Finanziertes Auto verkaufen

Hallo ihr.
Ich plane mein Auto zu verkaufen da wir ein größeres brauchen.

Mein Auto ist finanziert und wird noch abbezahlt.
Ich wollte es bei wirkaufendeinauto… verkaufen da die sich wohl um die Ablösung bei der Bank kümmern.

Meine Frage ist nun, wie läuft das dann mit der Restschuld da nach dem Verkauf noch ungefähr 12.000€ offen wären.

Muss ich das weiter an die Bank zahlen oder an den Autohändler oder wie läuft das dann ab?

Sorry die vielen Fragen aber es ist das erste mal, dass ich ein Auto finanziere. Das neue Auto wird wieder bar gekauft.

Hallo,

die finanzierende Bank wird ihr Geld zurückhaben wollen. Nicht zuletzt aus dem simplen Grund, dass das Fahrzeug als Sicherheit dient und natürlich nach dem Verkauf als Sicherungsgut nicht mehr zur Verfügung steht.

Der erste Weg führt Dich also zur Bank, um die weiteren Schritte zu klären.

Gruß
C.

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Mir geht es darum, dass sich ja der Händler wohl um alles kümmern würde. Zumindest ist das so laut deren Homepage.
Also ob ich der das Auto aus der Finanzierung auslöst und ich den Rest an den Händler zahle oder ob ich die Raten trotzdem weiter an die Bank zahlen muss.

Der Händler hat keinerlei Mittel in der Hand, die finanzierende Bank dazu zu zwingen, dass sie ihre Sicherheit für eine ungeschickt eingegangene Finanzierung mal eben so freigibt.

Was bedeutet

heißt das, dass der Verkauf 12.000 € weniger bringt, als für die sofortige Tilgung der Restschuld benötigt würden? Oder heißt das nur, dass beim Verkauf noch 12,000 € Restschuld aus der Finanzierung stehen blieben, die aus dem Erlös von z.B. 21.000 € locker getilgt werden können, so dass der Vorgang nur in eine passende Form gegossen werden muss?

Schöne Grüße

MM

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Es bleiben nach dem Kauf noch ca 12.000€ übrig. Deshalb die Frage über wen das im Falle des verkaufs weiter finanziert wird.

So wie ich das auf deren Homepage verstehe, wird das Fahrzeug wohl vom Händler ausgelöst. Also quasi, dass die das komplett bezahlen abzüglich dem wieviel das Auto einbringt.

Oder liege ich da falsch?

Gar nicht. Der Kredit wird zurückgeführt. Aber da das Kreditinstitut der Veräußerung bzw. der vorzeitigen Rückführung des Kredites zustimmen und die Parameter benennen muss (u.a. Vorfälligkeitsentschädigung und ggfs. anfallende Entgelte), gilt wirklich und wahrhaftig dieses hier:

Bevor der Kreditgeber dem Verkauf und der vorzeitigen Ablösung des Kredites nicht zugestimmt hat, sind das alles völlig müßige Überlegungen.

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