Hallo,
ein Bekannter von mir ist beruflich DJ bzw. Eventmanager. Nun bat er mich, dass ich eine Art Dokumentation über ihn drehe, da ich ein relativ gutes Filmequipment (zumindest für den Anfang) besitze. Außerdem würde er es den Diskothekenbetreibern bzw. Veranstaltern mit anbieten, dass ich Trailer der Events mache. Um Rechnungen schreiben zu können würde ich hierfür ein Gewerbe anmelden.
Die Werke würde ich natürlich gerne (vorallem auch als Referenzen) online zur Verfügung stellen. Um die Einwilligung der Veranstalter mache ich mir keine Sorgen, allerdings wird auf den Veranstaltungen natürlich haufenweise urheberrechtlich geschützte Musik gespielt.
Wie verhält sich das? GEMA wird ja für die öffentliche Aufführung sowieso gezahlt und ich greife den Ton auch nicht digital ab, sondern nehme in über diverse Mikrofone auf (macht das einen Unterschied).
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Wäre es also verboten oder erlaubt, wenn ich meine geschnittenen Filme dann verbreite und die Dienstleistung des Filmens und des Schnitts berechne?
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Ich würde einige Werke natürlich auch (nach Dreherlaubnis) selbst veröffentlichen. Hierfür ist Youtube natürlich DAS Medium. Wie kann ich verhindern, insofern das alles erlaubt ist, was ich da tue, dass Youtube durch das Analysieren der Tracks automatisch mein Video in „einigen Ländern“ sperrt?
Ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann
Vielen Dank im Voraus.