Finanziertes, gebrauchtes Fahrzeug hat Mängel. Rückgabe möglich?

Hallo liebe Commuity!
Wir haben einen gebrauchten, finanzierten KIA Sportage (Preis: 14.500 €) bei einem Händler erworben. Dieses Fahrzeug weist nun nicht behebbare Fahr-Mängel auf. Man hat uns gesagt, dass dieser „Mangel“ keiner wäre und dieses Verhalten bei allen baugleichen Fahrzeugen dieser Reihe aus dem Baujahr 2011 vorläge. Für uns ist das eine bewußte Irreführung. Man hat uns somit bewußt ein Fahrzeug angedreht, obwohl man von dem Mangel, der in den Augen des Autohauses ja keiner ist, wußte. Beim Schalten hat der Motor eine verzögerte Reaktion und kommt immer erst 1-2 Sekunden später „in die Gänge“. Wir sollten dann eben mit Gas bzw. Kupplung „spielen“, um dieses Problem zu beheben. dazu sind wir nicht bereit. Umweltbewußtes Fahren sieht anders aus!
Wir möchten das Fahrzeug jetzt zurück geben und wären bereit, im Austausch dafür ein anderes Fabrikat einer gehobenen Klasse (VW Tiguan) zu erwerben. Dieses Fahrzeug steht bereits beim Händler am Hof.
(Wir brauchen wieder ein zugstarkes Fahrzeug, da wir sehr oft mit Hänger fahren müssen und das Auto muss also belastbar sein.)

Nun ist folgendes: Wir haben vom bisherigen Fahrzeug bereits 1750 Euro abgezahlt. Nun will der Händler nochmals 1.000 Euro, um die Nutzung des Fahrzeugs und die Mehrleistung des Motors von 8.000 km wieder auszugleichen.
Der Austauschwagen hat keine Anhängerkupplung (der bisherige hat eine!) und auch keine Winterreifen! Beides müsste erst noch nachgerüstet werden. Er kostet 17.900 €. Anhängerkupplung 800 Euro und der Satz Reifen käme auch noch hinzu, wobei man sich evtl. bereit erklärt hätte, diese zu übernehmen.
Unsere Anwältin rät uns, das Fahrzeug im Rahmen der Wandlung zurück zu geben, ohne einen Austauschfahrzeug zu erwerben. Zu sagen wäre noch, dass das bisherige Fahrzeug bereits 5 x in der Werkstatt war und das Motorreaktionsproblem nicht in den Griff zu bekommen war.
Wir fühlen uns ausgenommen und haben zudem die ganzen Unkosten an der Backe!
Ein gleichwertiges Gebraucht-Fahrzeug steht zurzeit nicht zur Verfügung.

Ein guter Rat, denn was soll dieses hin und her und der Kauf eines Ersatzwagens und das Geschacher mit dem Zubehör ?

Entweder die Sache hat einen Mangel, dann gibt man den Wagen zurück, denn behoben werden kann er ja nach Aussage nicht (was aber Unsinn ist, beheben kann man alles).
Und dann berechnet man eine evtl. Entschädigung für die Nutzung.

Anschließend kauf man sich einen anderen Wagen. Vielleicht auch woanders.

:smile:

Wenn der Mangel nicht im Vertrag erwähnt wurde sieht´sgut aus. Wenn er im Vertrag formuliert wurde, ist die Frage, wie die Benunnung des Mangels ausgelegt werden kann.

Habe ich das richtig verstanden, dass ihr 8000 km gebraucht habt, um festzustellen, dass der Wagen von Anfang an einen eigentlich bekannten Mangel hatte? Und warum war der Wagen 5x in der Werkstatt, wenn der Händler sagt, er hätte nicht diesen Mangel, das wäre bauartbedingt (oder wie auch immer)?

Eure Anwältin mag Recht mit ihrem Rat haben, WENN der Fehler als solcher anerkannt ist. Ansonsten habt ihr keinen Anspruch auf Wandlung. Und aus der Beschreibung bin ich mir nicht sicher, dass es objektiv gesehen ein Fehler ist. Was sagt der Hersteller dazu?

Der Wagen war seitdem 5 × in der Werkstatt! Er hatte zudem noch weitere Mängel, die nur teilweise behoben werden konnten. Wir haben bereits vor 4 Wochen schriftlich angezeigt, dass wir das Fahrzeug zurückgeben und vom Kauf zurücktreten wollen.

Mangel wurde erst nach mehrgacher, vergeblicher Reparatur als Serienproblem deklariert vom hauseigenen Werkstattmeister!

Alles eine Frage der Auslegung.
Grundsätzlich geht es darum, ob es sich hier um einen Sachmangel handelt. Wann es sich um einen handelt steht im § 434 BGB.

§ 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Wenn also alle gebauten Kia Sportage dieser Baureihe solch ein Fahrverhalten aufweisen und es für das normale Fahren im Straßenverkehr ausreicht, dann liegt hier kein Sachmangel vor. Somit entfallen auch alle daraus folgenden Ansprüche.

Angenommen, ihr würdet mit einer anderen Interpretation dazu kommen, dass es sich doch um einen Sachmangel handelt. (äußerst unwahrscheinlich)

  1. Ihr könntet den Händler um eine Preisminderung bitten.
  2. Ihr könntet vom Kaufvertrag zurücktreten. Empfinde ich aber als sehr unrealistisch, da ihr mit dem Fahrzeug in der Zeit schon 8000 Kilometer gefahren seid.

Meine persönliche Meinung ist dazu:

  1. Immer Probefahrt machen.
  2. Bei Mängeln sofort zum Händler kommen und eine Lösung finden und nicht noch mal weitere 8000 Kilometer fahren.
  3. Den Wagen für 1000€ weniger abgeben oder bei einem anderen Händler für ein anderes Fahrzeug in Zahlung geben.
  4. Sich den juristischen Kram ersparen, kann sehr teuer werden, wenn es sich um keinen Sachmangel handelt (sehr wahrscheinlich).

Moin,

irgendwo in den Tiefen des Netzes gibt es ein Urteil, in welchem sinngemäß steht: Wenn ein Händler einen Sachmangel anerkannt hat und versucht hat, den zu beheben, dann kann er nicht nach erfolglosen Versuchen auf einmal behaupten, es wäre überhaupt kein Sachmangel.

Offenbar stimmt der Händler eine Wandlung zu, die Frage ist doch jetzt nur: Wie hoch ist die Nutzungsentschädigung?

1000€ für 8000km können schon irgendwie passen, das würde einer zu erwartenden Restlaufleistung von 116.000km bis zum theoretischen Exitus des Autos passen.

Ich vermute aber, dass ihr hofft, dem Händler „arglistige Täuschung“ beweisen zu können.
Da sehe ich schwarz. Dagegen sprechen die Reparaturversuche. Wer wusste, dass es ein irreparabeles Problem ist, hätte keine Versuche unternommen.

Mit Sachen der gleichen Art meint der Gesetzgeber aber nicht ein KFZ-Modell eines bestimmten Typs und Baujahrs ,sondern PKW im allgemeinen. Insofern kann man als Händler nicht ernsthaft ins Felde führen, daß ein potentieller Autokäufer alle Macken der am Markt erhältlichen Fahrzeuge rauf- und runterbeten kann.

Nun, nachdem ja gleich multiple andere Probleme aufgetaucht sind, die behoben wurden, jedoch immer mit dem Hinweis: „Das Ruckeln des Motors kann man aber nicht beheben! Das ist ein Serienfehler!“ Kann man m.E. schon davon ausgehen, dass das Motortebakel durchaus bekannt war und man bewusst versuchte, die Sache zu verunglimpfen.

Der Mangel wurde nicht im Vertrag festgehalten. Vor der Probefahrt erwähnte der Verkäufer in auffälliger Art und Weise, dass ein Benziner ein „ganz anderes“ Fahrverhalten hätte als ein Dieselfahrzeug (unser vorheriges Auto war ein Dieselfahrzeug). Mir kam das schon schleierhaft vor und nach der Probefahrt haben wir das Ruckeln angesprochen. Der Verkäufer meinte daraufhin wieder: „Das ist jetzt nur die Umstellung! Das kommt Ihnen jetzt nur so vor!“
Offenbar hat man schon präventiv darauf hingearbeitet, das Ruckeln des Motors irgendwie als eigene Fehleinschätzung einzustufen. Das ist ihnen in gewisser Weise ja auch gelungen!

Ach so, der Mangel war vor Vertragsschluss bereits bekannt und aufgefallen.

Es dürfte den Richter wenig interessieren, dass man euch eine Erklärung für den Mangel präsentiert hat, die unzutreffend ist.
Wenn ich einen roten Luftballon kaufe und ich sage „Der ist aber Rot, den finde ich doof“, der Verkäufer sagt „Ja, der ist schon ein bisschen rot, aber das kommt Ihnen jetzt nur so rot vor, weil Sie vorher einen grünen Luftballon hatten“, dann kann ich doch nicht nach Monaten eine Klage begründen mit „Der Ballon ist ROT, und das wurde mir arglistig verschwiegen.“