Finanzamt verlangt Kopie von Mietvertrag

Hallo,

eine Bekannte von mir wohnt in einer Wohnung des elterlichen Hauses. Die Bekannte zahlt monatlich Ihre Miete in Bar an die Eltern (entspricht dem ortsüblichen Mietspiegel). Die Eltern haben seit Jahren die Instandhaltungskosten von der Einkommensteuer absetzen können. Dieses Jahr verlagt das Finanzamt aber eine Kopie des Mietvertrags. So ein Mietvertrag wurde aber zwischen Eltern und Tochter nicht abgeschlossen. Was nun?

Einen Mietvertrag erstellen, welcher zurückdatiert wird? Eigentlich ist das ja Urkundenfälschung, oder?

Kann mir jemand einen Tipp, was meine Bekannte machen soll?

Danke
Sutti

Hallo,

für unbefristete Mietverträge ist die Schriftform nicht erforderlich.

Gruß,
Christian

Hi Christian,

das hab ich im BGB auch schon gelesen, aber wenn das Finanzamt was schriftliches will, was soll meine Bekannte denn dann machen?

Gruß
Sutti

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Hallo!

das hab ich im BGB auch schon :gelesen, aber wenn das :Finanzamt was schriftliches :will, was soll meine Bekannte :denn dann machen?

Wenn Deine Bekannte noch einmal genau überlegt, war da nicht doch ein Mietvertrag? Na? Siehste!

Bei der Sucherei war bestimmt hilfreich, daß sie die Aktenberge nach einem Formular durchsah, daß nicht jünger war als der gesuchte Mietvertrag. Oder war es ein handschriftlicher 3-Zeiler?

Gruß
Wolfgang

Hallöchen,

das hab ich im BGB auch schon gelesen, aber wenn das Finanzamt
was schriftliches will, was soll meine Bekannte denn dann
machen?

wie Wolfgang schon sagt: Entweder findet sich durch Zufall noch ein Mietvertrag auf einem alten Bierdeckel oder man erklärt dem Finanzamt, daß es einen mündlichen Mietvertrag gab, dessen Inhalt man dem Finanzamt gerne schriftlich bestätigt.

Gruß,
Christian

Gibts irgendwo alte(>8Jahre) Standardmietverträ
Hallo.

Mal als Zwischenfrage, weils mich interessiert.

Ich wüßte nichtmal wie der genannte 3 Zeiler auszusehen hätte.
Bitte kurzes Beispiel.

Und dann hätte ich gerne gewußt ob man irgendwo alte (>8Jahre) Standardmietverträge als Vordruck herbekommen kann?

Danke und Gruß
Robert

Hallo exc,

lt. BGB mag das war sein, aber gerade bei Mietverträgen mit den eig. Kindern stellt das FA gern auf die sog. Fremdüblichkeit hin. D.h. es wird verglichen, ob man die gleiche Gestaltung ggü. einem völlig Fremden auch so durchgeführt hätte.
Und zumindest in unserer Gegend ist ein mündlicher Mietvertrag wohl nicht üblich. Und das das Geld bar gezahlt wurde macht die Beweislage auch nicht gerade besser.

Gruß
Daniel

Eidesstattliche Versicherung
Hallo Zusammen,

kann man nicht eidesstattlich versichern, daß man vor x Jahren mündlich einen Mietvertrag mit folgendem Inhalt geschlossen hat:

Und dann folgt ein neues Formular?

Grüße
gordie

P.S. Dann haben die Bürokraten ihr Formular und niemand braucht „lange zu suchen“

Hi,

lt. BGB mag das war sein, aber gerade bei Mietverträgen mit
den eig. Kindern stellt das FA gern auf die sog.
Fremdüblichkeit hin. D.h. es wird verglichen, ob man die
gleiche Gestaltung ggü. einem völlig Fremden auch so
durchgeführt hätte.
Und zumindest in unserer Gegend ist ein mündlicher Mietvertrag
wohl nicht üblich. Und das das Geld bar gezahlt wurde macht
die Beweislage auch nicht gerade besser.

das ist mir alles klar. Was ich mit meinem Artikel sagen wollte: Es besteht kein Zwang dafür, ein altes Dokument präsentieren zu müssen, weil es schlicht keins geben mußl. Insofern: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß,
Christian