Finanzielle Absicherung bei geistig Behinderter

Hallo Leute,

folgendes: Meine Schwester ist mittlerweile 42 und zu 100 % geistig behindert. Sie besucht die Werkstatt für Behinderte und lebt bei meinen Eltern.
Von den Eltern weiß ich, dass sie keine besondere Absicherung besonders für meine Schwester getroffen haben. Sie gehen davon aus, dass meine Schwester als ihre Tochter irgendwann ihren Anteil am Erbe bekommt (Eigentumswohnung) und dort wohnen bleiben kann.

Ich glaube, dass das ziemlich blauäugig ist. Meine Eltern sind übrigens beide ihre gesetzlich festgelegten Betreuer.  Ich kann mir vorstellen dass meine Frage so nicht beantwortet werden kann, aber im Groben vielleicht schon.

Wie sieht es aus, wenn meine Eltern mal nicht mehr sind und meine Schwester lediglich eine Altersrente bekommt? Was wenn sie ein Pflegefall wird und ihre Rente dafür nicht ausreicht um anständig gepflegt zu werden? Kann der Staat ihr z. B. die Wohnung wegnehmen  falls nicht explizit im Testament steht, dass sie lebenslang dort wohnen darf?

LG Melli

Hallo,

Gegenfrage: kann denn deine Schwester überhaupt mal allein in der Wohnung leben?

Wenn nicht, sollte man mal das Gespräch mit der Behinderten-Werkstätte führen, viele die dort arbeiten, leben in betreuten Wohngemeinschaften die vom Träger der Werkstätte oder einer anderen Behindertenhilfe geleitet werden.
Über die Kosten bzw Finanzierung kann der Träger auskunft geben. So könnte ein Wohnplatz mit der Altersrente und ggfs Mieteinnahmen aus der Wohnung finanziert werden, oder das Sozialamt hilft mit.

Ich finde es gut, daß du dir jetzt schon Gedanken darüber machst, denn wahrscheinlich wirst du wohl mal die rechliche Betreuung deiner Schwester übernehmen müssen, wenn eure Eltern dazu nicht mehr in der Lage sind.

Grüße
miamei

Hallo,

das „Problem“ ist/entsteht, wenn die Betroffene nicht (mehr) in der Lage ist, alleine in der eigenen Wohnung zu leben. Dabei geht es weniger um die Frage einer vollkommen objektiven Bewertung bis in die letzte Imponderabilie, sondern eher um die Einschätzung eines nach den Eltern einzusetzenden Betreuers und des zuständigen Gerichts. D.h. wenn man hier - wie überwiegend - auf eher risikominimierende Charaktere trifft (was nicht heißen soll, dass ich nicht auch für diese Sichtweise durchaus Verständnis hätte), dann geht es ggf. recht schnell mit einer Heimeinweisung. Und die will finanziert werden (wie z.B. auch bei jedem älteren Menschen, der aufgrund von Altersgebrechen nicht mehr alleine leben kann). Und in diesem Zusammenhang muss dann natürlich vorhandenes Vermögen (auch aus einem Erbfall erhaltenes Geld und Wertgegenstände wie Immobilien) bis auf das Schonvermögen eingesetzt werden.

Um diesem an sich im Sinne der Allgemeinheit durchaus nachvollziehbaren Verfahren zumindest teilweise zu entgehen, haben sich so genannte Behindertentestamente etabliert, die im Wege einer anzuordnenden Testamentsvollstreckung im Sinne einer Dauervollstreckung den Treuhänder nur dazu berechtigen Werte an die Betroffene herauszukehren, die jeweils unter der Anrechenbarkeitsgrenze liegen.

Gruß vom Wiz

Gegenfrage: kann denn deine Schwester überhaupt mal allein in
der Wohnung leben?

Ja können schon. Sie ist körperlich nicht eingeschränkt. Die Wohnung ist in einem 3-Familienhaus. Also EG die Eltern mit meiner Schwester, ich mit Familie im OG und mein Bruder hat die DG-Wohnung. Das wird aber längerfristig nicht so bleiben was mich betrifft.

Wenn nicht, sollte man mal das Gespräch mit der
Behinderten-Werkstätte führen, viele die dort arbeiten, leben
in betreuten Wohngemeinschaften die vom Träger der Werkstätte
oder einer anderen Behindertenhilfe geleitet werden.
Über die Kosten bzw Finanzierung kann der Träger auskunft
geben. So könnte ein Wohnplatz mit der Altersrente und ggfs
Mieteinnahmen aus der Wohnung finanziert werden, oder das
Sozialamt hilft mit.

Ich hatte schon vorgeschlagen sie in einer Wohngemeinschaft dort zu integrieren. Ein paar Tage hat sie dort dann auch zur Probe gewohnt. Aber meine Eltern wollten das dann doch nicht. Falls es ihr später gesundheitlich möglich ist, wäre das sicher eine gute Lösung für sie. Da müsste ich mich trotzdem nochmal schlau machen.

Ich finde es gut, daß du dir jetzt schon Gedanken darüber
machst, denn wahrscheinlich wirst du wohl mal die rechliche
Betreuung deiner Schwester übernehmen müssen, wenn eure Eltern
dazu nicht mehr in der Lage sind.

So sieht es aus ja