Finanzamt Sachverhaltsklärung

Hallo zusammen,

wenn jemand einen eventuellen zukünftigen Sachverhalt steuerrechtlich klären lassen möchte, kann er sich diesbezüglich an das zuständige Finanzamt wenden und eine verbindliche Auskunft zum Sachverhalt verlangen? Gibt es für eine solche Anfrage beim Finanzamt einen Fachbergriff der beispielsweise im Betreff des Briefes stehen sollte (z.B. Feststellungsgesuch, Sachverhaltsklärung oder ähnliches)?

Vielen Dank

Christian

Servus,

das ist ein Antrag auf verbindliche Auskunft gem. § 89 Abs 2 AO.

Nicht verwechseln mit den gebührenfreien verbindlichen Auskünften, die das FA zu einzelnen Sachverhalten gibt - die gibts bei ESt, KSt, GewSt nicht.

Wichtig ist, dass der vorgelegte Sachverhalt von vornherein konkret und detailliert geschildert wird, sonst werden im ungünstigsten Fall mehrfach Gebühren erhoben.

Schöne Grüße

MM

Zukunftssachverhaltsfreundlicheklärungsanfrage…

mein Vorschlag …

Gruß
vV

Hi,

man kann sich mit allem an das Finanzamt wenden.Ob sie dafür zuständig sind und die Antwort auf die Frage geben oder eher an einen Steuerberater verweisen werden sie Dir schon sagen.

"Bitte um verbindliche Auskunft

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte in folgender Angelegenheit um eine verbindliche Auskunft Ihrerseits:

Mit freundlichen Grüßen
CR"

Gruss
K

Servus,

wie eine verbindliche Auskunft durch das FA funktioniert, steht in der StAuskV. Eine Weitergabe eines Auskunftsersuchens an einen StB ist dort nicht vorgesehen.

Ergänzend gibt es im Zusammenhang Lohnsteuer die gebührenfreie Anrufungsauskunft gem. § 42e EStG; hier ist zu beachten, dass ausschließlich das Gebiet der Lohnsteuer betroffen ist (und nicht das, was nach zwanzig Jahren immer noch als „Lohnsteuerausgleich“ bezeichnet wird, obwohl es diesen Begriff für eine Arbeitnehmerveranlagung schon ewig nicht mehr gibt) .

Eine „einfache Anfrage“ im Sinn von § 89 Abs 1 AO bindet das FA im Gegensatz zur verbindlichen Auskunft im Sinn von § 89 Abs 2 AO nicht, kostet aber auch nichts. Diese wird, falls sie für eine schnelle Antwort zu komplex ist, ebenfalls nicht weitergeleitet, sondern schlicht abgewiesen.

Schöne Grüße

MM

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Hi,

ich meinte ja auch nicht dass das FA die Anfrage an einen Steuerberater weiterleitet sondern antwortet dass das FA der falsche Ansprechpartner ist und darauf verweist einen Steuerberater zu konsultieren. Wir wissen ja nicht worum es beim UP geht.

Gruss
K