Vor 2 Wochen verlängerte ich mit meiner Hausbank den Kredit meines Hauses zu 2,7 %, alles unterschrieben und ausgehändigt. Dann bemerkten sie plötzlch 1 Tag später dass ich bereits vor 2 Jahren verlängert hatte, damals zu 4,1 Prozent. Meine Bänkerin teilte mir nun mit dass ich den Vertrag bitte zurückgeben solle. HABE ICH ANSPRUCH AUF DEN LETZTEN VERTRAG ODER DEN VERTRAG VOM JAHRE 2010 ?
Hallo
Vor 2 Wochen verlängerte ich mit meiner Hausbank den Kredit meines Hauses zu 2,7 %, alles unterschrieben und ausgehändigt. Dann bemerkten sie plötzlch 1 Tag später dass ich bereits vor 2 Jahren verlängert hatte, damals zu 4,1 Prozent. Meine Bänkerin teilte mir nun mit dass ich den Vertrag bitte zurückgeben solle. HABE ICH ANSPRUCH AUF DEN LETZTEN VERTRAG ODER DEN VERTRAG VOM JAHRE 2010 ?
Ich würde den letzten Vertrag nicht zurückgeben und wenn erforderlich, den Fall „durchprozessieren“. Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung wäre das m.E. gar kein Problem. Aber manche Anwälte verlangen auch für eine Erstberatung kein Honorar. Viel Erfolg.
Viele Grüße Jürgen Göhler
Hallo fkcb,
das lässt sich im Zweifel nur gerichtlich klären. Danach würde ich einen Anwalt fragen. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist eine kostenlose telefonische Anfrage vorab sicher sinnvoll. M. E. ist durch den Fehler der Bank der neue Vertrag gültig. Da dies aber einen Riesenzinsschaden verursachen kann, werden die nicht kampflos aufgeben. Das Risiko, dass sie vielleicht den Kredit kündigen, würde ich nicht eingehen. Viel Erfolg wünscht
Sue Melle-Rönn
Das kommt ganz darauf an, wie der neue Vertrag formuliert ist. Es klingt aber so, als ob der neue Vertrag - ab seinem Abschluss - den alten Vertrag ersetzt hätte. Ich würde den neuen Vertrag nicht so ohne weiteres aushändigen.
Hallo,
wie dämlich ist den die Bank?!
Hier empfehle ich die Seite www.frag-einen-anwalt.de
Am besten ist es, aus beiden Verträgen Altpapier zu machen - aber leider wird einer bestehen bleiben.
Beide Verträge haben leider nur eine Zinsbindung von 10 Jahren - was aus meiner Sicht eine glatte Fehlberatung ist, da der Zins heute so niedrig ist wie noch nie (Zinsvergleich aus der Vergangenheit auf meiner Seite ww.hs-baufinanzierung.de)
Aber leider behaupten all die Anbieter, die nur 10 Jahre Sollzinsbindung bieten, es gäbe nichts anderes…
Dabei kann man auch bei Anschlussfinanzierungen eine Sollzinsbindung von 15, 20, 25, 30 Jahren machen - oder sogar einen Festzins über die gesamte Laufzeit!
VG
Heinz
In diesem Fall ist eine Beratung durch einen Anwalt unumgänglich. Ersten sind es zu viele Parameter die hier nicht offen liegen und wahrscheinlich auch nicht sollten und zweitens geht es dabei auch um Vertragsrecht. Es könnte also fatal enden, würden Sie hier auf den Rat einer Community hören, ganz davon abgesehen, wenn es ans eingemachte gehen sollte, eine Rechtsberatung tatsächlich nur Anwälte machen dürfen.
mit den besten Wünschen
Hallo, hier kann ich leider nicht helfen. Beste Grüße … a.
Vor 2 Wochen verlängerte ich mit meiner Hausbank den Kredit meines Hauses zu 2,7 %, alles unterschrieben und ausgehändigt. Dann bemerkten sie plötzlch 1 Tag später dass ich bereits vor 2 Jahren verlängert hatte, damals zu 4,1 Prozent. Meine Bänkerin teilte mir nun mit dass ich den Vertrag bitte zurückgeben solle. HABE ICH ANSPRUCH AUF DEN LETZTEN VERTRAG ODER DEN VERTRAG VOM JAHRE 2010 ?
Da muss ich mal wieder mit der Stange im Nebel rumstochern.
Gehe davon aus das Du 2o1o einen Forwardvertrag abgeschlossen hast der ab 2013 mit den damals festgelegten Zinsen beginnen sollte.
Der Vertrag ist von Dir und der Bank rechtsverbindlich
angenommen und gegengezeichnet worden.
Interssant könnte es werden wenn die Bank auch den neuen Vertrag rechtsverbindlich angenommen hat und
die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
Sichte Deine Unterlagen genau,da es hier doch um eine große Zindifferenz geht.
Eine abschließende Würdigung kann hier aufgrund der nicht vollständigen information nur ein Spezialanwalt für Banken/Vertragsrecht oder die Verbraucherzentrale abgeben.
Guten Tag fkcb,
für eine genaue - konkrete Antwort sind die Informationen zu „dünn“, da dieses eine nicht unkomplizierte juristische Frage ist, und da gilt grundsätzlich immer noch der Satz „es kommt drauf an“. Nämlich:
- was steht im „alten“ Verlängerungsvertrag hinsichtlich einer eventuellen Ablösung?
- steht im „neuen“ Vertrag, dass alte Verträge damit abgelöst sind? Und wenn ja, mit der / den Bezeichnungen des / der Vertrags / Verträge?
- gibt es in den Allgemeinen Kreditvertragsbedingungen oder in den AGBs der Bank, Bestimmungen dazu?
- ist der „neue“ Vertrag ggf. wegen anderer Rechtsnormen(z. B. Irrtum) nichtig, oder auf „Treu und Glauben“ gültig, da den Beteiligten der „Sinn“ des Vorgangs (ich denke Zinsersparnis) klar sein musste / sollte?
Also, ich würde mit meiner Bank reden und als guter Kunde (der man ja auch bleiben will!!) auf der Erfüllung des „neuen“ Vertrags bestehen.
Ansonsten befürchte ich, dass eine Anspruchsdurchsetzung gegenüber einer Bank (!) nur mit Hilfe eines RAs durchzusetzen wäre - wenn überhaupt.
Gruß, roej
Hallo fkcb
da haben Sie sicher ein Problem. Klar ist, dass Sie vor 2 Jahren einen gültigen Kreditvertrag abgeschlossen haben. Dieser ist grundsätzlich bindend, auch wenn die Konditionen derzeit deutlich günstiger sind. Natürlich hat auch die Bank geschlafen. Sonst hätte sie den neuen Kreditvertrag nicht herausgeschrieben. Klar ist aber, dass man Ihnen nicht 2 Kredite verpassen kann und die Bank den neuen Vertrag zurück nimmt. Ob Sie deshalb den alten Vertrag stornieren können bezweifle ich. Da hilft ggf. nur ein anwaltlicher Rat. Vielleicht haben Sie ja eine Rechtsschutzversicherung die das abdeckt.
Das Ganze kommt mir vor wie in einem Märchen, denn ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz, wie so etwas überhaupt möglich ist ?!?!
Wenn ich bei einer Bank über einer Vertrag verhandle, dann hat doch der/die Bearbeiter/in alle Unterlagen vor sich … also total unverständlich…
wenns jetzt hart auf hart gehen sollte, dann ist es ein rechtliches Problem und da bin ich leider nicht der Richtige (dazu bitte Rechtsanwalt wenn nötig zuziehen).
Ich kann jetzt nur versuchen nachstehend ein paar Tipps zu geben: Zuerst mal den alten Vertrag genau durchlesen, Kündigungsmöglichkeiten, Laufzeit,Bindungsfristen, Ausstiegsmöglichkeit und vor allem die Zinsenberechnung.
ad Zinsen:
die genannten 4,1% … ich hoffe es handelt sich nicht um einen „Fixzinskredit“, denn dann bezahlt man für die vereinbarte Laufzeit fix den gleichen Zinssatz und da kommt man normalerweise ohne goodwill nicht raus !!!
Ansonsten muß irgendwo stehen wie die Zinsfaktoren berechnet werden … normalerweise ist dies ein EURIBOR-satz (3-Monats, 6-Monats oder 12-Monats) plus einem fixen Aufschlag (von Bank zu Bank unterschiedlich und auch von Bonität und Sicherheiten abhängig und verhandelbar) aber ca. 1,25 bis 2%, dann hat sich der derzeit tatsächlich zu zahlende Zinssatz aber ohnehin schon verändert und ist billiger geworden (weil Euribor gefallen).
Ohne Vertragdetails zu kennen kann ich nicht viel mehr sagen (Banken sind heute manchmal in Verträgen sehr erfinderisch). Bin in Österreich zuhause, aber sollte nicht viel Unterschied zu D geben.
Falls notwendig bitte nochmals melden
und liebe Grüße aus Wien
Helmut
Werte/r Anfragende/r
etwas „merkwürdig“ erscheint mir die Vorgehensweise der Bank ja schon. „Bevor“ Sie den Vertrag von vor 2 Wochen zurück geben, lassen Sie sich doch bitte eine Kopie der Vertragsverlängerung über 4,1 % „GEBEN“!!!
Bitte „zu Hause“ den Vertrag prüfen, insbesondere die Unterschrift und das "DATUM zur Unterschrift.
Haben Sie denn seinerzeit keine Durchschrift erhalten? Sowas vergisst man doch nicht sehr schnell oder?
Also, Kopie GEBEN lassen und überprüfen. Frage ist, ob im Präambel, das ist der letzte Satz in den Vertragsunterlagen, nicht evtl. was steht, was die „erneute“ Zinsfestschreibung rechtens machen könnte.
VORSICHT!!! Was haben Sie denn bislang für einen Zins bezahlt???
Daraus ergibt sich „für mich“ die Frage, war der Zins vor 2 Jahren „niedriger“ oder höher wie 4,1 % und wer zahlt denn die Differenz? Nochmal Achtung, für die letzten 2 Jahre???
Mir ist nicht bekannt, das eine Bank eine Frist zur Zinsanpassung VERPASST hat.
Also, Kopie geben lassen und prüfen. Danach bitte nochmal melden.
Viel Erfolg
W. Hölker
Hallo,
das ist abhängig von den Verträgen. Was steht in den Bedingungen?
Da der neue Vertrag von beiden Seiten geschlossen wurde ist er gültig.
Es kann aber in den Bedingungen ausgeschlossen sein, das der Vertrag vorzeitig geändert werden kann, dann wäre der alte gültig.
Verträge genau lesen und mit der Bank handeln, da der Fehler bei der Bank liegt.
Wenn zu Unsicher zu einer Verbraucherberatung gehen und die Verträge prüfen lassen.
mfg
Ben
Das kann nur ein Anwalt klären, ob der zweite Vertrag rechtskräftig ist!
sorry