Guten Tag Zusammen,
zunächst einen angenehmen Guten Morgen für Sie alle.
Meine Frage:
Das Jobcenter hat mir ein Gründer-Darlehn gewährt, in welchem u.a. ein Betrag von 1500€ für einen PKW vorgesehen sind. Laut Ausssage meines zuständigen Sachbearbeiters, muss dieses Auto jedoch eine Garantie besitzen. Nun stellt sich mir die Frage ob das tatsächlich so ist, oder ob 2 Jahre TüV & AU inkl. der normalen Händlergewährleitung nicht ebenfalls ausreichen?
Viele Grüße,
Andreas