Filmvorführung in Club / Disco: Kosten für Lizenz

hallo zusammen,

wir betreiben einen kleinen club und möchten gerne einmal monatlich eine filmnacht ins leben rufen…

geplant ist via beamer & dvd den film vorzuführen. ein unkostenbeitrag i.h.v. 5eur soll erhoben werden.

  1. wie hoch ist ca. die lizenzgebühr für eine einmalige öffentliche vorführung einer dvd…?

  2. wie bringe ich die lizenzrechteinhaber der jeweiligen filme in erfahrung…?

vielen dank für eure hilfe!!!

Guten Morgen Mero,

wende dich an die GEMA

www.gema.de

Dort kannst du dich einlesen oder findest deine zuständige Bezirksdirektion (würd ich dir empfehlen).

Viel Spaß bei den Filmnächten.

MrMOON

wende dich an die GEMA

Mal wieder ein Top-Expertenrat.
Was, bitte, sollte die GEMA mit den Aufführungsrechten an Filmen zu tun haben?

l.

Hi,

geplant ist via beamer & dvd den film vorzuführen. ein
unkostenbeitrag i.h.v. 5eur soll erhoben werden.

die öffentliche Vorführung normaler Kauf-DVDs ist grundsätzlich nicht gestattet. Deshalb steht das auch auf jeder DVD. Ihr müsstet für eure Zwecke eine DVD mit Aufführungsrechten ausleihen.

  1. wie hoch ist ca. die lizenzgebühr für eine einmalige
    öffentliche vorführung einer dvd…?

Völlig unterschiedlich. Hängt vom Rechteinhaber ab, vom Alter des Films, Laufdauer usw.

  1. wie bringe ich die lizenzrechteinhaber der jeweiligen filme
    in erfahrung…?

Da hilft dir der Verband der Filmverleiher weiter. Der hat auch ein entsprechendes Merkblatt für Fälle wie euren im Angebot:

http://vdfkino.de/verwertung/Merkblatt-Verwertung.pdf

Gruß,

lemmy

Hallo Lemmy,

danke für deinen Hinweis …

Ich habe auf der Gema-Seite einen Tarif T entdeckt.


Auszug:

Vergütungssätze T

Für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires bei Filmvorführungen

1.1.2010 (27)

III. Allgemeine Bestimmungen

  1. Geltungsbereich

Die Vergütungssätze T gelten für Musikwiedergabe bei einzelnen Filmvorführungen, unabhängig von der
Art der Musikwiedergabe (z.B. Tonspur eines Tonfilmes oder musikalische Untermalung eines Stummfil-
mes) und von der Art des Filmes (z.B. Spielfilm oder Kurzfilm).

Für die Musikwiedergabe von Filmtheatern in regelmäßigen Filmvorstellungen finden die Vergütungssätze
T-F, für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires bei regelmäßigen Filmvorführungen außer in
Filmtheatern die Vergütungssätze T-R Anwendung.


Und der könnte IMHO damit was zu tun haben.

LG MrMOON

Deshalb mit der Gema in Verbindung setzen!

Mein Bescheidener „Nicht-Experten-Rat“

Hi,

Ich habe auf der Gema-Seite einen Tarif T entdeckt.

das hat nichts mit den Aufführungsrechten des Films zu tun, sondern mit den Aufführungsrechten eventuell in einem Film verwendeter Musik von GEMA-Mitgliedern.

lemmy