Finanzierung PKW über ALG II Darlehn

Guten Tag Zusammen,

zunächst einen angenehmen Guten Morgen für Sie alle.

Meine Frage:
Das Jobcenter hat mir ein Gründer-Darlehn gewährt, in welchem u.a. ein Betrag von 1500€ für einen PKW vorgesehen sind. Laut Ausssage meines zuständigen Sachbearbeiters, muss dieses Auto jedoch eine Garantie besitzen. Nun stellt sich mir die Frage ob das tatsächlich so ist, oder ob 2 Jahre TüV & AU inkl. der normalen Händlergewährleitung nicht ebenfalls ausreichen?

Viele Grüße,

Andreas

Darf man nicht voraussetzen, die Aussage stimmt ? Und man kennt dort den rechtlichen Unterschied zw. Garantie und Gewährleistung ?

Aber was für eine „Garantie“ muss übernommen werden ? Und muss dann nicht auch eine Vollkasko verpflichtend sein ?
AU und HU sind selbstverständlich, die brauchst Du immer. Und es mag an Deinem Verhandlungsgeschick liegen ob Du beim Verkäufer eine neue HU-Plakette mit vollen 2 Jahren herausschlagen kannst.

Denn Eigenschaden trägt ja keine Garantie. Und wenn das Ziel der Forderung sein soll, den Wagenwert(Geldwert) zu erhalten, dann braucht man Vollkasko.

Frage halt nochmal genau nach, was Du beim Autokauf beachten musst.

MfG
duck313

für 1500 Euro dürfte das oftmals schwierig sein. Ist der Sachbearbeiter gefragt fragen, ob er tatsächlich Garantie meint oder vielleicht nicht doch Gewährleistung. Es soll gerüchteweise ja in D Personen geben, die den Unterschied nicht kennen.

Ich hätte den Sachbearbeiter gefragt, wo man denn ein derartiges Fahrzeug finden soll. Auf einem großen Portal erhält man für

„<1500“ => 60000 Angebote

  • „Händler“ (denn Privatpersonen werden idR keine Garantie geben) => 21700 Angebote
  • „Qualitätsiegel“ (den Punkt Garantie gibt es nicht)=> 1 Angebot und das ist noch nicht mal ein PKW.

Gruß
BW

Hallo!

Dazu muss es einen schriftlichen Bescheid geben. Was steht im Bescheid zum Pkw?

Umgangssprachlich geht mit Gewährleistung/Sachmängelhaftung und Garantie manches durcheinander, oft ist der Unterschied nicht bekannt. So weiß man nicht, ob der Sachbearbeiter die Begriffe und ihre Inhalte zu unterscheiden weiß.
Entscheidend ist letztlich, was Du schriftlich hast, nicht was irgendwelche Leute so daher reden.

Ein Auto für 1.500 € wird ein betagtes Gefährt sein. Ich hoffe, dass in dem Betrag keine Kosten für Anmeldung, Kfz-Steuer und Versicherung enthalten sind und dass der Rest Deines Geschäftsplans nicht in ähnlicher Weise auf Kante genäht ist.

Interessehalber: Für welche Art Selbständigkeit und in welcher Höhe gewährte das Jobcenter das Darlehen?

Gruß
Wolfgang

Hallo,
ein Auto mit neu Tuev kann und darf nach kurzer Zeit ausfallen, im Sinne von „nicht mehr nutzbar“. Ob es faehrt und wie lange, ist nicht Pruefungsgegenstand des Tuev. Ob es beim Fahren voraussehbar niemanden gefaehrdet oder schaedigt innerhalb 2 Jahre ist Pruefgegenstand.

„Finanzierung Auto ueber ALG Darlehen“ 1500 EUR
… meint Autokauf fuer 1500 oder Auto-Anzahliung fuer 1500, oder Teilbetrag 1500 zur Unterstuetzung irgendwelcher Eigenmittel ?

Hallo,

Was ein Sachbearbeiter daherplappert und was du davon verstanden hast kann hier nicht fundiert bewertet werden. Maßgeblich kann NUR ein schriftlicher Bescheid mit den dort angegebenen Bedingungen. Also, was steht dort drin?

Gruß
Otto