Finanzierung eines Hauskaufs durch einen Verwandten: Wer soll Eigentümer werden?

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage. Wenn zwei Lebenspartner ein Haus, finanziert durch ein Elternteil eines der Partner, kaufen wollen: Auf welchen Namen sollte das Haus gekauft werden?
Bei dem Kauf durch das Elternteil fällt später Erbschaftssteuer an. Kann das Haus auf den Namen des Kindes gekauft werden? Fällt dann Schenkungssteuer an? Welche der beiden Varianten wäre günstiger?

Vielen Dank für Eure Antworten.
Madi

Die Frage ist nicht „auf welchen Namen“, sondern „Wer unterschreibt den Kaufvertrag und wird als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.“
Und da sollte man auch mal nachdenken, was passiert, wenn die Partnerschaft einmal auseinander geht.
Man sollte sich auch Gedanken für den Fall des Todes machen.
Am besten aber lässt man einen Rechtsanwalt sich Gedanken machen über die gewünschten und unerwünschten Möglichkeiten, die die Zukunft für euch bereit hält.

Dann hat das Kind zuvor das Geld geschenkt bekommen. Merkst du was?

Klar könnte es das. Aber da die Eltern ja das Geld geben, wäre das eine Schenkung.
Freibetrag Eltern-Kind = 400.000 € (wie bei Erbschaft) und für den übersteigenden Teil Steuer-Kl. I (Start bei 7% bis 75.000, 11% bis 350.000 €)

Da man alle 10 Jahre so einen Schenkungsfreibetrag nutzen könnte, wäre das gegenüber dem nur 1 x nutzbaren Erbschaftsfreibetrag (je Erbfall !) günstiger.
Vor allem wenn die Eltern auch noch einiges an ihr Kind zu vermachen hätten und noch hoffentlich lange leben werden. So könnte man alle 10 Jahre bereits einen Teil des zu erwartenden Erbes steuerfrei übertragen.

MfG
duck313

Vielen Dank, das hilft mir wirklich weiter!

1 Like

Hallo,

ich würde mich mal mit dem Thema „mittelbare Grundstücksschenkung“ auseinandersetzen:

Steuerlich wird das behandelt als ob ein Grundstück geschenkt worden wäre; damit wird die Schenkung zwar nicht mehr (d.h. seit 2009) zum Einheitswert bewertet, aber in der Regel immer noch niedriger als zum geschenkten Barbetrag.

Das Problem beim direkten Erwerb durch die Eltern liegt ja nicht nur darin, daß man in einem fremden Haus wohnt, sondern auch darin, daß der Eigentümer eine Miete zu versteuern hat.

Gruß
C.

Vielen Dank für Ihre Hilfe und besonders für den Link!