistung oder Werke. Da ist es immer gut auch direkt etwas von Urlheber/leistungeerbringer in der Hand zu haben.

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Du warst mir eine riesen Hilfe! Vielen Dank. Unglaublich nett von dir, dass du dir die Zeit genommen hast.
Ich fasse das noch mal kurz zusammen:

Ich hole mir vom Veranstalter eine Dreherlaubnis. In dieser übertragt er mir, insofern er es darf, die „Erlaubnis“ der GEMA und der Persönlichkeitsrechte(in der Regel sowieso öffentliche Veranstaltungen), sowie überhaupt der Dreharbeiten.
Nachdem dies erledigt ist, besorge ich mir eine Einwilligung vom Aufführenden, welches in nahezu allen Fällen der DJ sein wird, plus etwaiger Tänzer(innen) und anderer Beauftragten.
Zusätzlich brauche ich eine Genehmigung der GVL.

Dann kann es losgehen. Ich filme, postproduziere, verkaufe, veröffentliche (je nach Vereinbarung mit dem Veranstalter), was das Zeug hält.

Ausstehende Fragen:
Den Punkt GVL habe ich nicht so richtig verstanden.
ist nicht

  1. der Veranstalter bei der GVL meldepflichtig?
  2. sowieso Anteilig der GVL-Beitrag in der GEMA enthalten und er kann mir somit auch diese Rechte weiterreichen?

Jain :smile: du bringst da noch ein wenig durcheinander…

Schreib mich bitte mal über [email protected] an!

Hallo,
vielleicht kanns du Youtube erklären dass es um einen DJ handelt und so löst sich vielleicht das Problem, sonst weiss ich nicht was du tuen kannst, leider. Viele Grüsse noch
Adler

sorry, keine Ahnung

Hallo,

die Nutzung von Musik in deinem Werken ist kein Problem.

Du musst deinen Film nur bei der GEMA anmelden.

Das geht sehr einfach mit diesem Formular:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutze…

Die Werkdatenbanknummer der Musiktitel ist ebenfalls einfach zu finden:

https://online.gema.de/werke/

Und schwuppdiwupp werden dich auch die Urheber lieben, deren Musik du in deinem Filmen verwendest, weil sie dafür von der GEMA Tantiemen bekommen.

Dass YT die Videos sperrt kannst du gar nicht verhindern. das machen die oft schon aus Gründen der Provokation.

Bau dir eine Webseite auf die du deine Videos stellst und mache einfach kurze Werbevideos auf YT um von dort auf deine Seite zu verlinken. So machen es alle Profiunternehmen, die ich kenne. Ebenso dienen Twitter, G+, FB und Co. nur um deine Seite zu bewerben!

Bei Fragen immer vorher die GEMA anrufen! Oder, die Frage öffentlich über GEMA-Dialog bei Facebook stellen.

Gruß
Karin

  1. Wäre es also verboten oder erlaubt, wenn ich meine
    geschnittenen Filme dann verbreite und die Dienstleistung des
    Filmens und des Schnitts berechne?

  2. Ich würde einige Werke natürlich auch (nach Dreherlaubnis)
    selbst veröffentlichen. Hierfür ist Youtube natürlich DAS
    Medium. Wie kann ich verhindern, insofern das alles erlaubt
    ist, was ich da tue, dass Youtube durch das Analysieren der
    Tracks automatisch mein Video in „einigen Ländern“ sperrt?

Ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann :smile:
Vielen Dank im Voraus.

Nach meiner Ansicht entsteht durch das Filmen der Veranstaltung ein neues Werk, für das der Filmende ein eigenes Urheber- und Nutzungsrecht beanspruchen kann.
Die Rechteinhaber der aufgenommenen Sequenzen dürfen dem Urheber des Filmwerkes eine weitere Nutzung nicht verwehren.

Gruß
Formator

hallo

zu 1:

wird der fertige trailler nach zuschnitt nicht mit neuer hintergrundmusik hinterlegt?dann ist das ok vom urheber dringend nötig, nicht dass du im nachhinein noch von diesem angegangen wirst.

am besten der dj den du begleitest soll einen seiner eigenen tracks oder remixe zur beschallung bereitstellen und dann hat jeder was davon und es gibt keinen stress mit dritten.

2: wenn du einen anderen originalen track nimmst und das youtube tool diesen erkannt ist dein video gesperrt. du kannst dann alternativ bei youtube lizenzfreie musik raussuchen und damit deinen beitrag beschallen, aber nicht alles was lizenzfrei ist gefällt oder ist passend, daher gibt es nur zwei möglichkeiten.

selber einen track machen oder urheber fragen, doch das kann teuer werden