Finanzfrage Immobiliendarlehen

Hallo allerseits,

ich möchte nicht allzusehr in die Details gehen, aber es geht umd Folgendes: vor einiger Zeit habe ich (bzw mein Mann) ein Darlehen aufgenommen, um ein Haus zu bauen. Das soll jetzt verkauft werden. Die Bank will nicht, dass die Käufer das Darlehen übernehmen, dafür sollen wir aber zusätzlich noch eine Riesensummen Strafe zahlen, weil wir halt aus dem vertrag raus wollen.

Ich habe davon noch nie was gehört, ist das rechtens?

Lg,
Jeanette

Hallo Jeanett, es handelt sich um so wass wie eine Entschädigung für die Bank. http://www.finanztip.de/baufinanzierung/vorfaelligkeitsentschaedigung-kredite/ Aber so ganz durchblickt, habt ich das auch noch nicht.

Hallo Jeanette!

ja, leider ist das rechtens. In § 502 BGB steht sogar explizit, dass die Banken als Darlehensgeber ein Recht auf eine Entschädigung haben. Diese nennt ssich Vorfälligkeitsentschädigung. Denn der Bank entsteht ja ein Schaden, weil ihr die Zinsen verloren gehen. Das hatte ich kürzlich erst im Studium, weil das ziemlich aktuell ist, laut meinem Professor. War lustig, haben lange diskutiert. Die Banken gewinnen am Ende leider immer…
Am besten kommt ihr weg, wenn ihr eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung habt!! Lasst das mal prüfen! Ansonsten kannst du hier mal nachlesen http://www.widerruf-immobiliendarlehen.org/kredit-abloesen/ . Ich würde euch empfehlen, die etwaige Summe der Vorfälligkeitsentschädigung auf den Kaufpreis der Immobilie draufzuschlagen!! Dann habt ihr keine zusätzlichen Kosten. Viel Glück!!!

Ist doch Quatsch, was du da faselst. Der Käufer ist bereit einen bestimmten Preis zu bezahlen, egal wie der Verkäufer diesen zusammensetzt. Wenn der Preis ausgereizt ist, dann kannst du dem Käufer erzählen was du willst, der sagt höchstens: Leck mich!

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Das ist die Entschädigung für entgangene Zinsen bei vorzeitiger Auflösung des Darlehensvertrages.
Mit der man aber immer noch günstiger weg kommen kann, als wenn der Vertrag bis zum Ende bedient werden müßte.
Lohnt sich z.B. bei ´nem Lottogewinn.
ramses90

Sorry, es ist quatsch, was du sagst. Wenn ich Verkäufer bin, dann kann ich doch den Preis für meine Immobilie so festlegen, wie ich es möchte und natürlich auch dem Wert entsprechend eine Verkaufssumme festlegen. Es ist natürlich schwer, den Preis im Nachhinein zu erhöhen, wenn ich bereits einen Käufer habe, aber davor…woher soll der Käufer denn wissen, woraus ich den Preis zusammensetze. Wenn meine Immobilie das hergibt, dann würde ich die Summe für die Vorfälligkeit auf den Preis draufschlagen!

Damit unterstellst du doch, dass der Verkäufer vorher den Preis nicht ausgereizt hat. Hat er aber, vermuten wir zumindest mal, wir wollen hier ja niemandem Naivität unterstellen, zumindest nicht in solchen Sachen…

Hallo Jeanette,

evt. könntet ihr die Vorfälligkeitsentschädigung mal nachrechnen (lassen), manchmal berücksichtigen Banken z.B. mögliche Sondertilgungen nicht angemessen. Zudem hat die Bank auch Verhandlungsspielraum.

Zudem könnte es ja sein, dass ihr z.B. eine Eigentumswohnung kauft, und das Darlehen auf eine neues Objekt anwendet (sofern die Bank mitspielt). Was dabei halt nicht geht, ist nun schnell von 5% Zins auf 2% zu wechseln.

Es geht hierbei um den entgangenen Zinsschaden den die Bank erleidet hat. Wann haben Sie denn den Darlehensvertrag mit der Bank unterschrieben? Also welches Jahr? Vielleicht gibt es eine falsche Widerruferklärung im Baufinanzierungsvertrag?

Warum leider? Wenn du das erst wirklich durchgegangen bist, solltest du verstehen was ein Schadensersatz wegen vertragswidrigen verhalten ist.

Hallo,

vielen Dank erstmal für eure Antworten. Wir haben einen Anwalt kontaktiert, der uns erstmal ein bisschen beruhigt hat. Wenn das alles durch ist, werde ich nochmal genauer berichten!

Lg,
Jeanette