Finanzamt Aufnahme gewerblicher Tätigkeit Steuernummer Problem

Also erstmal die Ausgangssituation.
Ich hab Ende letzten Jahres ein Gewerbe angemeldet. Hab dann auch von Finanzamt der Bogen zur  Aufnahme einer Gewerblichen Tätigkeit ausgefüllt.
Das ganze läuft unter der KleingewerbeRegel und geht um den Bereich Fotografie, tut aber meiner Meinung nichts zum eigentlichen Problem.

Ich hab nachdem ich den Bogen ausgefüllt abgegeben habe meine Steuernummer bekommen. Soweit alles gut.
Jetz schrieben sie mir bereits im Januar, ich solle den Bogen zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit endlich abgeben. Hab dort dann angerufen und mir wurde gesagt das war wohl ein Fehler und solle den Zettel zerreissen.

Nun im Juni bekomm ich wieder ein Schreiben ich hätte nicht auf das letzte Schreiben reagiert, mit androhung einer Geldstrafe.
Ich würde das gerne mit der „Briefschreiberin“ persönlich klären, nun ist diese natürlich bis nächste Woche im Urlaub.

Deshalb nun hier meine eigentliche Frage, weil mich das ganze ein bisschen belastet.
Kann der Fehler bei mir liegen? Wenn ich meine Steuernummer bekomm hab bedeutet das doch das ich soweit alles ausgefüllt und abgegeben habe?

Liebe Grüße
Anne

Servus,

(1) solche Sachen macht man NIEMALS telefonisch und auf Zuruf.
(2) für das Versäumen von Abgabefristen von was auch immer gibt es KEINE Geldstrafen.
(3) es spricht nichts dagegen, das Teil halt in Gottes Namen nochmal reinzugeben, dann hat die Seele Ruhe. Wenn daraufhin noch eine weitere Steuernummer zugeteilt werden sollte, SCHRIFTLICH anfragen, welche denn jetzt gilt.

Ach, und ganz vergessen: (4) Eine „Kleingewerberegelung“ gibt es im deutschen Steuerrecht nirgends.

Schöne Grüße

MM

(2) genau heißt es im schreiben „Falls Ihre Antwort nicht innerhalb der Frist eingeht, werde ich gegen Sie gemäß §333 Abgabenordnung ein Zwagsgeld in Höhe von 250€ festsetzen. Zwangsgelder können wiederholt auferlegt werden, bis Sie der Aufforderung nachgekommen sind. …“

zu (3) ich sehs dann einfach schon kommen das ich dann gerenne hab um das ganze wegen der zwei Steuernummern zu klären. Also kläre ich es doch besser jetz direkt.

zu (4) ok falsch ausgedrückt aber tut ja auch nichts zum Problem .

und zu (1) mein Plan ist nachmittags hin zu gehen, ist allerdings nur Donnerstags möglich . Bzw jetz ist die betreffende Frau ja erstmal im Urlaub. Also könnte ich frühstens nächste Woche Donnerstag hin, und Freitag endet ihre „Frist“

Schall und Rauch
Servus,

und was hast Du vom Hingehen nachher in der Tasche bzw. im Ordner?

Ganz genau gleich viel wie beim Anrufen.

Ziemlich schlechte Basis für den Start eines Unternehmens, solche Dinge, von denen was abhängt, ohne jede Dokumentation zu machen.

Schöne Grüße

MM

Servus,

(2) genau heißt es im schreiben "Falls Ihre Antwort nicht
innerhalb der Frist eingeht, werde ich gegen Sie gemäß §333
Abgabenordnung ein Zwangsgeld in Höhe von 250€ festsetzen.

klar - das wusste ich schon; wobei die Formulierung „Ihre Antwort“ darauf hindeutet, dass es sich nicht um den Fragebogen selber handelt, sondern um eine Rückfrage, die dazu vorgelegt wurde. Zwangsgelder funktionieren ganz anders als Geldstrafen oder Geldbußen; wenn Du magst, kannst Du Dich darum kümmern, wie sowas läuft.

zu (3) ich sehs dann einfach schon kommen das ich dann gerenne hab um das ganze wegen der zwei Steuernummern zu klären.

Gerenne?? Ein Dreizeiler. Genau wie die Kiste vorher bereits mit einem Dreizeiler zu klären gewesen wäre.

Das, was Du jetzt veranstaltest, ist ein Gerenne. Dafür kann das FA aber nichts, und besser ist das überhaupt nicht - im Gegenteil.

Schöne Grüße

MM

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Zwangsgelder funktionieren ganz anders als
Geldstrafen oder Geldbußen;

Insbesondere wichtig ist das Wichtigste überhaupt:

Niemals ein Zwangsgeld bezahlen. Wenn das erst mal bezahlt ist, ist es weg. Aber wenn man (auch nach Festsetzung) die unterlassene Handlung vornimmt, ist der Vollzug einzustellen, § 335 AO.

Insgesamt weiß ich jetzt auch nicht, wo das große Problem liegt. Offenbar fehlt dem Fragesteller das Schreiben vom Finanzamt mit der Nachfrage. Aber auch das kann man mit einem Zweizeiler erfragen.

Und selbstverständlich rennen wir nicht zum Finanzamt und wir rufen dort auch nicht an. Ein Brief oder eine E-Mail kann man abheften. Ein Telefonat oder persönliches Gespräch nicht.

Ist denn überhaupt sichergestellt, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt?

Gerenne?? Ein Dreizeiler. Genau wie die Kiste vorher bereits mit einem Dreizeiler zu klären gewesen wäre.

Das, was Du jetzt veranstaltest, ist ein Gerenne. Dafür kann das FA aber nichts, und besser ist das überhaupt nicht - im Gegenteil.

Ich hab nie behauptet das das ganze Finanzamt schuld ist . Ich hatte gehofft hier Hilft zu bekommen das Problem zu erkennen. Ich würde es ja gerne direkt mit dem Finanzamt klären doch ist wie schon gesagt die Frau gerade im Urlaub.
Es kann ja gut sein das „Ich“ das Problem bin. Jedoch wurde wie schon gesagt meines erachtens meiner Seite alles Ausgefüllt.

Um eine Nachfrage handelt es sich nicht, es bezieht sich auf das Ausfüllen des Fragebogens.
Briefbegin: „das Schreiben vom 20.10.2014 betreffs Aufnahme einer gewerblichen tätigkeit, ist trotz Erinnerung am 23.01.2015 bisher nicht erledigt worden“

So nun hab ich das Schreiben vom 20.10.2014:„Für Zwecke der Besteuerung bitte ich Sie, den beigefügten Fragebogen auszufülleun und bis zum 13.11.2014 unterschrieben zurückzusenden.“

Ja ich könnte den Bogen nochmal ausfüllen. Meine Frage hier war nun allerdings das sich doch daraus das ich im Anschluss an die Abgabe des Fragebogens meine Steuernummer bekommen habe, erklärt das der Fragebogen angekommen sein muss!?

Dokumentation für Existenzgründer
Servus,

Ich hatte gehofft hier Hilft zu bekommen das Problem zu erkennen.

Das Problem ist - wie bereits angedeutet - eine katastrophale Dokumentation in Deinem Unternehmen. Das ist im Augenblick, wo es um nichts Wichtiges geht, überhaupt kein Problem - kann aber ruckzuck zu einem fetten Problem werden, wenn Du Dir nicht etwas Gutes zum Thema Dokumentation einfallen lässt.

Ich würde es ja gerne direkt mit dem Finanzamt klären doch ist wie schon gesagt die Frau gerade im Urlaub.

Ein Dreizeiler wartet, bis sie wieder da ist. Und Urlaub vom 23.01.2015 bis 12.06.2015 hat am Finanzamt kein Mensch. Du hast ja bereits auf die Erinnerung vom 23.01.2015 nicht reagiert, nicht erst jetzt auf die nochmalige Erinnerung mit Zwangsgeldandrohung.

Es kann ja gut sein das „Ich“ das Problem bin. Jedoch wurde wie schon gesagt meines erachtens meiner Seite alles ausgefüllt.

Wenn Du eine normale Dokumentation führtest, könntest Du das innerhalb von Minuten feststellen, indem Du den Vorgang in die Hand nähmst und zuallererst schautest, wie viele Steuernummern insgesamt dabei erwähnt sind; und als zweites die Kopie von Deiner Antwort auf die Erinnerung vom 23.01.2015 hernähmest, diese nochmal kopiertest und ans FA schicktest; damit das Elend zügig fertig wird, zusammen mit einer Kopie Deines Aktenexemplars von dem ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Ja ich könnte den Bogen nochmal ausfüllen.

Das ist nicht nötig; eine schlichte Kopie von Deinem Aktenexemplar reicht, bzw. Ausdruck des Scans, falls Du elektronisch archivierst.

Meine Frage hier war nun allerdings das sich doch daraus das ich im Anschluss an die Abgabe des Fragebogens meine Steuernummer bekommen habe, erklärt das der Fragebogen angekommen sein muss!?

Nein. Erstens weißt Du nicht, wie viele Vorgänge insgesamt offen sind, weil Du Dir die Aktenzeichen bzw. Steuernummern nicht angeschaut hast, unter denen sie geführt werden; zweitens gibt es viele Anlässe, eine Steuernummer zuzuteilen, auch wenn der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung noch aussteht.

So, und jetzt machst Du mal das, was Du auch mit der vorhandenen, sehr lückenhaften Dokumentation machen kannst: Du schaust mal nach, ob alles, was Du seit Sommer 2014 vom Finanzamt gelesen hast, die selbe Steuernummer trägt. Wenn nein, ordnest Du die Vorgänge zusammen, die jeweils zu einer Steuernummer gehören; und dann wird vielleicht schon klarer, was Sache ist.

Schöne Grüße

MM

Sie haben doch überhaupt keine Ahnung von meiner „katastrophalen Dokumentation“ , und natürlich hat kein Mensch von 23.1. bis 12.6 Urlaub. Ich hatte am 24.1. mich bereits drum gekümmert.
Ich werde nun direkt mit dem Finanzamt weiter kommunizieren sobald die urlaubende Frau zurück ist. Sich online hier Hilfe bzw eigentlich nur einen Rat zu suchen schien eindeutig der Falsche weg gewesen zu sein.

Ich wünsch noch einen schönen Tag und bedanke mich für Ihre Bemühungen.

Die Antwort sah ich nun gerade erst. Ich versuchs nochmal kurz zusammenzufassen, und ich bitte meine laienhaften bezeichnungen zu entschuldigen.

Ich selbst bin steuerlich nicht erfasst, ich habe kein Einkommen.
Ich meldete das Gewerbe an und bekam am 20.10.2014 die Aufforderung den Fragebogen bzgl. der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit auszufüllen und abzugeben.

Das tat ich und bekam daraufhin die Steuernummer für das angemeldete Gewerbe.

Am 23.1.2015 bekam ich nun die Erinnerung zur Abgabe des Fragebogens. Ich rief an (gut das mag mein Fehler sein, ich werde nun an schriftlich an die Sache heran gehen) und bekam als Antwort das muss ein Fehler ihrerseits sein.

Nun bekam ich eine erneute Erinnerung mit Bezug auf das schreiben vom 20.10.2014.
Das schreiben vom 20.10.2014 ist die Bitte des Ausfüllens des beliegenden Fragebogens.

Ich meldete das Gewerbe an und bekam am 20.10.2014 die
Aufforderung den Fragebogen bzgl. der Aufnahme einer
gewerblichen Tätigkeit auszufüllen und abzugeben.

Das tat ich

Am 23.1.2015 bekam ich nun die Erinnerung zur Abgabe des
Fragebogens.

Nun bekam ich eine erneute Erinnerung mit Bezug auf das
schreiben vom 20.10.2014.

Na da scheinen ja regelrechte Könner im Finanzamt zu sitzen. Aber gerade wenn man solche Tränen auf der anderen Seite des Schreibtisches sitzen hat, ist es wichtig, belegbare Schritte zu tun. Hast du denn von der ersten Runde eine Kopie behalten?

Servus,

das, was Du bisher beschrieben hast, trägt alle Anzeichen einer katastrophalen Dokumentation.

Auch wenn Du davon nichts wissen magst, nochmal die Grundregeln, gegen die Du bisher verstoßen hast:

  • Korrespondenz mit Behörden, Kunden, Geschäftspartnern etc., von der etwas abhängt, niemals telefonisch oder mündlich. Nur im allerallerdringendsten Notfall Korrespondenz telefonisch und dann mit entsprechender Telefonnotiz.

  • Niemals eingehende Korrespondenz zerreißen, schreddern oder wegwerfen, egal wie überflüssig sie erscheint (Ausnahme: Reklame). Sie bleibt in Gottes Namen zehn Jahre geordnet abgelegt, bevor sie in den Schredder kommt.

  • Keine schriftliche Anfrage von einer Behörde ohne schriftliche Antwort lassen. Im gegebenen Fall wäre das im Januar ein Dreizeiler mit Angabe des Datums der Abgabe, ggf. noch einer Zweitschrift des Fragebogens gewesen.

  • Niemals irgendein ausgefülltes Formular aus der Hand geben, ohne dass davon eine Zweitschrift, Kopie oder ein Scan bei den eigenen Unterlagen bleibt.

Wenn man Behördenkorrespondenz ganz stur und fantasielos führt und dokumentiert, hat sie niemals die Chance, zu so einem raum-, kraft- und zeitfressenden Popanz anzuwachsen.

Schöne Grüße

MM

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  • Niemals eingehende Korrespondenz zerreißen, schreddern oder
    wegwerfen, egal wie überflüssig sie erscheint

Naja, also ich mache von allem Überflüssigem einen Scan und speichere den ab. Das Papier kommt meistens gleich in den Shredder.

Bei Steuererklärungen, Steuerbescheiden, Korrespondenz mit dem Finanzamt kommt sonst ein Haufen Papier zusammen, wo am Ende eh keiner mehr durchsieht. In einem gut strukturierten Dateimanagementsystem findet man schnell alles wieder.

Originalpapier habe ich nur noch, wenn es sich um Verträge handelt. Aber da existiert das Papier NEBEN dem Scan und wird niemals auch nur angeguckt. „Haben“ genügt ja.

Hallo Enno,

sicher geht das so auch, dass man von vornherein nur mit Scans arbeitet und die Papier-Originale nur noch wegen der Hl. Aufbewahrung behält. Mit einer geeigneten Referenzierung geht dann die Papierablage sehr einfach direkt vom Scanner weg in Ordner oder Boxen, die man danach nie wieder in die Hand nimmt.

Man muss sich dann eben in einer Situation, wo vielleicht solche Dinge wie „wo krieg ich Aufträge her?“ mehr unter den Nägeln brennen, noch mit einem Thema extra beschäftigen, und die Beschäftigung damit zahlt sich erst aus, wenn die papierene Dokumentation so umfangreich wird, dass sie im Vergleich zur Arbeit mit Scans unangemessen viel Zeit benötigt.

Aber grundsätzlich ist das schon komfortabel, wenn man nicht mehr blättern muss: Das stimmt schon.

Schöne Grüße

MM

Für mich ist das (auch) ein Effizienzproblem. Hier im Büro sehe ich ständig Leute mit Ordnern unterm Arm herumlaufen, und wenn man fragt, was sie da machen, dann wollten Sie einem Mandanten die nächste Steuervorauszahlung mitteilen oder sich nochmal über einen bestimmten Verfahfrensstand erkundigen.

Dafür ist mir die Zeit zu schade. Sowas muss ich sofort verfügbar haben, wenn ich es benötige. Ein Anrufer, der irgendwas wissen will, hat sich in aller Regel auf das Telefonat vorbereitet. Wenn ich erstmal „Warten Sie, ich rufe Sie in einer halben Stunde zurück“ sagen muss statt den Drops gleich zu lutschen, geht mir zuviel Arbeitszeit verloren.

Außerdem bin ich zu faul zum Schleppen.

Hi,

Ich werde nun direkt mit dem Finanzamt weiter kommunizieren sobald die urlaubende Frau zurück ist.

Auch auf dem FA bleibt nichts einfach liegen weil Frau X 27 Monate im Urlaub ist!

Möglichkeit 1: Zum FA gehen und nach Frau X fragen. „Die hat Urlaub“. „OK, wer ist ihre Vertretung?“. Sachverhalt klären und Gesprächsprotokoll (wann, mit wem, was wurde bespochen) anfertigen.

Möglichkeit 2: Einschreiben mit Klärung des Sachverhaltes unter Nennung der Steuernummer ans FA ohne Nennung einer bestimmten Person schicken. Kommt an, garantiert.

Das Leben kann so einfach sein…

Gruss
K

Möglichkeit 2: Einschreiben mit Klärung des Sachverhaltes
unter Nennung der Steuernummer ans FA ohne Nennung einer
bestimmten Person schicken. Kommt an, garantiert.

am schnellsten und rechtssicher geht das heutzutage per email. die adresse findet man auf den heimatseiten der finanzämter

Das Leben kann so einfach sein…

jo, aber nicht, wenn man extra für ein einschreiben zur post muss, weil man dem FA eine einfache nachricht zukommen lassen will.

gruß inder

Also MIR wäre es wohler wenn ich dem FA einen Rückschein zeigen kann der besagt dass sie meinen Brief bekommen haben als dem FA zu beweisen dass sie eine Email bekommen haben von der sie behaupten sie nicht bekommen zu haben…

Aber jeder wie er/sie mag.