Hallo Lemmy,
danke für deinen Hinweis …
Ich habe auf der Gema-Seite einen Tarif T entdeckt.
Auszug:
Vergütungssätze T
Für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires bei Filmvorführungen
1.1.2010 (27)
…
III. Allgemeine Bestimmungen
- Geltungsbereich
Die Vergütungssätze T gelten für Musikwiedergabe bei einzelnen Filmvorführungen, unabhängig von der
Art der Musikwiedergabe (z.B. Tonspur eines Tonfilmes oder musikalische Untermalung eines Stummfil-
mes) und von der Art des Filmes (z.B. Spielfilm oder Kurzfilm).
Für die Musikwiedergabe von Filmtheatern in regelmäßigen Filmvorstellungen finden die Vergütungssätze
T-F, für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires bei regelmäßigen Filmvorführungen außer in
Filmtheatern die Vergütungssätze T-R Anwendung.
Und der könnte IMHO damit was zu tun haben.
LG MrMOON
Deshalb mit der Gema in Verbindung setzen!
Mein Bescheidener „Nicht-Experten-Rat“